Nachwort zu Kündigung per Fax
Wie ich am Freitagabend feststellen mußte, habt ihr euch ganz ausgetobt was den Thread mit Vodafone (Kündigung) betraf.|
Kündigung per Fax Da § 623 BGB i.V.m. § 126 BGB eine eigenhändige Namensunterschrift des Kündigungsberechtigten fordern, kann ein Telefax oder ein Telegramm nicht den Anforderungen des Gesetzes an eine eigenhändige Unterschrift erfüllen. Es handelt sich auf dem Fax nämlich stets um die Kopie der Unterschrift. Die Kopie einer Unterschrift die die Kopie der Kündigungserklärung reicht jedoch nicht für die Schriftform aus. |
| Aber bitte lasst uns vernünftig darüber diskutieren. |
|
Zitat von cookieman Auch wenn die Mods davon nicht begeistert sein werden, aber das ist ein aktuelles sowie auch weiterhin ein sehr wichtiges Thema und lasst uns bitte im ruhigen Rahmen darüber diskutieren. |
|
Zitat von cookieman Auch wenn in den AGB´s der Anbieter in schriftlicher Form steht, ist sehr allgemein gehalten, macht es eigentlich doch mehr Sinn die Kündigung per Einschreiben zu verschicken, als diese per Fax zu versenden. |
|
Zitat von cookieman Auch wenn die Anbieter die Kündigung per Fax akzeptieren, zulassen, wie auch immer, ist es eigentlich nichts anderes als eine Kopie der Kündigung. Es ist keine eigenhändige Unterschrift enthalten. Das sollte aber jedem klar sein. Ich will hier keinen überzeugen, aber darauf hinweisen das mal zu überdenken. Auch wenn das ein einfacher Weg ist, kann der Schuß unter Umständen aber auch nach hinten losgehen. |
| Ein gutes und seriöses Unternehmen gibt in seiner AGB an wie gekündigt werden kann , was zu beachten ist und welche Frist es gibt. Es kann vorkommen dass für Kündigungen eine andere Anschrift genannt wird. Leider macht der Großteil den Fehler und beschäftigt sich nicht mit der AGB. Obwohl hier alles verzeichnet ist was man benötigt. |
|
Zitat von cookieman Ich überlege gerade mal die ganzen AGB´s zu sammeln. |
, war aber eher Zufall. Damals war ich noch Jung