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Nachwort zu Kündigung per Fax

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cookieman
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Benutzerbild von cookieman
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Nachwort zu Kündigung per Fax

Wie ich am Freitagabend feststellen mußte, habt ihr euch ganz ausgetobt was den Thread mit Vodafone (Kündigung) betraf.

Ich möchte hier ein Nachwort einbringen, und damit keine weitere hitzige Diskussion wieder hervorrufen.
Auch wenn die Mods davon nicht begeistert sein werden, aber das ist ein aktuelles sowie auch weiterhin ein sehr wichtiges Thema und lasst uns bitte im ruhigen Rahmen darüber diskutieren.

Die Argumentation von galkep war vielfach nicht sehr aussagekräftig und förderte auch nicht unbedingt eine vernünftige Diskussionsgrundlage.
Die Informationen über VF betreffend Callcenter und anderen Aussagen waren teilweise meine ich mehr interne Angaben. Aber egal.

Ich will mich hier auf keinen Anbieter festlegen, aber ich lese häufig das Kündigungen per Fax verschickt werden, und das es in einigen Fällen zu Problemen führt, wie z.B. das ein Fax nicht angekommen ist o.ä. weitere Gründe seien erstmal unbenannt. Mir persönlich zeigt es, das eine per Fax geschickte Kündigung kein wirklich gutes und sinnvolles Medium ist.
Als eine vorab geschickte Information mit Hinweis die Kündigung erfolgt per Brief ist das schon eher denkbar.

Auch wenn in den AGB´s der Anbieter in schriftlicher Form steht, ist sehr allgemein gehalten, macht es eigentlich doch mehr Sinn die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, als diese per Fax zu versenden. Schon alleine deswegen um sich (Kunde) und dem entsprechenden Anbieter unnötigen Ärger zu ersparen. Da bin ich lieber bereit ein paar Euro´s auszugeben und auf Nummer sicher zu gehen. Das ist meine Meinung.

Auch wenn die Anbieter die Kündigung per Fax akzeptieren, zulassen, wie auch immer, ist es eigentlich nichts anderes als eine Kopie der Kündigung. Es ist keine eigenhändige Unterschrift enthalten. Das sollte aber jedem klar sein.
Ich will hier keinen überzeugen, aber darauf hinweisen das mal zu überdenken.
Auch wenn das ein einfacher Weg ist, kann der Schuß unter Umständen aber auch nach hinten losgehen.

Zitat:
Kündigung per Fax
Da § 623 BGB i.V.m. § 126 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift des Kündigungsberechtigten fordern, kann ein Telefax oder ein Telegramm nicht den Anforderungen des Gesetzes an eine eigenhändige Unterschrift erfüllen. Es handelt sich auf dem Fax nämlich stets um die Kopie der Unterschrift. Die Kopie einer Unterschrift die die Kopie der Kündigungserklärung reicht jedoch nicht für die Schriftform aus.
Dies betrifft eigentlich mehr das Arbeitsrecht, und ich weiß nicht ob das auch wirklich für andere Bereiche Gültigkeit hat.
In dem Punkt wäre ich da etwas vorsichtiger.

Unter diesem Link stehen weitere Informationen zum Thema Kündigung bei Handyverträgen. Sollte vielleicht jeder mal reinschauen der Lust hat. Es nicht mehr als eine Empfehlung.

http://www.handy-vertrag-kuendigen.d...uendigung.html

Ich für meinen Teil bin hier durch, und jeder kann gerne sein Feedback dazu äußern.
Zitat:
Aber bitte lasst uns vernünftig darüber diskutieren.
Vielen Dank für euer Verständnis.
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Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.(Goethe)
ossiland:net
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Ich finds gut, dass du das Thema nochmal aufgreifst. Es ist Freitag ganz schön ausgeufert, stimmt.

