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Warnung: Handy Stadtplandienst Großraum Hamburg S60 3rd Edition V4.02

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Pernod99
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Registriert seit: 14.07.2001

Warnung: Handy Stadtplandienst Großraum Hamburg S60 3rd Edition V4.02

Habe mir bei der Konkurrenz "Handy Stadtplandienst Großraum Hamburg S60 3rd Edition V4.02" zugelegt. :flop:

Heute (07.08.2007) erworben.
Musste feststellen, das der interne GPS Empfänger (Nokia E90, N95) leider NICHT unterstützt wird, sondern NUR externe BlueTooth GPS Geräte.
Dieses nenne ich (fast) Betrug.
Das hätte erwähnt sein MÜSSEN, da ja mit den neuen Features für S60 3rd Geräte geworben wird.
Ausserdem kann man NUR 8 Favoriten speichern, viel zu wenig für eine Reiseplanung
Sollte nicht innerhalb kürzester Zeit ein "Fix" vom Hersteller (envi.con KG - Euro-Cities AG) herausgeben werden, war dies mein LETZTES Produkt von dieser Firma !!!
cosmopolit_hh
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Benutzerbild von cosmopolit_hh
Beiträge: 191
Registriert seit: 28.01.2007
Bin zwar nicht auf dem neuesten Stand, aber war es ursprünglich nicht so, dass der interne GPS Empfänger vom N95 nur die Nokia-eigene Navi-Software unterstützt? Auch wenn ein Anbieter etwas anderes schreibt?

Wie auch immer, Du hast doch ein Rückgaberecht. Mach doch von diesem Gebrauch und ärger Dich nicht über offensichtliche Falschinformationen. Außerdem steht ja auch auf der Herstellerseite, dass man erstmal die Testversion installieren sollte, um zu prüfen, ob's auch wirklich funktioniert. Ist zwar kein feiner Zug des Herstellers, aber diesen Navi-Anbieter kenne ich persönlich auch nicht. Ich hätte mich gleich für einen etablierten Anbieter entschieden.

Gib's zurück und gut ist.
Pernod99
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Beiträge: 73
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Ich glaube kaum das man "gebrauchte" Software mit S/N, "zurückgeben" kann ?!
cosmopolit_hh
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Benutzerbild von cosmopolit_hh
Beiträge: 191
Registriert seit: 28.01.2007
Wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen, kannst Du auf jeden Fall die Software zurückgeben. Allerdings solltest Du, falls noch nicht geschehen, sicherstellen, dass es auch wirklich nicht funktioniert. Wenn das dann der Fall ist, sehe ich hier auf jeden Fall einen Mangel, der eine Rückabwicklung gerechtfertigt.
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