Mobiltelefone sollen in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis des Besitzers zu privaten Zwecken aufgespürt werden dürfen. Damit möchte die Bundesregierung der unerwünschten Handyortung einen Riegel vorschieben.
Die heimliche Ortung von Mobiltelefonen soll künftig erschwert werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss. Demnach soll das Aufspüren von Handys zu privaten Zwecken nur mit einer "ausdrücklichen, gesonderten und schriftlichen" Zustimmung des Besitzers des gesuchten Mobiltelefons möglich sein. Nach Aussage des Verbraucherstaatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Gert Lindemann, wird der Ortung ohne Einwilligung des Betroffenen ein Riegel vorgeschoben.
Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter von Diensten, mit deren Hilfe ein Handy geortet werden kann. Dafür ist die Angabe der Rufnummer des gesuchten Handys sowie die Einwilligung per Kurznachricht möglich. Solche Mitteilungen können nach Meinung von Experten jedoch gefälscht werden und sind deshalb kein sicherer Schutz gegen das unerwünschte Aufspüren. Außerdem sollen Handybesitzer in Zukunft spätestens bei der fünften Ortung informiert werden. Nach Plänen der Regierung wird die Regelung in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen.
endlich denkt man hier an den kleinen Mann... ständig unter Beobachtung zu sein
ist doch sch...
Richtig!
Die Regirung hat zwar eh alles in der Handy, da die und bestimmt auf
dem meter genau orten können, aber dass das jetzt so einfach nicht mehr jeder
kann, ist schonmal beruigend!
Naja wir werden sicherlich mehr darüber hören.