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O2 - Abzocke ausländischer Mitbürger

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Peter80
Newcomer
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Beiträge: 2
Registriert seit: 13.02.2010

O2 - Abzocke ausländischer Mitbürger

Hallo,
Mir platzt echt der Kragen, was mir jetzt mit O2 passiert ist.
Ein guter Freund von mir aus China hatte einen O2 Genion Vertrag ohne Grundgebühr (Grundgebühr 0 Euro).

Als er sein Studium abgeschlossen hat, ist er zurück nach China gegangen und wollte seinen Vertrag kündigen. Natürlich gibt es eine Kündigungsfrist, aber das ist ja auch egal wegen der kostenlosen Grundgebühr.

Nun kommt das Problem: er musste natürlich sein Konto in Deutschland auflösen. Also war er in der O2 Filiale und hat abgeklärt, ob das kein Problem ist. "Nein nein, kein Problem, solange Sie den Rest vom letzten Monat bezahlen." Nächsten Monat war er also zurück in China, und ich habe für ihn den Rest bezahlt, es waren ca. 7 Euro.
Soweit kein Problem.

Jetzt kamen aber noch Nachforderungen von 3 EUR (merkt euch den Betrag, denn jetzt wird es lächerlich! Es ging ursprünglich um DREI EURO!), und die wurden automatisch von seinem Konto abgebucht, obwohl er in der Filiale gesagt hat, dass das Konto geschlossen ist.
Pro erfolgloser Abbuchung kassiert O2 dann 15 EUR Gebühr, was nach 3 Monaten eine Forderung von ca. 50 EUR ergab!!!

Nach langem zögern und ziemlichem Ärger habe ich die 50 EUR bezahlt, und er musste mir das Geld per internationeler Überweisung schicken, was auch ziemlich viel kostet.

So, diesen Monat kriege ich jetzt wieder eine Rechnung über 10 EUR.

Fazit:
Aussage von O2: "Vertrag ohne Grundgebühr"
Fakt: Zahlung von über 60 EUR ohne jegliche Gegenleistung, wer weiß wie viele Forderungen noch kommen, bis der scheiß Vertrag ausläuft...

Ich glaube, die nutzen das aus, dass Ausländer sich nicht wehren können und lieber zahlen, als es zu einem Prozess kommen zu lassen.

Bei O2 werde ich jedenfalls nie wieder irgendetwas abschließen.

Peter
indiana1212
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Das ist keine O2 Abzocke sondern nennt sich "Rücklastschriftgebühr". Weil die Bank die Lastschrift zurückgegeben hat.

Du kannst ja mal danach googlen.
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Gruß vom Stefan

"Früher musste man Drachen töten und konnte die Jungfrau heiraten.
Heute gibt es keine Jungfrauen mehr, man muss den Drachen heiraten!"
Thomas
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TheHunter
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Jo, also ich sehe da auch keinen Fehler von O2, es sei denn die 3€ der Nachforderung wären unberechtigt gewesen.
Wenn er aber in China is, warum hat er das dann überhaupt bezahlt? Meinst du die Stellen Länderübergreifend ne Strafanzeige wegen Betruges im Wert von 100€? Ich denke nicht.
Es sei denn der Vertrag hat dich als Bürgen drin, dann bist du natürlich angeschissen...
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heinzpeter
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Nachforderung hätte man mit einer tagesaktuellen Rechnungsverfolgung bestimmt feststellen können, die hat aber O2 nur bei Prepaid und nicht bei Postpaid. Wann kommt die seit Jahren versprochene Rechnungsverfolgung?
Andererseits auf die Aussage einer Filiale hätte ich mich nicht verlassen.
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Immer langsam voran.
Peter80
Newcomer
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Fehler des Mitarbeiters

Der Punkt war ja, dass mein Bekannter extra in die Filiale hingegangen ist und die Problematik erklärt hat.
"Ist es ok, wenn ich im nächsten Monat mein Konto auflöse?"
"Ja, zahlen Sie im nächsten Monat den Rest bar in der Filiale."

Die Mitarbeiterin hätte nun den automatischen Einzug löschen und auf "Rechnung" umstellen müssen, dann wären statt der 15 EUR Rücklastschriftgebühr nur ein Brief zu mir gekommen mit den besagten 3 EUR, die ich auch gerne bezahlt hätte.

Der Fehler lag also beim Mitarbeiter, schließlich kann ich ja als Kunde nicht wissen, ob/was der Mitarbeiter im Computer einstellen muss, und anhand der Erklärung des Kunden hätte der Mitarbeiter obige Umstellung vornehmen müssen.
BuffaloBill
Newcomer
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Bist du denn nochmal mit der Forderung in die Filiale gegangen, um die Sache zu klären? Oder hast du mal die Rechnungsabteilung von O2 angerufen?

Immerhin lag auch ein Verschulden von O2 vor.

Der Ausdruck "Abzocke ausländischer Mitbürger" ist dann doch etwas sehr hoch gegriffen. Das gleiche passiert dir auch als normaler Mitbürger, wenn du dein Konto kündigen würdest und in eine andere Stadt ziehen würdest.
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