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Vertrag abgeschlossen - Karte nie bekokmmen... ???

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Rolph
Newcomer
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Beiträge: 1
Registriert seit: 10.02.2009

Vertrag abgeschlossen - Karte nie bekokmmen... ???

Hallo liebe Handy-Gemeinde,

ich bestellte im Oktober 2007 eine zusätzliche Sim-Karte zu meinem laufenden Vertrag bei Vodafone. Diese habe ich nie bekommen. Leider ist mir die Tatsache, dass mir seit daher, jeden Monat 10 € zu viel abgebucht worden sind, erst jetzt aufgefallen.
Vodafone scheint sich bisher noch zu sträuben mir eine Gutschrift oder ähnliches auszustellen. Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder eine Idee, wie die Rechtslage ausschaut?

Danke und libe Grüße, Rolph
chillz
Member
no user
Beiträge: 121
Registriert seit: 18.06.2002
Du bist selbst dran schuld wenn Du Deine Rechnungen nicht kontrollierst. Hört sich jetzt zwar hart an, ist aber so. Du bist in der Bringpflicht.

Also das Ding kündigen und evtl. noch ne Tauschkarte bestellen wenn Du es nutzen möchtest.
indiana1212
Advanced Handy Master
Benutzerbild von indiana1212
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Vodafone 1212 anrufen. Sachverhalt schildern. Dann wird sich das aufklären.
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Gruß vom Stefan

"Früher musste man Drachen töten und konnte die Jungfrau heiraten.
Heute gibt es keine Jungfrauen mehr, man muss den Drachen heiraten!"
TheHunter
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Ich würde mich mehr fragen wo die Karte abgeblieben ist.
Wenn VF die gar nicht abgeschickt hat, sprich die Karte auch nicht freigeschaltet ist, können die sich da gar nicht herausreden.
Wenn die auf dem Weg verschwunden ist, ist es allein dein Problem.
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senderlisteffm
Handy Profi
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Zitat:
wie die Rechtslage ausschaut?
Eigentlich einfach. Wer Rechnungen bezahlt, ist mit der erbrachten Leistung einverstanden.

Zum Glück ist Vodafone in der Regel kulant. Denn, wer 16 Monate nicht bemerkt, daß eine Firma etwas berechnet, was man irgendwie garnicht bekommen hat, sollte mal grundlegende Überlegungen zur eigenen Geschäftsfähigkeit anstellen.
matzebo
Gast
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Ich wiederspreche mal...

1. Wird der Rechnung nicht fristgerecht widersprochen, entsteht primär ein (Zahlungs-)anspruch von VF - soweit bin ich bei Dir, denn er hat ja tatsächlich gezahlt.

Allerdings:

2. Berechnet VF Gebühren für eine Zweitkarte, ist VF im Zweifel auch in der Nachweispflicht, dass die Karte tatsächlich angekommen ist (also der Anspruch zu 1. auf einem Rechtsgrund beruht). Tut er das nicht, hast Du einen Rückforderungsanspruch (§ 812 I BGB). Das grundsätzlich, Einschränkungen gibts in den AGB.
- Wär ja auch noch schöner: Ich verschicke jeden Tag wahllos Rechnungen an irgendwelche Leute und wer nicht widerspricht, muss zahlen? Geht net... -

Aber:
Diesen Rückforderungsanspruch macht der Kunde geltend und ist hierbei natürlich nachweispflichtig. Die Tatsache, dass hier seit 2007 ohne Murren gezahlt wurde führt dabei zu einem echten "Argumentationsproblem".

Zur Geschäftsfähigkeit mache ich mir erst Gedanken, wenn ich weiss, wieviele Karten/Verträge da vorhanden sind^^ - gehe mal von nem Geschäftskunden aus und da kann sowas durchaus mal passieren...
senderlisteffm
Handy Profi
no user
Beiträge: 736
Registriert seit: 25.10.2001
Zitat:
- Wär ja auch noch schöner: Ich verschicke jeden Tag wahllos Rechnungen an irgendwelche Leute und wer nicht widerspricht, muss zahlen? Geht net... -
Natürlich geht das so nicht. Das habe ich auch nicht gesagt. Hier wäre dann zu prüfen, ob Du Rechnungen in Betrugsabsicht verschickt hast.

Hier geht es aber um eine Sache, die bestellt wurde und von der der Rechnungsersteller ausgehen darf, daß alles ordnungsgemäß ist, weil der Kunde anstandslos die Forderungen beglichen hat.

Wird eine Rechnung anstandslos bezahlt, sagt man seinem Vertragspartner, daß die erbrachte Leistung in Ordnung ist. Bestehen da Zweifel, man zahlt aber trotzdem, um Repressalien erst mal aus dem Weg zu gehen, muß explizit "unter Vorbehalt" gezahlt werden oder bei Lastschrift der Rechnung widersprochen bzw. ebenfalls der Zahlung "unter Vorbehalt" zugestimmt werden.
matzebo
Gast
no user
Zitat:
Zitat von senderlisteffm
Natürlich geht das so nicht. Das habe ich auch nicht gesagt. Hier wäre dann zu prüfen, ob Du Rechnungen in Betrugsabsicht verschickt hast.
Weiss ich doch, war ja auch nur ein sehr übertriebenes Beispiel. In dem Falle würde sicher noch ein Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht kommen (sofern gezahlt wurde, neben dem eh schon bestehenden § 812). "Betrug" ist ja ein rein strafrechtlicher Tatbestand.

