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1&1 und deren Ansichten zum Fernabsatzgesetz...

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ossiland:net
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1&1 und deren Ansichten zum Fernabsatzgesetz...

Hi!

Gestern war ich in Würzburg auf Profiseller Regionaltreffen von 1&1 und dort wurden uns neue Produkte vorgestellt.

Nun ja, soweit so gut.

Irgendwann kam zu sprechen, dass man für die Verträge, die schriftlich über den Profiseller auszufüllen sind, keine Unterschrift des Kunden nötig sind.

Außerdem wurde uns erzählt, dass 1&1 sich vom Fernabsatzgesetz befreit sieht und man kein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat - egal ob man online abschließt oder beim Profiseller.

Da bewegen die sich doch auf recht dünnem Eis - oder?
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Grüße,
Markus

Canon EOS 5D Mark II · EF 24-70 f/2.8L· EF 50 f/1.8 · EF 70-200 f/2.8L IS USM · Speedlite 580EX II · HTC HD2· Apple iPhone 4 16GB · HP Compaq 8710p... Und dazu ne bildhübsche Freundin... Was will man mehr?
anticro
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Die nicht benötigte Unterschrift ist mir bekannt - hat mich auch nicht gestört, weil ich ja bewußt gewechselt habe. Aber das Wegfallen der 14-Tage-Frist ist schon ziemlich frech. Als fairer Profiseller würde ich die Leute darauf hinweisen, daß sie dieses Rücktrittsrecht nicht haben und vor dem Ausfüllen der Formulare sicher sein müssen, daß sie wechseln/einen Vertrag abschließen wollen.
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Anticro - der einzige User mit 3 Signaturen

Handyfragen per ICQ, Yahoo, usw. werden von mir nicht beantwortet. Ich gebe auch keine privaten Tcl- oder PC-Crashkurse.
ossiland:net
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Nun, aber überleg mal, das ist ein auf Dauer ausgelegter Vertrag, den muss man normalerweise unterschreiben, damit er rechtskräftig wird - zumindest auf dem schriftlichen Vertrag.

Und ich glaub kaum, dass die so einfach ohne Fernabsatzgesetz verkaufen können. Ist ja egal, wie man 1&1-Produkte kauft. Egal, ob mans über den Profiseller macht, über den Profiseller-Shop oder direkt über den 1&1-Shop.
Mozart40
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Ich denke auch das das rechtlich nicht ganz koscher ist, müßte wohl im Zweifelsfall ein Anwalt beurteilen.

Ich kann mich noch sehr gut an voriges Jahr erinnern, da gab es die AVM-Roadshow mit Produktpräsentation (damals viel VoIP). Zusätzlich (die haben das wohl mit gesponsert) gab es eine Info-Veranstaltung von 1&1 und ich muß sagen, da ging so richtig die Post ab . Da waren locker 2 Dutzend Händler die wohl auch 1&1-Verträge verkauft haben und einige kritische Fragen an den 1&1-Menschen zum geschäftsgebahren hatten ... der war nach einer Stunde froh gehen zu dürfen und die AVM-Promoter mußten schlichten ... das spricht für sich

MfG Kai
anticro
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Hehe das ist immer zu schön, wenn jemand abhaut und Chaos zurück läßt, damit andere es richten können. Wenigstens versucht 1&1 jetzt auch nicht mehr die Leute rauszuekeln, die zuviel Traffic haben.
ReviewMH
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Wenn eine Unterschrift nicht erforderlich ist werden sich zumindest die "Werber" freuen, die das eine oder andere mal die Unterschrift des Kunden "nachgemacht" haben, oberpfiffige Sprüche wie "ich brauche Ihre Unterschrift, damit ich einen Nachweis habe, dass ich bei Ihnen war" hat ja nicht jeder drauf.

In der Sache fragt sich, wie oft die Willenserklärung des Kunden zu den genannten Verträgen tatsächlich nachgewiesen werden muss oder man einige Problemfälle bei 1&1 bewusst in Kauf nimmt in der Erwartung, dass viele den Vertrag anlaufen und ihn konkludent (z.B. durch Zahlung) wirksam werden lassen.

Verzichtet eigentlich die Telekom auf die eigenen Mitarbeiter als Auftragsbeschaffer (analog den "kleinen" 1&1 Profisellern mit Zielgruppe Familie und Freunde), um dieses Geschäft im wesentlichen dem eigenen Kunden 1&1 zu überlassen ?
Thomas
Professional Handy Master
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@ReviewMH:

Bitte benutze bei zwei Postings unmittelbar hintereinander den -Button. Danke.
Mozart40
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Nach meinem Rechtsempfinden benötigt, jeder der mit mir einen rechtsgültigen Vertrag schließen will, meine Unterschrift. Im umgekehrten Fall, bei Kündigungen, wird von der anderen Seite oft genug auf Unterschriften, Form, Kündigungsfrist und ... gepocht. Sonst sollte da in Zukunft auch ein Anruf reichen.

MfG Kai
ReviewMH
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Registriert seit: 29.08.2006
Ein mündlicher Vertrag ist wirksam und es gibt weitere Möglichkeiten wirksam einen Vertrag abzuschliessen.

Dass gerade im Bereich der Telekommunikation die Unternehmen umgekehrt auf den Schriftweg verweisen ist leider Tatsache.

---

1&1 versucht sich wohl insbesondere mit der Sonderanfertigung aus dem Fernabsatzgesetz herauszumogeln

http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=BwKy

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fern...f__f12092.html

aber interessant auch das

http://service.schlund.de/service/do...p-Handbuch.pdf



@Thomas Pongratz

Sorry und danke für das Zusammenführen
Mozart40
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Zitat:
Zitat von ReviewMH
Ein mündlicher Vertrag ist wirksam und es gibt weitere Möglichkeiten wirksam einen Vertrag abzuschliessen.
Das ist richtig, aber beweise das mal. Deshalb: Unterschrift.

MfG Kai
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