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Warnung vor LOGNET-MOBILE / Telco Services GmbH

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torsten_handy
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Warnung vor LOGNET-MOBILE / Telco Services GmbH

Warnung vor, von LOGNET-MOBILE (Schwartauer Allee 106, 23554 Lübeck, Ge-schäftsführer: Ogün Kaya und Birkan Kaya) vermittelten Handy-Verträgen der Firma Telco Services GmbH (Telco Kreisel 1, 65508 Idstein, HRB 13380 Wiesbaden). Ich bin im Juni 2008 von Werbern vor dem Hauptbahnhof in Bremen angesprochen worden. Mir wurde ein Handy mit sensationell günstigen Konditionen angeboten. Schriftlich habe ich von LOGNET-MOBILE die Zusage erhalten, das ich 20 Monate lang keine Grundgebühr bezahlen muss bzw. das mir der Betrag von € 500,00 auf mein Konto überwiesen wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist habe ich ein Handy und zwei SIM-Karten und zwei Telefonnummern erhalten (mal im Ernst, was soll ich mit 2 Nummern und einem Handy?). Kurz darauf sind mir die Grundgebühren für zwei Verträge und noch Gebühren für ir-gendwelche Zusatzleistungen von meinem Konto abgebucht worden, insgesamt 33,89. Der versprochene Betrag ist meinem Konto bis heute nicht gutgeschrieben worden. Jeder Versuch mit LOGNET-MOBILE oder Teclo Services GmbH (einer 100%igen Tochter Dril-lisch AG, Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal, HRB 7384 Hanau; der Vorstand der Drillisch AG ist identisch mit der Geschäftsführung der Telco Services GmbH, es sind die Herren Paschalis Choulidis und Vlasios Choulidis) endet in einer gebührenpflichtigen Warteschleife und Mails werden nicht beantwortet.

Rat der Bremer Verbraucherzentrale: Verträge schriftlich per Einschreiben und Rück-schein an LOGNET-MOBILE und Telco Services GmbH wg. Falschberatung und Nicht-einhaltung der gemachten Zusagen anfechten und vorsorglich die Verträge im gleichen Schreiben kündigen. Nicht zu vergessen ist der Widerruf der Lastschrifteinzugsermächti-gung. Belastete Rechnungen sollte man von seiner Bank stornieren lassen (möglich ist das bis 6 Wochen nach der Abbuchung). Nach Aussage der Verbraucherzentrale wird dann wahrscheinlich das Mahnverfahren bis hin zum Mahnbescheid von der Firma ein-geleitet werden. Wenn der Mahnbescheid zugestellt worden ist sollte man unbedingt frist-gerecht auf dem Formular Widerspruch einlegen bzw. die Forderung nicht anerkennen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, muss die Firma die Richtigkeit ihrer Forde-rung erst beweisen. Es wäre also hilfreich vor Gericht, wenn man Zeugen benennen kann, welche die von den Werbern gemachten Versprechungen gehört haben und beim Ver-tragsabschluss anwesend gewesen sind. Solange die Firma die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung vor Gericht nicht nachgewiesen hat, erfolgt kein Eintrag in der SCHUFA.

Der mir von der Verbraucherzentrale erteilte, kostenpflichtige, Rat (€ 12,50) soll euren Gang zu einer Beratungsstelle nicht überflüssig machen. Ich hoffe aber, das mein Beitrag all denen, die dem gleichen Beschi.... aufgesessen sind trotzdem eine kleine Hilfe ist.

Fazit: Es handelt sich bei den Werbern von LOGNET-MOBILE um Leute, die einem das blaue vom Himmel versprechen aber nichts halten und einem mit unnötigen Verträgen hemmungslos das Geld aus der Tasche ziehen. Die Firma Telco Services GmbH nimmt billigend in Kauf das sie ihr Geschäft über diesen unseriösen Vertriebsweg ausbaut.
:flop:
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