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Vertragsverlängerung ---> Anbieter fordert Handy zurück

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Jogybar
Newcomer
no user
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2009

Vertragsverlängerung ---> Anbieter fordert Handy zurück

Hallo,
ich habe am 03. Mai meinen O² Vertrag bei einem Internet-Shop verlängert. Alles lief ganz problemlos und mein neues Handy kam zwei Tage später bei mir an. Soweit so gut. Heute bekam ich von dem Anbieter folgende eMail.
Zitat:
Guten Tag Frau XXX,

leider müssen wir das von uns an Sie gesandte Handy wieder zurück fordern, Grund ist die Umstellung von O2 in die neuen Tarife, die mitten im Monat statt am Monatsanfang oder Ende stattgefunden haben, darum ist Ihr Vertrag auch bis jetzt noch nicht verlängert, bzw die Vertragsverlängerung widerrufen worden.
Eine zusätzliche Zuzahlung für das Gerät würde bei 210***8364; liegen um Ihnen diesen Verlust zu ersparen müssen Sie uns das Gerät nur so wie es bei Ihnen angekommen ist zurück senden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sollten Sie jedoch die Zahlung von 210***8364; in Kauf nehmen, sagen Sie uns bitte bescheid, so dass wir Ihnen unsere Bankdaten mittels einer Rechnung zur Verfügung stellen.

Bitte antworten Sie immer auf diese Email, da eine korrekte Bearbeitung ohne den vorherigen Schriftverkehr die Korrespondenz erschwert.

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Ist das tatsächlich rechtens, schlieslich ist es doch nicht meine Schuld, dass die sich nicht informiert haben, oder???

Vielen Dank und Gruss
Martyn
Expert Handy Profi
no user
Beiträge: 3.509
Registriert seit: 07.04.2001
o2 hat zum 5. Mai neue Tarife eingeführt, und der Händler hat es wohl verpasst deine Vertragsverlängerung zeitnah weiterzugeben, so das o2 sie nicht mehr angenommen hat.

Da die Vertragsverlängerung nicht erfolgt ist, muss du das Handy schon zurückgeben.

Da keine Vertragsverlängerung in den bisherigen Tarifen mehr möglich ist, denke ich wäre allerdings durchaus ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben.
Jogybar
Newcomer
no user
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2009
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Zitat:
Zitat von Martyn
o2 hat zum 5. Mai neue Tarife eingeführt, ...
Ich hab den mit den 100 Inklusiv Minuten. Laut O² Homepage gibt´s den noch, wenn auch 5€ teurer.
Zitat:
Da keine Vertragsverlängerung in den bisherigen Tarifen mehr möglich ist, denke ich wäre allerdings durchaus ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben.
Wie könnte der deiner Meinung nach beispielsweise aussehen?
Gruss
Martyn
Expert Handy Profi
no user
Beiträge: 3.509
Registriert seit: 07.04.2001
Zitat:
Zitat von Jogybar
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Ich hab den mit den 100 Inklusiv Minuten. Laut O² Homepage gibt´s den noch, wenn auch 5€ teurer.
In dem Fall hält sich der Schaden dann in Grenzen.

Da kannst du dann als Ersatz das o2 Inklusivpaket nehmen oder evtl. auch o2 o. Falls du das o2 Inklusivpaket möchtest, würde sich die VVL direkt auf o2online.de lohnen, denn da könntet du dann 150 Frei-SMS bekommen.

Die 15€ Handyzuschlag lohnen sich nicht. Entweder würde ich dann das Handy direkt bei einem günstigen Anbieter kaufen oder über o2 My Handy buchen.

Was für ein Gerät ist es den, für das der Händler 210€ möchte?
Remotiv
Youngster
no user
Beiträge: 49
Registriert seit: 15.03.2009
So viel ich weiß besteht bei einem Vertragsabschluss von beiden Seiten ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. (sogar ohne Begründung)

Wenn du ihn am 03.05 abgeschlossen hast, kann jeder bis zum 16.05 vom Vertrag zurück treten.

