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Amazon App Store: Fehlstart der Download-Plattform von Amazon

StichworteAmazon, Android, App Store
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gerschi
Member
no user
Beiträge: 136
Registriert seit: 19.05.2006
"Ich find's lustig, arme trifft das ja nicht, egal wie es ausgeht."

Da muss ich dir Recht geben. Trotzdem glaube ich nicht daran, dass dass ein "Programm Shop" lizensierbar wäre. Das ist viel zu allgemein gehalten. (Beispiel an den hier so allseits beliebten Autovergleichen: Wer möchte sich den Begriff "Autohaus" lizensieren lassen???)
quovadis
Gast
no user
@ NewPhone

Naja ich erinnere mich wie Du mir das letzte Mal als ich was gegen Apple gesagt habe, Niveaulosigkeit vorgeworfen hast weil ich das Wort "verarschen" gebraucht hab und Du aus der Dikussion ausgestiegen bist...

@ Topic
Äh Freunde, die Diskussion kann man sich wie gesagt mit einem Blick ins Gesetz schenken. Ich zitiere die §§ 3, 8 MarkenG


"§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."

Das Problem liegt hier bei "unterscheiden" man kann Anhand des Wortes "Store" nicht unterscheiden.

Genauer wird § 8

"§ 8
Absolute Schutzhindernisse

(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen.

(2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
10. die bösgläubig angemeldet worden sind.

(3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat."

Hier wird das Fehlen der Unterscheidungskraft explizit erwähnt. Einzige Möglichkeit für Apple wäre, zumindest in Deutschland, auf die Verkehrauffassung abzustellen. So etwa släst sich nur mit Umfragen ermitteln. Also 2000 Leute befragen und diese erzählen lassen was sie mit dem Wort "App-Store" assoziieren. Wird hier nicht Apple genannt, könnten sie es sich nicht schützen lassen.
eichyl
Handy Profi
no user
Beiträge: 810
Registriert seit: 31.08.2008

@quovadis

Du hast leider nur einen kleinen Denkfehler -> Es gibt kein Weltweit einheitliches Markengesetz. Wenn sich Apple was im Rest der Welt sichert klagen Sie so oder so, egal ob es gerade in DE nicht zulässig ist...

Das dieses Verhalten einfach unter aller Kanone ist, muss man nicht weiter diskutieren (Ich weiß liebe Apple-Lemminge ihr findet es super)...aber sein wir doch mal ehrlich ich würde es genauso machen ;) mir fehlt nur die Lust zwischen den Fingern.
quovadis
Gast
no user
@ eichyl

ich schrieb ja in meinem ersten Post, dass sich zumindest für Deutschland erübrigt hätte. Das hieße Amazon, könnte zumindest in Deutschland seinen Shop so benennen (Milestone, Droid) allerdings fraglich ob sie das wirklich wollen. Und natürlich gelten in USA nochmal andere Regeln diesbezüglich (wobei sie halbwegs ähnlich sind, nur die Art der Rechtsfindung unterscheidet sich). Aber ja wird zu sehr OT.
DDD
Advanced Handy Profi
Benutzerbild von DDD
Beiträge: 2.142
Registriert seit: 09.07.2010
Naja ist wieder online. Alles andere werden Gerichte klären.
Macianer
Gast
no user
@ daniel_in: >>…App kommt von Application und nicht von Apple… <<
Das sehe ich ebenso. Dennoch ist es nur unsere **Auslegung** — welche sich bei nüchterner Betrachtungsweise nicht gerichtsfest eindeutig beweisen läßt.
pixelflicker
Handy Master
Benutzerbild von pixelflicker
Beiträge: 5.662
Registriert seit: 25.11.2008
Nein, das ist eben keine Auslegung, das ist allgemein anerkannt.

Wikipedia (DE):
Ein oder eine App (von der engl. Kurzform für application, das grammatische Geschlecht ist im Sprachgebrauch variabel) ist im Allgemeinen jede Form von Anwendungsprogrammen.

Wikipedia (EN):
Application software, also known as an application or an "app", is computer software designed to help the user to perform singular or multiple related specific tasks.
Macianer
Gast
no user
Ich sagte ja bereits, daß auch für mich 'App' das Kurzwort für Application ist. Aber unsere Interpretation ist unwichtig. Im Fall des Falles entscheidend ist, ob Apple glaubhaft machen könnte, daß in **diesem** Fall 'AppStore' das Kurzwort für 'APPle-APPlication-Store'(o.ä.) ist bzw. ob jemand das Gegenteil **beweisen** könnte.
diekatze
Handy Profi
Benutzerbild von diekatze
Beiträge: 505
Registriert seit: 19.01.2011
naja, wenn es bei ihnen so im wörterbuch definiert ist, jödddfösdddddd cöl
Mausebull
Youngster
Benutzerbild von Mausebull
Beiträge: 45
Registriert seit: 23.08.2010
Durch Steve Jobs Neusprech Reform,kommt nun halt App von Apple und erstklassig wird ab nun doppelplusgut heißen.Apple Fanboys heißen ab nun Apple Gutdenker.

http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech