
| Kann mir denn niemand genau weiterhelfen damit ich eine klare Antwort habe. |
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“Mal entscheidet ein Gericht, dass 2x Nachbessern zumutbar ist. Mal reden sie von 3x. In manchen Fällen halten Gerichte schon das 2. Mal Nachbessern für unzumutbar.” Ebenso nicht vollkommen richtig. Es gibt für das Nachbessern eine klare Regelung: “Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.” BGB § 440. Das war mal anders, vor der Schuldrechtsmodernisierung 2001. Aber mittlerweile ist das ganz klar 2x und nicht öfter... |
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