Vielleicht kannst du ja eine FAQ aus diesem Thread machen und die Mods pinnen ihn dann geschlossen an.
Signatur
Grüße,
Markus

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Brainstorm
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Also im erste Moment wollte ich ja sofort zumachen, aber ich laß das jetzt doch mal offen.
Aber haltet euch an die allgemeinen regeln bezüglich Anstand in einer Diskussion. Sonst ist dieses Thema schneller zu, als ihr gucken könnt. Wir werden diesen Thread jedenfalls genau beobachten!
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no user
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Ein gutes und seriöses Unternehmen gibt in seiner AGB an wie gekündigt werden kann , was zu beachten ist und welche Frist es gibt. Es kann vorkommen dass für Kündigungen eine andere Anschrift genannt wird. Leider macht der Großteil den Fehler und beschäftigt sich nicht mit der AGB. Obwohl hier alles verzeichnet ist was man benötigt.
Viele Unternehmen akzeptieren eine Kündigung auf dem elektonischen Weg nicht. Sei es via E-Mail oder Fax. Was auch sehr unsicher ist. Und was mündlich vereinbart wird ist so als wenn man es der Wand erzählt.
galkep
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Zitat:
Zitat von cookieman
Auch wenn die Mods davon nicht begeistert sein werden, aber das ist ein aktuelles sowie auch weiterhin ein sehr wichtiges Thema und lasst uns bitte im ruhigen Rahmen darüber diskutieren.
Kein Problem, können wir gerne machen.

Zitat:
Zitat von cookieman
Auch wenn in den AGB´s der Anbieter in schriftlicher Form steht, ist sehr allgemein gehalten, macht es eigentlich doch mehr Sinn die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, als diese per Fax zu versenden.
Ich schrieb dazu bereits: es gibt im Gesetz die Schriftform des §126 BGB, die immer dann greift, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt (etwa beim Arbeitsvertrag die schon erwähnte Kündigung, §623 BGB). Davon abzugrenzen ist die gewillkürte Schriftform oder vereinbarte Schriftform, §§126, 127 BGB. Diese wird von den beiden Parteien eines Vertrages vereinbart, obwohl das Gesetz keine Schriftform anordnet. Demzufolge sind die Anforderungen auch weniger streng als bei der gesetzlichen Schriftform, §127 II BGB etwa. Demnach ist eine Kündigung per Fax für gewöhnlich ausreichend für das gewillkürte Schriftformerfodernis. Ein Fax ist übrigens nicht ein Fall des §126a BGB, also der elektronischen Form. Unter der elektronischen Form versteht man nur Emails mit qualifizierter Signatur. Gewöhnliche Emails fallen demnach auch nicht unter §126a BGB, das nur, um Mißverständnisse auszuschließen. In den AGB der Mobilfunkanbieter wird in der Regel Schriftform vereinbart, da eine gesetzliche Regelung für die Form eines solchen Vertrages (und seine Kündigung) nicht vorgesehen ist. Damnach reicht (rein rechtlich!) ein Fax für eine Kündigung.

Zitat:
Zitat von cookieman
Auch wenn die Anbieter die Kündigung per Fax akzeptieren, zulassen, wie auch immer, ist es eigentlich nichts anderes als eine Kopie der Kündigung. Es ist keine eigenhändige Unterschrift enthalten. Das sollte aber jedem klar sein.
Ich will hier keinen überzeugen, aber darauf hinweisen das mal zu überdenken.
Auch wenn das ein einfacher Weg ist, kann der Schuß unter Umständen aber auch nach hinten losgehen.
Das ein Fax nur die Kopie des Originals ist besagt ja schon der Name: Faksimile ;-) Ehem. WIe oben geschrieben ist diese Unterscheidung nur bei der gesetzlichen Schriftform wichtig: nach §126 II 1 BGB etwa müßte die Unterschrift beider Teile auf der selben Urkunde erfolgen. Das funktioniert mit einem Fax natürlich nicht. Da bei den Mobilfunkverträgen aber keine gesetzliche Schriftform verlangt wird, ist diese Unterscheidung auch nicht nötig. Die Sinnhaftigkeit steht tatsächlich auf einem anderen Blatt, im Endeffekt ist die Verlustrate bei Faxen wohl nicht höher als bei einem nicht eingeschriebenen Brief (auf dem Übertragungsweg). Der Beweis der Kündigung ist aus diversen Gründen nahezu unmöglich, wenn man ohne Zeugen arbeiten muß. Daher ist der Tip, parallel zwei Übertragungsarten zu nutzen, durchaus probat. Also per Brief und Fax kündigen.

