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Garantie bei Schenkung

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marie88
Newcomer
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Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2011

Garantie bei Schenkung

Hallo

Ich habe im September 2009 ein Handy von O2 bei einem Gewinnspiel gewonnen.
Leider ist das Gerät mittlerweile defekt. Ich wollte das Handy bei O2 zur Reparatur geben. Doch die haben sich geweigert, mit der Begründung, dass man bei einer Schenkung keine Garantieansprüche hat. Dann musste ich wohl oder übel das Handy direkt bei Samsung "reparieren" lassen. Doch ich bekomme das Handy nun schon zum dritten mal mit dem selben Defekt zurück. Ich glaube die von Samsung treiben das Spielchen so lange weiter, bis die Garantie abgelaufen ist...
Hat man bei einer Schenkung wirklich keinen Anspruch auf Garantie?!
Hat jemand von euch einen Rat was ich jetzt tun könnte?!

PS: Bitte kommt mir nicht mit "Sei froh, dass du es überhaupt geschenkt bekommen hast".
Ich möchte nur wissen, wie die rechtliche Lage ist bzw. was jetzt am geschicktesten wäre zu tun.

Gruß
Marie
Mike Leitner
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Stand das damals in den Bedingungen? Ansonsten: Nerv O2, einen rechtlichen Anspruch müsstest du aber dennoch haben was Gewährleistung für 2 jahre mit einschließt. Ansonsten gibts nur die eine Möglichkeit, wie oben genannt, zu nerven. Ausserdem darfst du das Gerät beim 3. Mal umtauschen.
marie88
Newcomer
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Beiträge: 2
Registriert seit: 12.07.2011
Zitat:
Zitat von Mike Leitner Beitrag anzeigen
Stand das damals in den Bedingungen? Ansonsten: Nerv O2, einen rechtlichen Anspruch müsstest du aber dennoch haben was Gewährleistung für 2 jahre mit einschließt. Ansonsten gibts nur die eine Möglichkeit, wie oben genannt, zu nerven. Ausserdem darfst du das Gerät beim 3. Mal umtauschen.
Ich habe damals mit dem Handy einen kurzen Brief bekommen, wo drauf stand, dass ich ein Hnady gewonnen habe. Von Garantie war damals keine Rede.
Ich abe mir halt gedacht, wenn ich ein Handy von O2, erhalte ich wohl auch Garantie auf das gute Stück.
Ich war, ohne zu übertreiben, schon 7 mal da.
Der springende Punkt ist jetzt:
Habe ich denn Anspruch auf Garantie bei einer Schenkung?
Ich bin für jede qualifizierte Antwort dankbar
Mike Leitner
Moderator
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Beiträge: 1.622
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Ort: Bayern
Das kann dir wahrscheinlich keiner sagen, da wir die Teilnahmebedingungen brauchen, um zuwissen ob es ein Kaufvertrag war. Weiterhin solltest du Garantie von Samsung haben. Aber nicht von O2. Da sollte es Gewährleistung sein. Letzteres ist rechtlich und erstes freiwillig. Also im O2 Shop auf Gewährleistung drängen, nicht Garantie.
Macianer
Gast
no user
Bei der Gewährleistung ist aber der Käufer in der Beweispflicht, daß das Gerät den Defekt bereits bei Auslieferung hatte. Solchen Beweis bei einem knapp 2 Jahre alten Gerät zu führen, dürfte schwerfallen.
Wenn Samsung also tatsächlich 2 Jahre GARANTIE geben sollte, könntest Du es darüber versuchen. Einen (Übergabe-)Beleg von O2 solltest Du für das Handy aber möglichst haben, um sowohl das Alter des Gerätes nachzuweisen, als auch, daß Du der rechtmäßige Eigentümer bist.
Mike Leitner
Moderator
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Ort: Bayern
Macianer: Sorry für etwas unhöfflichen ton:
Aber hast du den ersten beitrag gelesen

