Darf man die Mailbox eines anderen trotz Deaktivierung anrufen ?
Hallo ! Das mag vielleicht komisch klingen, aber ich möchte es hier mal anbringen. Angenommen, ich möchte jemanden anrufen, dessen Handy aber zur Zeit aus ist und die Mailbox aber nicht aktiviert ist. So, dann bleibt mir aber nur noch die SMS. Problem ist nur, wenn der Teilnehmer sein Handy nicht innerhalb von zwei Tagen anschaltet, dann geht diese schlicht und ergreifend flöten. Viele Handybenutzer wissen aber bestimmt, daß man die Mailbox des betreffenden Netzanbieters direkt anspringen kann, zum einen, daß man draufspricht und zum anderen, daß man sie abfragt. Dazu muß man zwischen der Vorwahl zb. 0171 und der Nummer zb. 1234567 die 13 einwählen, dann gelangt man direkt zur Mailbox und kann wahlweise eine Nachricht aufsprechen oder, wenn es die eigene ist, diese abfragen. Das wäre bei D1 der Fall. Bei D2 muß man die 50 zum Nachrichten hinterlassen oder die 55 zur Abfrage einwählen. Bei anderen Anbietern sind es entsprechend andere Nummern, die ich allerdings nicht auswendig weiß. Weil ich da frage, das ist mir wichtig, wäre das vom Gesetz her erlaubt ? Es ist ja nichts Unrechtes, aber man würde in einem solchen Fall die Mailbox des anderen praktisch benutzen, was vielleicht auch etwas unlogisch ist oder nicht, denn diesem entstünden ja de facto Kosten, da er diese ja dann abfragen "müßte". Es wäre aber auch praktisch, wenn der andere sein Handy längere Zeit ausgeschaltet hätte und man ihm eine Nachricht hinterlassen kann, die er beim Einschalten sicher empfängt.| Wenn nur die Rufumleitungen auf die Mailbox gelöscht sind kann man sie durch direktes Anrufen schon noch erreichen, wenn jedoch die Mailbox über die Hotline deaktiviert worden ist kommt eine Ansage in der Form "Diese Mailbox ist zur Zeit nicht eingerichtet" und man kann garnichts hinterlassen. |
| ch glaube, bei E-Plus (zumindest war es früher so) kann man keine Anrufumleitungen auf die Mailbox selbst aktivieren/deaktivieren. Man kann nur den Service über die Hotline be- oder abbestellen. Ob dann noch die Benachrichtigung funktioniert, ist fraglich. Da müsste man zur Sicherheit noch eine SMS hinterhersenden, aber wenn derjenige sein Handy gar nicht anmacht, weil vielleicht im Urlaub, dann ist spätestens nach 1 Woche mit der SMS-Laufzeit auch Ende. |

| 2 Tagen unwiderruflich übern Teich gehen |
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