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bodyshot174
Newcomer
no user
Beiträge: 5
Registriert seit: 19.08.2010

Kündigung PhoneHouse

Hallo,

ich habe einen PhoneHouse Vertrag und dieser wurde laut E-Mail Antwort von PhoneHouse am 18.09.2009 aktiviert. Nun habe ich meinen Handyvertrag bei denen per E-Mail an info@phonehouse.de gekündigt zum 18.09.2011 und zeitgleich meine Einzugsermächtigung entzogen. Nun bekam ich vorgestern eine Kündigungsbestätigung per E-Mail zum 30.09.2011. Ist es gerechtfertigt, dass ich den kompletten Monat zahlen soll? Meines Erachtens nach, habe ich doch das Recht taggenau mit eben Ablauf der 24 Monate zu kündigen oder?

Ich bedanke mich im Voraus bei Euch.

MfG
ullumulu
Expert Handy Profi
Benutzerbild von ullumulu
Beiträge: 3.108
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Rostock
Zum einem kann ich mir nicht vorstellen, das eine Email zur Kündigung bei denen angenommen wird, es sei den es ist eine Eingescannte Kündigung verschickt worden!?

Zum andern sollte es so sein das der Vertrag 2Jahre später endet...und nicht zum ende des Monats, es sei den du hast andere Konditionen abgeschlossen...oder der vertrag wurde erst später freigeschalten, als du oben schreibst.
bodyshot174
Newcomer
no user
Beiträge: 5
Registriert seit: 19.08.2010
Ja die E-Mail Kündigung wurde akzeptiert, wenn auch zu diesem nun streitigen Datum.

Das Aktivierungsdatum wurde mir per E-Mail auf meine E-Mail Anfrage hin mitgeteilt, sodass ich dies als Nachweis habe. in den AGB steht nur, dass der Vertrag 24 Monate läuft, allerdings nicht wie bei Talkline o. ä., dass er zum Ende des Monats gekündigt wird.
quovadis
Gast
no user
@ bodyshot

hmm, eigtl. steht ja in allen AGB, dass immer zum Ende des Monats gekündigt wird. Wenn hier aber nichts steht, und auch sonst nirgends ein Verweis, dann mal ins Gesetz schauen ... das habe ich mal eben für Dich gemacht und

http://dejure.org/gesetze/BGB/621.html

und es ist so, weil Du Leistungen im Monatstakt gekriegt hast, kündigst Du auch im Monatstakt. Macht j aeigtl. auch Sinn...
bodyshot174
Newcomer
no user
Beiträge: 5
Registriert seit: 19.08.2010
Ich sende am Montag ein Einschreiben per Post mit dem Verweis auf das BGB §309 Abs. 9 a

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

Demnach ist es nicht gerechtfertig, zumal sie noch nicht einmal in den AGB dies "vorschreiben" wie es zum Bsp. Mobilcom oder Talkline macht.

Aber noch was informatives habe ich dazu gefunden:
http://www.teltarif.de/teltarif-hilf...ews/34667.html
quovadis
Gast
no user
Keine Ahnung wie die AGB im Detail aussehen, aber gegen den von Dir angesprochenen PAragraphen verstößt aber so gut wie nie einer, das wäre echt ziemlich dumm, aber wenn Du sagst, dass die AGB eh komisch wären...

Also um § 309 zur Anwendung zu bringen muss eben ganz genau erfüllt sein, was drinnen steht
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