Zitat:
Dann musste ich wohl oder übel das Handy direkt bei Samsung "reparieren" lassen. Doch ich bekomme das Handy nun schon zum dritten mal mit dem selben Defekt zurück.
@ Thema: Du kannst es dennoch mal probieren. Jetzt wären die Teilnahmebedinungen nicht schlecht
nohtz
Handy Master
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Beiträge: 6.136
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Ort: Nimmo Bay
kann man nicht bei nachweisbarem alter (<2jahre) und 2fach erfolgloser reparatur lt deutschem recht den kaufvertrag (irgendwer hat das ding ja gekauft) mindestens wandeln, also gegen ein anderes gerät umtauschen?
Signatur
wie konnte es soweit kommen, dass man Widerspruch als Form von Kätzerei auslegt?
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sascha-lobos-kolumne-ueber-den-digitalen-spiesser-a-834306.html --> der Eine mehr, der Andere weniger
moobilux
Newcomer
no user
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.07.2011
Zitat:
Zitat von marie88 Beitrag anzeigen
Hallo

Ich habe im September 2009 ein Handy von O2 bei einem Gewinnspiel gewonnen.
Leider ist das Gerät mittlerweile defekt. Ich wollte das Handy bei O2 zur Reparatur geben. Doch die haben sich geweigert, mit der Begründung, dass man bei einer Schenkung keine Garantieansprüche hat. Dann musste ich wohl oder übel das Handy direkt bei Samsung "reparieren" lassen. Doch ich bekomme das Handy nun schon zum dritten mal mit dem selben Defekt zurück. Ich glaube die von Samsung treiben das Spielchen so lange weiter, bis die Garantie abgelaufen ist...
Hat man bei einer Schenkung wirklich keinen Anspruch auf Garantie?!
Hat jemand von euch einen Rat was ich jetzt tun könnte?!

PS: Bitte kommt mir nicht mit "Sei froh, dass du es überhaupt geschenkt bekommen hast".
Ich möchte nur wissen, wie die rechtliche Lage ist bzw. was jetzt am geschicktesten wäre zu tun.

Gruß
Marie
Nach 3 Reparaturen besteht auf jeden fall das Recht gegenüber vom Hersteller das Gerät auszutauschen.
Schonmal Versucht?


----------------------------------
moobilux - das deutschsprachige Smartphonemagazin

Geändert von moobilux (13.07.2011 um 09:24 Uhr) Grund: Reparaturen schreibt man mit a :)
Mike Leitner
Moderator
Benutzerbild von Mike Leitner
Beiträge: 1.622
Registriert seit: 26.02.2009
Ort: Bayern
@nohtz und moobilux:
Ihr verwechselt was. Wen sie die Gewährleistung in Anspruch genommen hätte: Ja. Ansonsten ist der Hersteller den Garantienehmer nichts schuldig, da der Service komplett freiwillig ist.
Macianer
Gast
no user
Zitat:
Zitat von moobilux Beitrag anzeigen
Nach 3 Reparaturen besteht auf jeden fall das Recht gegenüber vom Hersteller das Gerät auszutauschen.…
Ein weitverbreiteter Irrtum.

Zitat:
Zitat von Mike Leitner Beitrag anzeigen
Macianer: Sorry für etwas unhöfflichen ton:
Aber hast du den ersten beitrag gelesen…
Ja, habe ich. Und ich habe auch diesen Beitrag gelesen:
Zitat:
Zitat von Mike Leitner Beitrag anzeigen
…Weiterhin solltest du Garantie von Samsung haben. Aber nicht von O2. Da sollte es Gewährleistung sein. Letzteres ist rechtlich und erstes freiwillig. Also im O2 Shop auf Gewährleistung drängen, nicht Garantie.
Weiter habe ich versucht, auf maries Fragen zu antworten:
Zitat:
Zitat von marie88 Beitrag anzeigen
Hat man bei einer Schenkung wirklich keinen Anspruch auf Garantie?!
Hat jemand von euch einen Rat was ich jetzt tun könnte?!

Geändert von Macianer (13.07.2011 um 09:46 Uhr)
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