Noch am Rande sei erwähnt, daß die Kündigung eine einseitige Geschichte ist: sie ist ein Gestaltungsrecht, was eine Vertragspartei ausüben kann und damit das Vertragsverhältnis beendet. Das Gestaltungsrecht steht einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung gleich, d.h. sie muß zugehen, bestätigt werden muß sie aber nicht. Es empfiehlt sich aber, eine Bestätigung anzufordern. Zum einen beugt das eigenen Schreibfehlern vor (falsches Datum in der Kündigung, falsche Kunden- oder Rufnummer), zum anderen kann man sicher sein, daß die Kündigung fehlerfrei zugegangen ist.
cookieman
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Moin Oliver....

Da hat Thomas schon ein Auge drauf, kurz nach dem ich den Thread eröffnet hatte.
Soweit ist das auch geklärt.

Was die Gesetzeslage dazu betrifft, muß ich ehrlich gesagt passen. In solchen Fällen kann man z.B. die Verbraucherberatung hinzuziehen, oder einen Anwalt zu Rate ziehen, sofern man einen hat.

Ich habe, als ich den Mietvertrag für unsere alte Wohnung gekündigt habe, diese Kündigung einmal per Fax und als Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich ein Formblatt mit der Bitte um schriftliche Bestätigung der eingegangenen Kündigung und Rücksendung verschickt.
Das hat wunderbar funktioniert.

Wie gesagt, ich will niemanden überzeugen. Dies soll das als Hinweis dienen, darüber mal nachzudenken.
cookieman
Moderator
Benutzerbild von cookieman
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Zitat:
Ein gutes und seriöses Unternehmen gibt in seiner AGB an wie gekündigt werden kann , was zu beachten ist und welche Frist es gibt. Es kann vorkommen dass für Kündigungen eine andere Anschrift genannt wird. Leider macht der Großteil den Fehler und beschäftigt sich nicht mit der AGB. Obwohl hier alles verzeichnet ist was man benötigt.
Ich überlege gerade mal die ganzen AGB´s zu sammeln. Da ist mir schon bei Klarmobil aufgefallen, das diese kaum was zur Kündigung im AGB beschrieben haben. Das mal als Hinweis.
galkep
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Zitat:
Zitat von cookieman
Ich überlege gerade mal die ganzen AGB´s zu sammeln.
Vorsicht bei so einer Sammlung: es gelten immer die AGBs, die zum Zeitpunkt des Vertragsschluß gültig sind (ist ja logisch, nur die können wirksam einbezogen werden). Ändert ein Unternehmen diese AGB klamm und heimlich für Neukunden (längere Kündigungsfristen etwa) entbindet diese eine solche Sammlung nicht davon, selbst genau hinzugucken, was sie da gerade unterschreiben. Ansonsten finde ich die Idee gut, allein aus dem Grund, daß die AGB ne Menge darüber aussagen, wie ein Anbieter mit seinen Kunden umgeht. Manches Schnäppchen relativiert sich, wenn man die Kosten für den Ärger bei jeder Kleinigkeit mit einrechnet.
cookieman
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Klammheimlich AGB´s ändern stelle ich mal in Frage, weil es doch irgendwann mal rauskommt. Außerdem wäre es dann ein unseriöser Anbieter.

Die AGB´s sollen ja auch nur zur Übersicht dienen. Diese Lassen sich ja auch verlinken.

Wo ebenfalls aufgepasst werden sollte, sind die zusätzlichen Dienste die der Kunde nutzen kann. Da sieht es teilweise etwas anders aus.

Beispiel t-zones. Das kann per Email oder SMS gekündigt werden. Hat aber nichts mit dem eigentlichen Vertrag zutun.

Als Kunde sollte man auf jedenfall aufpassen. Auch gerade bei den Billiganbietern
sollte man erst recht darauf achten. Billig muß nicht immer gut sein.
Joachim Batke
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Registriert seit: 08.04.2001
Die Hinweise zur schriftform sind sicher alle Richtig, das Problem liegt dabei wohl auch weniger in dem Problemfeld der Form, als darin den Beweis für den Zugang der Willenserklärung zu führen.

Wer als Firmal ein Fax "verliert", der macht das im Zweifel auch mit einem Brief. Somit die Einschreiben mit Rückschein der (fast) einzige Weg.

Wer Porto sparen will nimmt zusätzlich zur Kündigung noch eine Änderung vor, neue Bankverbindung, andere Adresse oder was auch immer. Das hat mich schon einmal vor einigem Ärger bewahrt , war aber eher Zufall. Damals war ich noch Jung
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