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iPhone 4 ohne SIM-Lock bald bei o2 erhältlich

StichworteiPhone, Monopol, o2, Telekom, Vodafone
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AreaMobile Redaktion
areamobile.de
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iPhone 4 ohne SIM-Lock bald bei o2 erhältlich

o2 wird das iPhone 4 ohne SIM-Lock verkaufen. Ab Ende Oktober oder Anfang November soll das iPhone 4 ohne Einschränkungen in den Handel kommen. Das berichtet Zeit Online. Die entsprechenden Verträge werden noch in dieser Woche unterschrieben. Die Telekom bereitet sich mit einer Rabatt-Aktion auf das nahe Ende des iPhone-Monopols vor.[...]

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Die-Tec
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wenn das exklusiv recht der telekomm fällt, dann ist das iPhone4 ganz regulär in deutschland kaufbar, damit dürften auch preise jenseits der 800euro wegfallen
Maglite
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Das nervt

Wieso warten nicht einfach alle ab, was in 2-3 Wochen passiert. Jeden Tag kommt eine Meldung, ob das iPhone zu irgendeinem Preis bei irgendeinem Provider erhältlich sein soll.

1x schreiben, dass das Monopol enden könnte, reicht, abe rnicht jeden Tag irgendetwa sneues schreiben, das nervt nur noch!
ColorMe
Advanced Handy Profi
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selbst wenn das "monopol" fällt, wird sich wohl an den preisen kaum etwas verändern.
oggy14
Member
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@ Die-Tec

off topic:
was ist denn "kaufbar"? mal wieder ein neues wort erfunden... finde ich höchst spaßbar. ;-)
Die-Tec
Handy Profi
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Beiträge: 655
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@colorme

Die preise werden sich ändern, die iPhone die in deutschland zu kaufen sind kosten nur deshalb 800-1000eur weil appel hier keine gewährleistung gibt da die iphones nicht auch DE stammen, sollte also in den 2 jahren was passiern, sind die händler am arsch und müssen die kosten abdecken die das neue iPhone kostet, deshalb der preis.

sollte es frei erwerblich sein, so gibt apple auch in de garantie und gewährleistung :P

oggy: hab heute stressigen tag gehabt und auf arbeit wird umgebaut, der lärm nervt einfach nur ;)
Macianer
Gast
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@ Die-Tec: <<…die iPhone die in deutschland zu kaufen sind kosten nur deshalb 800-1000eur weil appel hier keine gewährleistung gibt da die iphones nicht auch DE stammen, sollte also in den 2 jahren was passiern, sind die händler am arsch und müssen die kosten abdecken die das neue iPhone kostet, deshalb der preis.

sollte es frei erwerblich sein, so gibt apple auch in de garantie und gewährleistung :P >>

1. <<Die Garantie besteht in einer freiwilligen Gewährleistung des Herstellers, während die Gewährleistung demgegenüber eine zeitliche befristete Nachbesserungsverpflichtung des Händlers gegenüber dem Käufer darstellt. Lesen Sie daher vor dem Kauf die AGB genau und wenden Sie sich bei Problemen zuerst an Ihren Händler.
(Quelle + weitere Infos: http://www.magnus.de/ratgeber/grundlagen-garantie-und-gewaehrleistung-bei-notebooks-86699,6510.html)

2. Apples Produktgarantie auf im Ausland erworbene Geräte ist seit langem auch hier in DE einlösbar.

3. Händler müssen keinesfalls zwangsläufig die Kosten eines fabrikneuen Ersatzgerätes tragen - noch nicht einmal dann, wenn der Käufer nachweisen kann, daß das erworbene Gerät bereits beim Kauf mit dem reklamierten Fehler behaftet war. Und genau dies ist die Grundvoraussetzung, um einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer überhaupt geltend machen zu können.
In einem Gewährleistungsfall hat der Verkäufer die Wahlmöglichkeit zwischen einer Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch gegen ein gleichwertiges (Gebraucht-)-Gerät.
Die-Tec
Handy Profi
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Beiträge: 655
Registriert seit: 12.11.2009

@macianer

ich hab nie von garantie gesprochen, sondern nur von gewährleistung. und gewährleistung kannst du nur über den händler abwickeln, da es sich um ein EU gerät handel und der appstore es verweigert ausländer produkte gegen gewärleistung anzunehmen. ich habs mit meinen 3g durch ;)
Jax667
Gast
no user
"2. Apples Produktgarantie auf im Ausland erworbene Geräte ist seit langem auch hier in DE einlösbar."

Nein, das ist nicht richtig. Apple hat sich den Spaß erlaubt auf Geräte, die nicht im eigenen Land erworben wurden weder eine Garantie oder Gewährleistung zu geben. Erst ein Zwang der Europäischen Union hat sie dazu gebracht ihre Gewährleistung europaweit auszuweiten:

http://diepresse.com/home/techscience/hightech/apple/597392/index.do


"3. Händler müssen keinesfalls zwangsläufig die Kosten eines fabrikneuen Ersatzgerätes tragen - noch nicht einmal dann, wenn der Käufer nachweisen kann, daß das erworbene Gerät bereits beim Kauf mit dem reklamierten Fehler behaftet war. Und genau dies ist die Grundvoraussetzung, um einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer überhaupt geltend machen zu können.
In einem Gewährleistungsfall hat der Verkäufer die Wahlmöglichkeit zwischen einer Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch gegen ein gleichwertiges (Gebraucht-)-Gerät."

Das ist auch nicht richtig. Im Garantiefall liegt die Beweispflicht beim Verkäufer, das heißt er muss dir nachweisen können, dass du Schuld am Schaden des Produktes hast. Bei einer Gewährleistung musst du nachweisen, dass du kein Eigenverschulden hast und der Verkäufer dein Produkt reparieren, umtauschen oder ersetzen muss. Falls du aber eindeutig nachweisen kannst, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war, dann muss der Verkäufer sehr wohl deinen Schaden ersetzen. Das wäre ja noch schöner, dass man dem Kunden defekte Geräte andrehen kann ohne dass dieser etwas dagegen unternehmen kann!

Übrigens:
Der Verkäufer hat bereits beim Verkauf dafür zu sorgen, dass das Produkt fehlerfrei läuft, das ist dann der erste Versuch. Dann wiederum hat er die Möglichkeit zwei Mal eine Reparatur durchzuführen und sollten diese Versuche erfolglos bleiben, muss er dir entweder das Geld zurückerstatten oder sonstige vergleichbare Handlungen durchführen (Umtausch oder neues Produkt).
sven89
Handy Master
no user
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Registriert seit: 05.11.2009
Ort: Cupertino
@jax

"Nein, das ist nicht richtig. Apple hat sich den Spaß erlaubt auf Geräte, die nicht im eigenen Land erworben wurden weder eine Garantie oder Gewährleistung zu geben. Erst ein Zwang der Europäischen Union hat sie dazu gebracht ihre Gewährleistung europaweit auszuweiten"

auch nicht richtig...es ist schon seit ca einem halben jahr der fall, aber es wurde letztens erst offiziell bestätigt...
 

 
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