T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern
Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005).
IMHO konnte sich die PC-Techik/Software gerade durch die (Raub)Kopiererei in den letzten zwei Jahrzehnten so schnell entwickeln. Stellt euch mal die ganzen Kids mit ihren HighEnd-Games und HighEnd-Grafikkarten vor ... wenn die hätten alles bezahlen müssen, wären wir jetzt vielleicht noch auf dem Stand von "Giana Sisters" auf'm Amiga500 :ily: