Recht: Rooten oder Flashen des Smartphones kein Grund für Gewährleistungsverlust
Der Händler muss nach dem Bespielen des verkauften Geräts mit einer Custom-Firmware durch den Käufer keine Reparatur- oder Ersatzleistung verrichten. Wer bislang davon ausging, liegt falsch, wie eine EU-Verordnung deutlich macht.[...]