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eichyl
Handy Profi
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Beiträge: 810
Registriert seit: 31.08.2008
"Die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit eines Patents wegen "Prior Art" ist m.W., daß diese nachweislich schon früher dokumentiert wurde, idealerweise in Form eines anderen Patents. Genau deshalb schrieb ich ja, daß es nun mal primär darum geht, wer sich eine Erfindung bzw. das Design als erster schützen läßt."

Blödsinn! Bestes Beispiel, iPhone vs. Galaxy S. Hier hat Apple klar verloren, weil Samsung mit dem F700 schon vor Apple ein Modell mit dem ähnlichen Design vorgestellt hat. Das war auch einer der Gründe warum Apple verloren hatte. Da hatte Samsung auch kein Patent. Bei Prior Art reicht es wenn es diese Technologie nachweislich bereits vorher gab egal ob mit Patent oder ohne.

"Ich hab keine Ahnung, wie viele Patente deswegen angefochten werden. Sagst Du es uns?"

Einige, vorallem in industrien, welche nicht so in der öffentlichkeit stehen...schon bei meinem früheren AG wurden 4 Patente für ungültig erklärt weil es ähnliche Technologien bereits vorher gab.

Das liegt auch einfach daran, dass Patentanwälte nicht immer alles finden können. Erst sobald ein Unternehmen wegen Patentverletzungen klagt wird erst richtig klar ob dieses Patent wirklich gültigkeit besitzt. Dann zeigt sich eben sowas wie bei Samsung vs. Apple, schwups hatte Samsung sogar bevor das iPhone vorgestellt wurde mit einem Smartphone bereits einen Designpreis gewonnen, welches dem iPhone ziemlich ähnlich sah.

Hier hat auch niemand gebrüllt das Apple kopiert hat. Geklagt hat aber dann dennoch Apple...ein Schelm der böses dabei denkt

Geändert von eichyl (10.02.2012 um 09:45 Uhr)
Beinhart
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eichyl,

"Blödsinn! Bestes Beispiel, iPhone vs. Galaxy S. Hier hat Apple klar verloren, weil Samsung mit dem F700 schon vor Apple ein Modell mit dem ähnlichen Design vorgestellt hat. Das war auch einer der Gründe warum Apple verloren hatte. Da hatte Samsung auch kein Patent. Bei Prior Art reicht es wenn es diese Technologie nachweislich bereits vorher gab egal ob mit Patent oder ohne."

Warum so aggressiv? Und vor allem: WO siehst Du denn einen Widerspruch zu meiner Aussage, "Die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit eines Patents wegen "Prior Art" ist m.W., daß diese nachweislich schon früher dokumentiert wurde, idealerweise in Form eines anderen Patents."
Also bitte immer schön locker bleiben.



"Das liegt auch einfach daran, dass Patentanwälte nicht immer alles finden können. Erst sobald ein Unternehmen wegen Patentverletzungen klagt wird erst richtig klar ob dieses Patent wirklich gültigkeit besitzt. Dann zeigt sich eben sowas wie bei Samsung vs. Apple, schwups hatte Samsung sogar bevor das iPhone vorgestellt wurde mit einem Smartphone bereits einen Designpreis gewonnen, welches dem iPhone ziemlich ähnlich sah. "

Dann stimmst Du also Bocadillo und anderen hier zu, wenn sie Patentanfechtungen als ganz normal und "Business as usual" bezeichnen!?
eichyl
Handy Profi
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Beiträge: 810
Registriert seit: 31.08.2008
"Dann stimmst Du also Bocadillo und anderen hier zu, wenn sie Patentanfechtungen als ganz normal und "Business as usual" bezeichnen!?"

Natürlich, ich habe nie behauptet, dass es nicht so ist. Ich finde nur diese Dopperl-Moral von Apple zum Kot*en. Selbst klauen wie ein Kleptomane und dann auch noch verlangen das die Patent-Inhaber sich nicht wehren dürfen und dann selbst aber klagen was das Zeug hält.
Beinhart
Gast
no user
"dann auch noch verlangen das die Patent-Inhaber sich nicht wehren dürfen"

Tun sie das denn? Hast Du Beispiele?
eichyl
Handy Profi
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"Tun sie das denn? Hast Du Beispiele?"

Ähm, hast du den Artikeln in dem wir hier Kommentiren auch gelesen?

Apple möchte das Inhaber von FRAND-Patenten, welche Apple ohne dafür zu zahlen nutzt, nicht für einstweilige Verfügungen einsetzen dürfen. Wenn Apple diese Patente nutzen möchte dann sollen Sie gefälligst zahlen und wenn Ihre Apple seine Bedingungen nicht durchsetzten kann müssen Sie eben kompromisse eingehen und nicht einfach die Patente weiter nutzen wie sie wollen und dann auch noch ohne eine Konsequenz im Sinne eines Verkaufverbotes fürchten zu müssen.

Geändert von eichyl (10.02.2012 um 13:17 Uhr)
Beinhart
Gast
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eichyl,

Kann es sein, daß dir entgangen ist, daß Apple mit ihrem Vorschlag an das ETSI eine ganz grundsätzliche und für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gültige Regelung zur Nutzung von FRAND-Patenten einzuführen versucht?
Das grundlegende Problem und gleichzeitig auch Grund für zahlreiche Gerichtsverfahren ist doch, daß eben nicht klar geregelt ist, was faire, vernünftige und nicht-diskriminierende (FRAND) Lizenzierungsbedingungen eigentlich sind.
Sollte das ETSI Apples Vorschlag folgen, würden viele Grichtsverfahren überflüssig werden und ALLE Marktteilnehmer in gleichem Umfang davon profitieren. -- Ich verstehe also nicht, worüber du dich eigentlich so aufregst.
eichyl
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Das diese Regelungen notwendig sind habe ich nicht bestritten. Aber das dieser Vorschlag gerade von Apple kommt, die eben gerade merken, dass Sie mit ihrem "Ich zahle für die Lizenenzen nur, wenn ich die Bedingungen festlege"-Verhalten anscheinend nciht weiterkommen ist schon...naja auch ein wenig kritisch zu betrachten.

