Twitter Facebook Werde Teil der Community - Registriere dich jetzt kostenlos! | Login

ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer

Seite 1 von 2

Neues Thema erstellen  Antwort
AreaMobile Redaktion
areamobile.de
Benutzerbild von AreaMobile Redaktion
Beiträge: 31.423
Registriert seit: 19.09.2002

ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer

Das Handy während der Autofahrt in die Hand zu nehmen, ist prinzipiell verboten. Jetzt warnt die ARAG Versicherung ihre Kunden vor der Verwendung von Navigationsfunktionen, die bereits in vielen Smartphones eingebaut sind. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld und kassiert Punkte. Die Warnung verkürzt allerdings das Urteil vom Juli 2008, auf das sie sich bezieht.[...]

Lesen Sie den Beitrag: ARAG Versicherung warnt vor Handynavigation am Steuer auf AreaMobile.
testor
Gast
no user
gilt diese Regelung auch für reine Navis oder fest verbaute Navis?
unclever
Gast
no user
Das ist Typisch Deutschland...
Wenn wir uns nicht selber TOTPharagafieren sind
die Deutschen unglücklich...
Las die Leute doch telefonieren...die
Netzbetreiber freut es...
Aufreger
Gast
no user
Was für ein Unsinn! Wenn ich mein Handy in die Handyhalterung eingeklemmt habe,
darf ich (während der Navigation) nicht mal drauftippen, um die Ansicht zu
ändern, auf einem genau so befestigten "echten" Navi darf ich aber "Klavier
spielen"...
Anonymous
Gast
no user
Hallo "Aufreger", deinen Schlüssen kann ich ich nach der Begründung des
Urteils durch das Gericht nicht folgen. Das Handy darf für die Benutzung nicht
gehalten oder aufgenommen werden. Das heißt, dass es in einer Halterung bedient
werden darf. Dies ist auch bei vielen Freisprecheinrichtungen nötig, bei denen
der Anruf per Knopfdruck am Gerät entgegengenommen werden muss. Hier ist wie
beschrieben die Halterung maßgeblich.

Also keine Angst bei deiner Bedienung,
mit der Halterung bist du auf der sicheren Seite!

MfG
Robert
Aufreger
Gast
no user
"Denn "auch in dieser Funktion bleibt die Handynutzung verboten", wie deren
Experten wissen. Denn gleichgültig, welchen Dienst des Telefons der Nutzer
verwenden möchte: Er muss die Hände vom Lenkrad nehmen und ist zumindest in der
Bedienphase abgelenkt. Das Handy darf aber nur angefasst werden, um es woanders
hinzulegen. Alles andere ist verboten und wird mit Bußgeldern bestraft, schreibt
die Versicherung."

Das schließt doch auch die von dir (Robert) genannte
Nutzung aus, oder nicht...?
no user
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.12.2007
Da hat sich ARAG wohl etwas ungeschickt ausgedrückt. Über eine Halterung ist das
meines Wissens in Ordnung.
ARAG ist ja nicht der Gesetzgeber...
Varras
Advanced Member
Benutzerbild von Varras
Beiträge: 347
Registriert seit: 13.11.2007
Ich hab mein Fahrlehrer heute gefragt und die Nutzung, egal ob in Halterung
,oder nicht ist verboten.
Die Deutsche Gesetzgebung ist zu langsam, wie alle
staatlichen Einrichtungen, außer wenn sie Gelder bekommen dann sind sie
natürlich blitzschnell. Es ist ein Unding das ich ein Navi bedienen darf und
ein Handy mit Navi nicht.
no user
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.12.2007
Dein Fahrlehrer ist auch nicht der Gesetzgeber und kann falsch informiert sein.
Diese Meldung sagt was anderes:
[url]http://www.mobilfunk-weblog.de/?x=entry:entry080721-150026[/url]

Zitat:...Ist das
Mobiltelefon dagegen in einer extra dafür bestimmte Halterung untergebracht,
dann ist die Nutzung des Handy-Navi´s erlaubt....

Aber vielleicht liegen ja
auch die falsch.
Varras
Advanced Member
Benutzerbild von Varras
Beiträge: 347
Registriert seit: 13.11.2007
Ach ne, da wäre ich jetzt gar nicht drauf gekommen? Da gibts nur eins, einer
fragt beim Anwalt nach oder probierts es einfach mal aus. Freiwillige vor!!!!!!
:-)
Neues Thema erstellen  Antwort

 
alle Nachrichten News-Archiv