@ Die-Tec: <<ich hab nie von garantie gesprochen, sondern nur von gewährleistung.>>
Dann lies mal Deinen Beitrag #6, zweiter Absatz: <<sollte es frei erwerblich sein, so gibt apple auch in de *garantie* und gewährleistung :P >>
@ Jax: <<Nein, das ist nicht richtig. Apple hat sich den Spaß erlaubt auf Geräte, die nicht im eigenen Land erworben wurden weder eine Garantie oder Gewährleistung zu geben. Erst ein Zwang der Europäischen Union hat sie dazu gebracht ihre Gewährleistung europaweit auszuweiten:
http://diepresse.com/home/techscience/hightech/apple/597392/index.do>>
Och Jax. Die Presse hat doch nur eine alte Kamelle aufgegriffen. PRAXIS ist seit etwa Januar diesen Jahres, daß Apples Produktgarantie auf im Ausland erworbene Geräte auch hier in DE eingelöst wird.
"3. Händler müssen keinesfalls zwangsläufig die Kosten eines fabrikneuen Ersatzgerätes tragen - noch nicht einmal dann, wenn der Käufer nachweisen kann, daß das erworbene Gerät bereits beim Kauf mit dem reklamierten Fehler behaftet war. Und genau dies ist die Grundvoraussetzung, um einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer überhaupt geltend machen zu können.
In einem Gewährleistungsfall hat der Verkäufer die Wahlmöglichkeit zwischen einer Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch gegen ein gleichwertiges (Gebraucht-)-Gerät."
<<Das ist auch nicht richtig. Im Garantiefall liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, das heißt er muss dir nachweisen können, dass du Schuld am Schaden des Produktes hast.>>
Grob formuliert hast Du damit recht, ja. Ich schrieb allerdings von GEWÄHRLEISTUNG und nicht von Garantie. Denn eine GarantiePFLICHT gibt es nicht, sondern nur eine Pflicht zur Gewährleistung.
<<Bei einer Gewährleistung musst du nachweisen, dass du kein Eigenverschulden hast und der Verkäufer dein Produkt reparieren, umtauschen oder ersetzen muss. Falls du aber eindeutig nachweisen kannst, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war, dann muss der Verkäufer sehr wohl deinen Schaden ersetzen.>>
Dann lies Dir doch einfach noch einmal meine Aussage #3 durch und denke darüber nach, bevor Du mir widersprichst.
Ich sagte, daß die Grundvoraussetzung zur Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches gegen den Verkäufer ist, daß der Käufer nachweisen kann, daß das erworbene Gerät bereits beim Kauf mit dem reklamierten Fehler behaftet war. (In der Praxis dürfte dieser Nachweis für den Käufer nur äußerst schwierig zu erbringen sein, weswegen der Gesetzgeber für die ersten 6 Monate ab dem Kaufdatum eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers festgelegt hat. Aber das ist eine andere Geschichte).
Wurde dieser Nachweis durch den Käufer erbracht (oder hat der Verkäufer aus Kulanz auf diesen Beweis des Käufers verzichtet), muß der Verkäufer lediglich eine fehlerfreie bestimmungsgemäße Funktion des Gegenstandes / Gerätes (z.B. durch Reparatur) gewährleisten.
diese News STINKT... sorry. Ich Lese die Überschrift, dass das Gerät demnächst bei O2 Erhältlich ist und was lese ich da? Standard News Vodafone und O2 Bekommen das IPhone (was schon mehre Wochen klar ist) und das T-Mobile "Attraktive" Angebote bekommt. Ich Lese NICHTS neues über O2 Neuigkeiten. Es kommt echt so rüber, als ob ihr ein Packt mit dem Teufel abgeschlossen hat, in dem Fall ist der Teufel Apple sowie T-Mobile ist! Traurig aber Wahr!
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05.10.2010, 08:39
Nr. 15
@ cvp
Entschuldige, wenn die Überschrift bei dir für Verwirrung gesorgt hat. In der Einleitung steht, dass wir uns dabei auf die Meldung von Welt Online berufen. In zwei bis drei Woche wird es vermutlich konkrete Details zum Marktstart bei o2 geben. Viele Grüße, Frank