Kündigungsfrist verpasst - Kündigung noch möglich?
Tag Gemeinde,


| 2.2 Die Mindestdauer des Vertragsverhältnisses beträgt 24 Monate, soweit keine abweichende Vereinbarungen getroffen wird. Nach Ablauf einer Mindestdauer von bis zu 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um jeweils drei Monate, wenn nicht der Vertrag jeweils einen Monat vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich gegenüber mcC gekündigt wird. Bei Verträgen mit einer Mindestdauer von mehr als 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht jeweils 3 Monate vor Ablauf des betreffenden Zeitraumes schriftlich vom Kunden oder mcC gekündigt wird. |
| Allgemein beschränkt das BGB (früher AGB-Gesetz) bei Verbraucherverträgen die Kündigungsfrist auf 3 Monate, die Laufzeit auf zwei Jahre, die Laufzeitverlängerung bei nichterfolgter Kündigung auf 1 Jahr. Das gilt also nicht nur für Mobilfunk, sondern auch für viele andere Bereiche (Fitness-Studio, Bankkonten etc.). Längere Laufzeiten können allerdings bei Miet-, Kredit- oder Leasing-Verträgen auftauchen. |
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| Kündigung möglich? | Maxxxx | Netzbetreiber & Provider | 11 | 13.05.2005 16:47 |