Wenn du dir ein Handy kaufst, kannst du auch innerhalb von 14 Tagen ohne Grundangabe vom Vertrag zurück treten.
Jogybar
Newcomer
no user
Beiträge: 4
Registriert seit: 13.05.2009
Zitat:
Zitat von Martyn
Was für ein Gerät ist es den, für das der Händler 210€ möchte?
Es ist das Samsung S8300 UltraTouch platinum-red. 48 € habe ich bereits dafür bezahlt...
Martyn
Expert Handy Profi
no user
Beiträge: 3.509
Registriert seit: 07.04.2001
Strassenpreis für das Samsung S8300 UltraTouch ist derzeit um die 330***8364;. Die 258***8364; in deinem Fall sind da eigentlich wirklich ein sehr gutes Angebot.

Würde da das Angebot der Nachzahlung annehmen (vielleicht kannst du ja noch so 20-30***8364; als kleinen Schadensersatz raushandeln). Und den Vertrag dann entweder in ein Inklusivpaket Online ohne Handy oder o umstellen.
hans.wurst
Handy Profi
Benutzerbild von hans.wurst
Beiträge: 548
Registriert seit: 25.01.2007
Zitat:
Zitat von Martyn
o2 hat zum 5. Mai neue Tarife eingeführt, und der Händler hat es wohl verpasst deine Vertragsverlängerung zeitnah weiterzugeben, so das o2 sie nicht mehr angenommen hat.
Dann ist es aus meiner Sicht die Schuld des Händlers.
Daher auch sein Problem.
Ich würde es nicht einsehen, warum sein Verschulden zu deinen Lasten gehen soll und du für etwas zahlen sollst.
Steht in den AGB´s etwas von einem Vorbehalt der Vertragsverlängerung, in etwa "Vertrag wird nur vorbehaltlich der Zustimmung des Netzbetreibers verlängert..."

Und wenn der Vertrag nicht verlängert wird, kannst du dir doch einen neuen suchen, wenn du das willst.
Remotiv
Youngster
no user
Beiträge: 49
Registriert seit: 15.03.2009
Ich stimme hans.wurst zu.

Du wirst ja sicher einen Vertrag abgeschlossen haben, der sich automatisch verlängert, wenn du ihn nicht rechtzeitig kündigst.

Dies gilt allerdings auch für den Anbieter. Das heißt, dass der Anbieter den bestehenden Vertrag hätte (sagen wir mal) 3 Monate vor Vertragsende kündigen müssen, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.

Das heißt, dass der Anbieter nicht die Kündigungsfrist eingehalten hat.

Somit denke ich, dass hans.wurst den Casus Knacktus genau getroffen hat.:top:


(mein vorheriger Eintrag bezog sich auf einen NEUEN Vertragsabschluss.)
Martyn
Expert Handy Profi
no user
Beiträge: 3.509
Registriert seit: 07.04.2001
Man kann ja auch nach einer automatischen Vertragsverlängerung eine aktive Vertragsverlängerung (die dann die automatische Vertragsverlängerung bricht) machen und so entweder an ein neues Handy kommen oder in einen Tarif ohne Handy wechseln.

Wenn die Threaderstellerin jetzt einen Tarif gewollt hätte den es nun nicht mehr gibt, also z.B. Genion S/M/XL oder Inklusivminutenpaket 50/250/500 dann wäre ein deutlicher Schaden eingetreten, und der Händler Schadensersatzpflichtig.

Da die Threaderstellerin aber eh ein Inklusiminutenpaket 100 wollte, das es nun leicht überarbeitet (das neue o2 Inklusivpaket bietet günstigere Telefonie ins Ausland) als o2 Inklusivpaket weiterhin gibt, hält sich der Schaden in Grenzen.

Denke eine angemessene Höhe des Schadensersatzes (für zusätzlichen Aufwand und die Tatsache das man das Handy nun selbst zahlen muss) wäre in dem Fall bei circa 30-50 Euro.

Da der Händler aber das Handy mit einem Marktwert von ca. 330***8364; für 258***8364; abgeben würde, also ca. 72***8364; unter Strassenpreis, ist das eigentlich schon ein faires Angebot.
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