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Handy gewandelt, nur Geld zurück kein neues Gerät. Was tun?

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Uhwah
Youngster
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Registriert seit: 28.10.2004

Handy gewandelt, nur Geld zurück kein neues Gerät. Was tun?

Hallo,

ich habe ein Samsung Omnia i900 online (First-Handyshop.de) mit T-mobile Relax 200 gekauft. Nun habe ich das Handy 4 mal eingeschickt wegen Staub im Display. Jetzt soll das Gerät gewandelt werden. Nun habe ich heute mit der Hotline vom First Handyshop telefoniert. Jetzt sagen die zu mir ich würde das Geld was das Handy kostet als Überweisung bekommen.

Ist das Rechtens? Ich wollte ja wieder ein Handy normalerweise dürfte ich mir doch ein neues aussuchen das mit Vertrag genausoviel kostet.


MFG
Stefan W.
TheHunter
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Sicherlich ist das Rechtens, wenn du es so wolltest, wenn du ein anderes Handy willst müssen die dir das ermöglichen, da die ja für den Vertrag die Provision einkassiert haben. Wenn die dir die Kohle für das komplette Gerät(also 500***8364; oder was das kostet) geben würden, wäre es doch in deinem Sinne, dann kannste dir ja ein Gerät deiner Wahl woanders kaufen. Wenn die dir nur die Zuzahlung erstatten, würde ich mich darauf nicht einlassen.
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Uhwah
Youngster
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Beiträge: 25
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Naja wenn ich wirklich den vollen betrag bekomme OK. Aber ich denke das ich nur den zeitwert bekomme womit ich nicht das Omnia HD bekomme. Wenn ich die summe des handys bekomme das ich mit vertrag gemacht habe (90 euro) und dafür ein neues aussuchen darf könnte ich das omnia hd nehmen,.
TheHunter
Moderator
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Du solltest da nochmal nachfragen.
DReffects
Newcomer
no user
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Ist schwierig - wäre erst zu klären ob das Gerät Vertragsbestandteil des Mobilfunkvertrags ist.

Wenn ja:

Da der Dienstleister nach dreimaligem Versuch keine Reperatur vollbracht hat besteht Anspruch auf Wandlung. Sprich du erhältst den Kaufpreis des Geräts (90 Euro) zurück und der Mobilfunkvertrag wird aufgelöst.

Wenn nein, das Handy also nicht Bestandteil des Mobilfunkvertrags ist (was wohl naheliegender ist, da diese Handyshops nen Tarif verkaufen, die Provision einstreichen und einen teil davon quasi an dich weitergeben indem sie Geräte billiger verkaufen - steht in den AGB) dann:

Hast du ebenfalls Anspruch auf Wandlung, allerdings ebenfalls nur auf den Kaufpreis (90 Euro). Da das Mobilfunkgerät nicht Bestandteil des Mobilfunkvertrags war bleibt dieser aber bestehen.

Dass du mit 90 Euro natürlich etwas blöd da stehst ist klar. Hier wäre dann zu klären inwiefern bei einem solchen Angebot eine direkte Verbindung zwischen Gerät und Vertrag besteht wie es z.B. bei einem Kauf von Bild und dazugehörigem Bilderrahmen ist. (hier müssen beide Angebotsbestandteile erfüllbar bleiben). Ich denke aber nicht dass ein Mobilfunkgerät eine derartige Beziehung zu einem Telefonvertrag hat da beides unabhängig voneinander nutzbar ist.

Ich vermute du wirst dich mit 90 Euro begnügen müssen.
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