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Garantie bzw. Gewährleistg. bei Gebraucht-Kauf

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zaphod42
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Garantie bzw. Gewährleistg. bei Gebraucht-Kauf

Hallo Leute,
was ist eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistung wenn ich z.B. im Internet oder jedenfalls privat jemanden sein Handy aus einer Vertragsverlängerung abkaufe? Angenommen das Teil ist 4 Wochen alt oder auch neu und noch OVP, egal, kann ich als Dritter die Gewährl. in Anspruch nehmen wenn was hakt? Ich habe mal gehört die gilt nur für den Erst-Käufer?
Was sagt z. B. o2 wenn zaphod mit einer Rechnung auf den Namen Fischers Fritze einen Defekt reklamiert?
LG z.
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Und eine Stimme sprach:
"...lächele und sei froh, es könnte schlimmer kommen."

Also lächelte ich, war froh und es kam schlimmer...
TheHunter
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Blödsinn, die Provider machen da gar keine Probs.
Ich hatte mal ein Gerät von Vodafone z.b. Ich bin einfach in den Shop, mit der Rechnung und dann hat der meinen Namen und Anschrift aufgenommen.
Die Rechnung dient nur als Nachweis von wann das Gerät stammt.
Genau so ist es, wenn man direkt zu Nokia/SE geht.
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zaphod42
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:top: Danke Hunter!
senderlisteffm
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Zitat:
was ist eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistung wenn ich z.B. im Internet oder jedenfalls privat jemanden sein Handy aus einer Vertragsverlängerung abkaufe?
Gesetzliche Gewährleistung hast Du gegenüber dem Verkäufer. Ist er ein Privatmann, darf er das ausschließen, dann hast du garkeine.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, oder von wem auch immer. Hier können sie vereinbaren, was sie wollen. Wenn der Hersteller sagt, und da gibt es genügend davon, Garantie gibt es nur für den Erstkäufer, dann hast Du auch da Pech.

Auch wenn viele Hersteller da kulant sind. Angebote mit "Verkaufe Gerät XYZ mit XX Monaten Restgarantie", sind das Elektronen nicht wert, die da bewegt wurden. Man merkt das spätestens dann, wenn man vom Verkäufer schriftlich eine Garantiezusage verlangt.
TheHunter
Moderator
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Vielleicht ist es rein rechtlich so, Fakt ist, dass ich noch nie Probleme hatte, auch mit einer fremden Rechnung nicht. Weder bei VF, noch bei SE oder Nokia.

Mal ganz ab davon habe ich noch nie gelesen, dass irgendwo steht "Garantie gilt nur für Erstkäufer"
senderlisteffm
Handy Profi
no user
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Ein Beispiel:

SIGMA Garantiebestimmungen

"Diese Garantie ist nicht übertragbar."
zaphod42
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Zitat:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers
...schreibst Du selber. Die ist definitiv NICHT übertragbar.
Mir geht es um die Gewährleistung.
Zitat:
Angebote mit "Verkaufe Gerät XYZ mit XX Monaten Restgarantie", sind das Elektronen nicht wert, die da bewegt wurden.
Was meinst Du damit, also doch nicht übertragbar? RestGARANTIE nicht, schon klar. Aber die gestzl. Gewährleistung ist ja auf das Gerät bezogen. Der Hersteller muß dafür gerade stehen das die Kiste mind. 2 J. läuft, sonst muß er ran, egal wer das Gerät in der Hand hält, oder?
Also, hier gibt es doch bestimmt noch mehr Leute die da Erfahrungen gesammelt haben...
senderlisteffm
Handy Profi
no user
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Zitat:
An sich ist die gestzl. Gewärleistung ja auf das Gerät bezogen.
Gesetzliche Gewährleistung ist eine gesetzlich verpflichtete Leistung, die der Verkäufer dem Käufer leisten muß. Ein Privatmann darf sie ausschließen. Also gibt es für Dich als Käufer keine gesetzliche Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung deckt auch nicht ab, daß das Gerät zwei Jahre funktionieren muß, sondern nur, daß zum Zeitpunkt der Übergabe das Gerät mängelfrei gewesen sein muß. Lediglich geht der Gesetzgeber davon aus, daß ein Gerät, welches innerhalb der ersten sechs Monate einen Defekt hat, augenscheinlich bereits bei der Übergabe einen Mangel hatte. Wenn der Händler jedoch beweisen kann, daß das Gerät bei der Übergabe mangelfrei war -> Nix Reparatur!

Der Hersteller muß für garnix gerade stehen. Und schon garnicht, daß die Kiste zwei Jahre läuft. Es gibt nur die Herstellerhaftung, wenn das Gerät einem Benutzer Schaden zufügt.
zaphod42
Advanced Member
Benutzerbild von zaphod42
Beiträge: 494
Registriert seit: 05.02.2007
Zitat:
Der Hersteller muß für garnix gerade stehen.
Das stimmt wohl nicht ganz.

Aber irgendwie reden wir aneinander vorbei
Das der Typ dem ich das Handy abkaufe (als Privatmann jedenfalls) nicht gewährleisten muß is mir schon klar. Die Frage lautet, ob ich als Dritter in den Genuß der Gewährleistg. des Herstellers komme?hno: Ich meine ja, aber wie sind Eure ERFAHRUNGEN???
Hunter hat ja schon mal vorgelegt...
senderlisteffm
Handy Profi
no user
Beiträge: 736
Registriert seit: 25.10.2001
Zitat:
Die Frage lautet, ob ich als Dritter in den Genuß der Gewährleistg. des Herstellers komme?
Ja red' ich chinesisch?

DER HERSTELLER LEISTET NIEMALS GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG DIR GEGENÜBER.

Es sei denn, er hat Dir als privater Endkunde direkt etwas verkauft und ist damit Verkäufer.

Mein Erfahrung ist, es gibt Hersteller, die leisten Garantie sehr kulant und jedem, der irgendwie einen Kaufbeleg hat. Es gibt Hersteller, die halten sich sehr strikt an ihre Garantiebedingungen. In jedem Falle ist es Kulanz bzw. eine freiwillige Leistung, da der Hersteller damit rechtlich überhaupt nichts mehr zu tun hat. Lediglich der Händler kann sich an den Hersteller wenden, um seine Aufwendungen ersetzt zu bekommen.
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