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Vom Kaufvertrag zurück treten

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Kai.Niel
Newcomer
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Beiträge: 6
Registriert seit: 14.12.2011

Vom Kaufvertrag zurück treten

Hallo Liebe Community,

ich habe mich hier angemeldet weil ich eine wichtige Frage habe und nicht mehr weiter komme. Also es geht darum dass ich mir vor paar Monaten mir ein Samsung Galaxy S+ gekauft habe. Nun ist es so das ich andauernt Probleme mit dem Handy habe und müsste es schon 2mal zur Reparatur geben. Nach der 1. Reparatur ging wieder was nicht. Jetzt habe ich vor ca. 6 Wochen mein Handy aus der 2. Reparatur bekommen und habe erneut Probleme damit und habe es also 2 mal eingeschickt und immer war die Reparatur fehlerhaft da ich wieder ein Problem habe müsste ich es ein 3.tes mal einschicken und darauf habe ich keine Lust mehr. Jetzt du meiner Frage, wie oft hat der Händler die Möglichkeit das Handy zu reparieren. Normalerweise sind es 3 mal die man es reparieren lassen muss bevor man vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ich habe aber gelesen und von Freunden gehört das es ein Irrglaube ist und noch von einem Alten Gesetz ist und die Händler immer darauf beruhen, viele sagen aber das es schon nach der 2. fehlerhaften Reparatur ist. Da ich nicht weiter weis was richtig ist

hoffe ich das mir hier jemand die genaue Lage erklären kann und welches Recht ich Kunde habe
Macianer
Gast
no user
Moin Kai,

Deine Stichworte heißen Garantie und Gewährleistung. Einen guten Überblick über die wesentlichen Unterschiede findest Du unter Gewaehrleistung, Garantie und Wandlung - magnus.de Forum
cookieman
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Benutzerbild von cookieman
Beiträge: 8.186
Registriert seit: 04.02.2005
Ort: Lost Paradise
Zitat:
Nach 2 erfolglosen Reparaturen hast du das Recht auf WUMS (Wandlung, Umtausch, Minderung im Preis oder Schadenersatz). Siehe hierzu § 437 des BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln".
Zusätzlich findest du im § 440 des BGB den Satz "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen."
eine weitere Informationsquelle ist z.B. der Verbraucherschutz.
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Behandle die Menschen so, als wären sie, was sie sein sollten, und du hilfst ihnen zu werden, was sie sein können.(Goethe)
TheHunter
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Registriert seit: 25.04.2005
Um deine Frage mal zügig zu beantworten: Solltest du das Gerät über den Händler der dir das Gerät verkauft hat reparieren lassen haben, hat der Händler aufgrund der sachMangelGewährleistung zwei mal die Möglichkeit das Gerät nach zu bessern, sofern es der selbe Mangel ist, danach muss er dir eine andere Möglichkeit anbieten, z.b. Austausch oder Geld zurück. Dies gilt während der ersten 6 Monate nach dem kauf. Danach gilt in der Regel die Beweislastumkehr das heißt du müsstest nachweisen, dass der Mangel schon beim kauf bestand, was du nicht kannst. Also bleibt dir dann nur die Garantie über Samsung direkt übrig, die dir aber fein Geld nicht zurück geben werden.
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Kai.Niel
Newcomer
no user
Beiträge: 6
Registriert seit: 14.12.2011
Danke allen für die hilfe, wirklich klasse@
Ich bin jetzt etwas durcheinander. Das Handy wurde jetzt schon 2mal Fehlerhaft repariert, ich müsste es in wenigen Tagen erneut einschicken oder kann ich jetzt verlangen das ich mein Geld zurück bekomme? Sorry aber mit dem kopierten Satz von Cookieman blicke ich nicht ganz durch...Umtausch, Schadensersatz Ok kann ich aber in meiner jetzigen Situation mein Geld verlangen?
@Hunter

Ich habe mein Handy jetzt 8 Monate da dies über die 6 Minate hinaus ist lese ich das ich kein Geld zurück bekommen würde. Gilt sietwas also nur in den 6 Monaten und muss Motor ab jetzt Reparaturen gefallen lassen

