Die Facialpalmierung kannst du stecken lassen. Wie die Umsetzung des Apple-Patents auf touchscreenfreien Geräten aussieht, kannst du dir in Mac OS X Lion ansehen: Der Scrollbalken wird beim normalen Scrollen (per Mausrad oder Trackpad) eben NICHT durch einen Mousover-Event auf der Scrollfläche eingeblendet und bewegt, sondern wenn der Bereich verschoben wird – und zwar DURCH das Verschieben selbst. Beendet man das Verschieben, blendet sich der Scrollbar automatisch aus, selbst, wenn die Maus noch über dem Scrollbereich schwebt. Das versuche ich seit über 10 Seiten zu erklären.
Ab Minute 1:00 kannst du sehen, wie Apples Scrollbars ohne Touchscreen aussehen/funktionieren (und das ist nun mal nicht das gleiche Scrollbar-Verhalten, wie das, was in deinem Link zu sehen war):
http://www.youtube.com/watch?v=b1CKuoxjaTE
[[Nur der Vollständigkeit halber: Bei Mac OS kommt (nicht im Video zu sehen) ZUSÄTZLICH ein Mouseover-Einblenden hinzu (nicht für den Scrollbereich, sondern nur direkt über dem Balken), weil man den Scrollbar (im Gegensatz zu iOS) auch anfassen kann und er nicht nur ein Indikator ist – das ist aber für das Patent unerheblich, da Apple sich das nur für mobile Geräte mit Touchscreen hat schützen lassen]]
Ich bin immer wieder überrascht, dass einige hier meinen, das Verhalten der Scrollbalken in den ganzen vor 2007 datierten Links wäre das gleiche, wie das, was sie auf ihren aktuellen iOS/Android/WP-Smartphones vorfinden. Der Unterschied ist doch so offensichtlich, dass man eigentlich gar nicht darüber sprechen müsste. Dafür fehlt mir zunehmend das Verständnis und auch die Geduld, die Unterschiede immer wieder erklären zu müssen.
> Ich glaube, bist auf die Unverbesserlichen ...
Ich glaube, auch darüber, wer hier unverbesserlich ist, sind wir nicht einer Meinung. ;-)
Signatur »Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz!« (Klaus Kinski)
»Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt,
dass er genug davon habe.« (René Descartes)
Heisenberg:
"Ich glaube, bist auf Fritz und NewPhone (die auch noch zunehmend beleidigender und aggressiver werden)".....
==> Ach so? Ist die Frage danach, ob du deine Behauptungen auch belegen kannst oder ob sie nur auf deinem Bauchgefühl beruhen, schon aggressiv oder gar eine Beleidigung?
"Also kann man es wahrscheinlich auch lassen, neue Argumente und Links bringen."
==> Hast du deine Aussagen in diesem Thread denn bisher überhaupt auch nur durch einen Link belegt?
Signatur
Einfachheit ist die höchste Stufe der Vollendung. [Leonardo Da Vinci]
[eichyl]
>> "Jetzt kommt bestimmt, ja aber hie rschwebt ja der Blaken nicht, da ist ja noch der Hintergrunf als .gif mit drin... "
Kann ja nicht, denn Apple hat sich ja nicht die Umsetzung patentieren lassen, sondern die Art an sich. Genau das ist ja auch mein Kritikpunkt.
>> "So können wirklich nur Leute qutaschen, welche vom entwicklen und den damit
>> verbundenen unternehmerischen Rahmenbedingungen absolut NULL Ahnung haben."
Dem Eindruck kann ich mich auch nicht verwehren, muss ich ehrlich sagen.
[Fritz]
>> ""Hat die "Allgemeinheit" etwa keinen Nutzen davon, wenn Firmen Gewinn machen?""
Macht denn Apple mehr Gewinn durch dieses Patent?
Kurzgefasst: Google ist der Meinung, dass auch "proprietäre Techniken" ähnlich wie Patente auf technische Standards (Stichwort: FRAND) lizenzierbar gemacht werden sollten, da sie missbraucht werden können, den Markt schädigen und Konkurrenz verhindern.
Analog zu FRAND-Patenten sollten diese auch auch lizenziert werden können.
Ich finde das interessant, weil ich schon seit längerem dieser Meinung bin. Echte technische Patente müssen zwangsweise an die Konkurrenz liezenziert werden, während Softwarepatente wie anklickbare Nummer, ausblendbare Scrollbalken oder ähnliches zu Verkaufsstopps und ähnlichem gebraucht werden können. Für mich eine Schieflage in der Rechtssprechung.
Falls der amerikanische Justizausschuss der Logik von Google folgen würde, wäre das in meinen Augen ein großer Schritt. Es würde auch die Softwarepatente-Debatte entschärfen. Der Inhaber der Patente dürfte zwar Lizenzkosten nehmen, aber keine Blockadehaltung aufbauen.