Zitat:
Zitat von senderlisteffm
Hier geht es aber um eine Sache, die bestellt wurde und von der der Rechnungsersteller ausgehen darf, daß alles ordnungsgemäß ist, weil der Kunde anstandslos die Forderungen beglichen hat.
Stimmt schon. Du musst hierbei aber differenzieren: Der Vertrag ist zwar zustande gekommen (Verpflichtungsgeschäft: Angebot und Annhme), er wurde aber noch nicht vollzogen: (Erfüllungsgeschäft: Leistung und Gegenleistung). Klar hat der Kunde brav gezahlt und sicher darf VF deshalb darauf vertrauen, dass die Karte beim Kunden angekommen ist. Ist sie das aber tatsächlich nicht, bleibt ein Erfüllungsrückstand von VF .

Zusatz:
Auch die Frage, ob VF das hätte wissen können/müssen, ist m.E. unbedeutend. Das ganze wäre nur

1. strafrechtlich relevant (bei nachweisbarer Kenntnis könnte man ggf. Betrug o.ä. annehmen).
2. zivilrechtlich relevant (dann würden neben den Rückforderungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung (812) noch deliktische Schadenersatzansprüche (insb. 823 II und 826) treten - man hat also mindestens drei Kriegsschauplätze, auf denen man sein Geld wiederbekommen könnte).

Soviel zur vertragsrechtlichen Seite...

Zitat:
Zitat von senderlisteffm
Wird eine Rechnung anstandslos bezahlt, sagt man seinem Vertragspartner, daß die erbrachte Leistung in Ordnung ist. Bestehen da Zweifel, man zahlt aber trotzdem, um Repressalien erst mal aus dem Weg zu gehen, muß explizit "unter Vorbehalt" gezahlt werden oder bei Lastschrift der Rechnung widersprochen bzw. ebenfalls der Zahlung "unter Vorbehalt" zugestimmt werden.
Wie gesagt, oben war Vertragsrecht. Jetzt muss man gucken, wie man das gezahlte Geld wieder zurückbekommt. Hierzu wird man VF erstmal das Recht einräumen müssen, den Mangel zu heilen. Sollte dies nicht geschehen, ist der gesamte Kaufvertrag natürlich anfechtbar (hier muss man aber z.B. 121 beachten. Ob nach 2 Jahren nicht doch "schuldhaftes Zögern" anzunehmen ist, mögen andere beurteilen^^). Bekommt man den Vertrag weg, wären die Zahlungen des Kunden ohne rechtliche Grundlage erfolgt und man kann man auf der Grundlage von 812 I BGB das "zu Unrecht erlangte" zurückfordern.

Das nur ganz allgemein...

Trotz alledem hat der TE m.E. keine Chance da - wie schon geschrieben - er einen Anspruch (aus 812 I) geltend machen müsste und daher auch er die Beweislast trägt, dass die Karten nicht bei ihm angekommen ist. Das dürfte unmöglich sein, gerade weil er so lange dafür Geld bezahlt hat.
matzebo
Gast
no user
Zitat:
Zitat von senderlisteffm
Wird eine Rechnung anstandslos bezahlt, sagt man seinem Vertragspartner, daß die erbrachte Leistung in Ordnung ist. Bestehen da Zweifel, man zahlt aber trotzdem, um Repressalien erst mal aus dem Weg zu gehen, muß explizit "unter Vorbehalt" gezahlt werden oder bei Lastschrift der Rechnung widersprochen bzw. ebenfalls der Zahlung "unter Vorbehalt" zugestimmt werden.
Ich lass das oben mal so stehen, weil es grundsätzlich nicht falsch ist. Mir ist nur grade noch was eingefallen:

Vertragsgegenstand ist ja nicht die Karte selbst, sondern die Bereitstellung von TK-Leistungen (u.a. Zugang zum Netz). Die Frage ist: Wann erbringt VF die Leistung? Mit Aktivierung der Karte oder mit Zugang beim Kunden? Ich denke eher letzteres (das andere macht für mich keinen Sinn). Dann wäre das oben geschriebene denke ich alles so OK.

Zweite Frage: Handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, für das ggf. andere Grundsätze gelten? Dann könnte ggf. Senderlisteffm mit den Zahlungen unter Vorbehalt recht haben... Allerdings haben wir hier keine DSV mit einseitig bestimmbaren Preisen wie beim klassischen Anwendungsbereich (Versorgerverträge, Mietverträge - hier bezieht sich der Vorbehalt ja immer nur auf die ausstehende "fehlerfreie" Jahresabrechnung). Das Preisgerüst ist von Vertragsschluss bis Vertragsende fix, daher denke ich, dass der Zusatz ohne Bedeutung wäre. Bei stinknormalen Kaufverträgen ist er es defnitiv (aber ich denke ist ein DSV anzunehmen).

Nix genaues weiss ich nich...
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