***Keine Rechnung ohne Steuernummer***
Unternehmen, die unangenehmen Besuch von der Steuerfahndung vermeiden wollen, müssen vom 1. Juli an ihre Steuernummer auf jeder Rechnung angeben. Mit dieser Vorschrift nach Paragraf 14 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UstG) will der Staat die Überprüfung von Lieferketten zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beschleunigen. Diese Regel gilt nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) auch für Gutschriften: Der Aussteller einer Gutschrift müsse zu diesem Zweck die Steuernummer des Empfängers erfragen und auf der Gutschrift vermerken.