Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht erklärt Gesetz für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Es verstößt gegen das Grundgesetz. Alle bisher gesammelten Daten seien "unverzüglich zu löschen" so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Allerdings haben die Richter die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich als verfassungswidrig erklärt.[...]@ "zieh mir mal...": Eben nicht
An die IP-Adresse kann man auch weiterhin ran: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Jeder Strafverfolger kann die Daten beim Provider nachfragen. Und auch bei Beleidigungen oder Verleumdungen ist es weiterhin easy an die IP zu kommen.