"Außerdem schlägt Apple vor, dass bei Streits um FRAND-Lizenzen keine Einstweiligen Verfügungen vor Gericht beantragt werden dürfen."

Darum geht es mir, nicht um die einheitliche Regelung. Sondern um diesen Passus...

"Sollte das ETSI Apples Vorschlag folgen, würden viele Grichtsverfahren überflüssig werden und ALLE Marktteilnehmer in gleichem Umfang davon profitieren."

Hätte, wäre, sollte...So einfach ist es eben leider nicht. Apple fordert eine verbindliche Maximal-höhe und wie der BGH bereits entschieden hat kann den Patent-Inhabern nicht das Recht verwehrt werden sich am Wetbewerb zu orientieren. Gerade Apple würde soetwas mit den überdurchschnittlich hohen Umsätzen und riesigen Gewinnmargen zu gute kommen, kleienere Anbieter hätten das Nachsehen. Denn irgendwo muss ja eine Grenze für die Maximalhöhe gelegt werden, bspw Umsatz über 500 Mio, ein Unternehemn, dass dann 4 Mrd umsetzt hat hier einfach einen riesen Vorteil gegenüber einem, dass nur 501 mio umsetzt.
arkani
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@Beinhart

Das ist richtig. Nur der Zeitpunkt könnte ein leicht schräges Licht auf Apples Forderung, da sie ja anscheinend bis jetzt einige Patente von Moto und Samsung ohne Frand-Vereinbarung benutzt haben
NewPhone
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> Apple und Verbündete? Nicht wirklich oder.... (quo)

Jetzt haben sich schon mal zwei zu Wort gemeldet und unterstützen den Antrag. Sieht für mich nach Verbündeten aus. Und die von mir ins Spiel gebrachten Microsofties gehören sogar dazu: ;-)

http://www.heise.de/mac-and-i/meldung/Patentkrieg-Microsoft-und-Cisco-unterstuetzen-Apples-Forderungen-1431816.html

Die meisten hier haben mit dem Antrag ja nur ein Problem: Das er von Apple kommt (von Apple kann nur Schlechtes kommen – Forums-Grundregel). Das geben ja sogar die meisten zu! Bei gleichem Wortlaut – aber aus Microsofts Feder – wäre wahrscheinlich alles OK. ;-) Und man muss bedenken, dass das ein Antrag einer Seite ist – auf der anderen Seite stehen die Gegner des Antrags (allen voran Google) und irgend eine Stelle wird eine Einigung in der Mitte finden – und alles wird gut.
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“Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!” (Klaus Kinski)
Beinhart
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eichyl,

"Aber das dieser Vorschlag gerade von Apple kommt, [.....] ist schon...naja auch ein wenig kritisch zu betrachten."
Wieso? Was macht Apples Vorschlag schlechter, als wenn er von Firma XYZ gekommen wäre? Nur weil er von Apple stammt?



""Außerdem schlägt Apple vor, dass bei Streits um FRAND-Lizenzen keine Einstweiligen Verfügungen vor Gericht beantragt werden dürfen."

Darum geht es mir, nicht um die einheitliche Regelung. Sondern um diesen Passus..."
Du störst Dich daran, daß Apple solch einen Verzicht auf Einstweilige Verfügungen vorschlägt? Wieso das? Apple wäre davon doch ganz genauso betroffen, wie alle anderen auch! Was stört Dich also daran?



""Sollte das ETSI Apples Vorschlag folgen, würden viele Grichtsverfahren überflüssig werden und ALLE Marktteilnehmer in gleichem Umfang davon profitieren."

Hätte, wäre, sollte...So einfach ist es eben leider nicht. Apple fordert eine verbindliche Maximal-höhe und wie der BGH bereits entschieden hat kann den Patent-Inhabern nicht das Recht verwehrt werden sich am Wetbewerb zu orientieren."
Vorweg: Apple fordert nicht, sondern schlägt etwas vor. Sie schlagen auch keinen Maximalbetrag in Euro und Cent vor, sondern einen Wert, der sich an dem “durchschnittlichen Verkaufspreis eines einfachen Kommunikationsgerätes" orientiert, "das in der Lage ist Sprache und Daten zu übertragen.”


"Gerade Apple würde soetwas mit den überdurchschnittlich hohen Umsätzen und riesigen Gewinnmargen zu gute kommen, kleienere Anbieter hätten das Nachsehen. Denn irgendwo muss ja eine Grenze für die Maximalhöhe gelegt werden, bspw Umsatz über 500 Mio, ein Unternehemn, dass dann 4 Mrd umsetzt hat hier einfach einen riesen Vorteil gegenüber einem, dass nur 501 mio umsetzt."
Bereits weiter vorne in diesem Thread hat, ich glaube, Bocadillo sehr gut erklärt, warum Umsatz oder Verkaufspreis als Bemessungsgrundlage für Lizenzzahlungen denkbar schlecht geeignet sind und daß stattdessen Festbeträgen der Vorzug zu geben wäre.