Garantie bzw. Gewährleistg. bei Gebraucht-Kauf
Hallo Leute,

| was ist eigentlich mit der gesetzlichen Gewährleistung wenn ich z.B. im Internet oder jedenfalls privat jemanden sein Handy aus einer Vertragsverlängerung abkaufe? |
| Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers |
| Angebote mit "Verkaufe Gerät XYZ mit XX Monaten Restgarantie", sind das Elektronen nicht wert, die da bewegt wurden. |
| An sich ist die gestzl. Gewärleistung ja auf das Gerät bezogen. |
| Der Hersteller muß für garnix gerade stehen. |
hno: Ich meine ja, aber wie sind Eure ERFAHRUNGEN??? | Die Frage lautet, ob ich als Dritter in den Genuß der Gewährleistg. des Herstellers komme? |
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