Mit freundlichen Grüßen,
Kai
Macianer
Gast
no user
Zitat:
Zitat von Kai.Niel Beitrag anzeigen
…Ich habe mein Handy jetzt 8 Monate da dies über die 6 Minate hinaus ist lese ich das ich kein Geld zurück bekommen würde. Gilt sietwas also nur in den 6 Monaten und muss Motor ab jetzt Reparaturen gefallen lassen…
Nein. Um in den Genuß der Gewährleistung des Händlers zu kommen, mußt jedoch nun Du nachweisen, daß der Fehler bereits von Anfang an bestand. Wenn das Gerät nun schon beide Male wegen desselben Fehlers zur Reparatur war, erleichtert das natürlich die Beweisführung.…

Aber gibt Samsung nicht 2 Jahre freiwllige Herstellergarantie? Worauf erstreckt sich die? Hast Du mal in den Garantiebedingungen geschaut?
cookieman
Moderator
Benutzerbild von cookieman
Beiträge: 8.186
Registriert seit: 04.02.2005
Ort: Lost Paradise
Wie thehunter schon erklärt hat ist der Händler der 1. Ansprechpartner.
Bisher hast Du ja noch nichts über die Probleme oder Reparaturen des Handys erzählt. Waren die beiden Reparaturen innerhalb der 6 Monate?
Kai.Niel
Newcomer
no user
Beiträge: 6
Registriert seit: 14.12.2011
Eine Gewährleistung werde ich doch so oder so kommen. Mir wird wahrscheinlich gesagt
schicken Sie das Handy ein, wir reparieren es, was ich aber nicht erneut möchte. Sondern eher alles beenden, also den Vertrag.
Ich muss also beweisen das der Fehler von Anfang an so war, die Händler haben es doch im Computer das es so war also können die schlecht sagen war nicht so. Es war auch so das ich von Anfang ein kaputtes Gerät hatte, musste es also nach erhalt kurz darauf wieder los schicken. Damals wurde was repariert der Fehler oder die Fehler kamen danach wieder bzw. dazu. Bei der 2. Reparatur wurde mir ohne etwas zusagen ein anderes Handy geschickt, gleiches Modell aber andere IMEI. Deshalb hatte ich bedenken weil ich ein anderes Modell hatte das ich mir die ganze repariererei erneut übergehen lassen muss, da das eigentliche Modell bis auf einen Fehler nicht fertig gemacht worden konnte. Mir wurde aber gesagt das alles so makiert wird, sprich das es so eingetragen wird das das Modell was ich habe schon zweimal repariert wurde und ich im Falle keine Probleme bekommen kann. Mir kann man also nicht sagen das es ein anderes Handy wäre und die Händler das recht haben es wieder so oft zu repatieren?

Schließlich hatte ich mein normales Handy eingeschickt das dieses in Ordnung gebracht wird und nicht das ich ein anderes bekomme bei dem noch alles so zu sagen auf null ist.
worum es mir geht, ich will es nicht mehr haben da ich nur Probleme damit habe und es wenn es nach mir ging direkt weg haben will. Kann ich es also jetzt machen da die Fehler nach 2mal immer noch da sind. Auch wenn es ein anderes Handy ist (was ich nicht wollte) habe ich das recht darauf?..


@thehunter
Ich weiß nicht wie es mit Samsung an sich ist, ich muss mich aber jetzt nicht auch noch mit Samsung rumschlagen da ja der Händler bei den ich es gekauft habe die Verantwortung tragen muss
Kai.Niel
Newcomer
no user
Beiträge: 6
Registriert seit: 14.12.2011
@cookieman

Ne, die Reparaturen waren nicht in den 6 Monaten. Eine direkt nach dem Kauf und die letzte vor ca. 1 Monat. DasHandy habe ich aber erst jetzt neu wieder bekommen und schonwieder stimmt was nicht. Es geht zum Beispiel um den Akku das der nach 2std komplett leer ist oder bei dem Galaxy S der Knopf in der Mitte richtig locker ist bzw. wieder geworden ist.
Macianer
Gast
no user
Zitat:
Zitat von Kai.Niel Beitrag anzeigen
Eine Gewährleistung werde ich doch so oder so kommen.
Wie gesagt: die Beweispflicht liegt bei DIr. Sie dürfte aber in diesem fall nicht allzu schwierig fallen.
Zitat:
Zitat von Kai.Niel Beitrag anzeigen
Mir wird wahrscheinlich gesagt schicken Sie das Handy ein, wir reparieren es, was ich aber nicht erneut möchte. Sondern eher alles beenden, also den Vertrag.
Von welchem Vertrag möchtest DU zurücktreten? Du hast 2 Verträge: einen Mobilfunkvertrag und einen Kaufvertrag für das Gerät.
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