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Bundestag beschließt neue Gesetze zur Handy-Ortung, 0180-Nummern und Telefonwerbung

Autor: Rene Melzer | 27.03.2009 - 16:05 | (11)
Bundestag beschließt neue Gesetze zur Handy-Ortung, 0180-Nummern und Telefonwerbung

0180-Telefonnummern bekommen eine Preisobergrenze, die heimliche Handy-Ortung wird erschwert und die Widerrufs-Regelung erweitert. Das hat der Bundestag am Donnerstag in einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Mit der Neuregelung dürfen Anrufe bei 0180-Telefonnummern aus dem Festnetz nicht mehr als 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Anrufe mit dem Handy dürfen künftig 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf nicht übersteigen. Der Abrechnungstakt wurde auf 60 Sekunden begrenzt. Außerdem müssen die Preise für Anrufe mit dem Handy zukünftig konkret angegeben werden, wenn sie von den Festnetzgebühren abweichen. Bisher übliche Formeln wie "Die Kosten aus dem Mobilfunknetz können variieren" reichen dann nicht mehr.

bundestag
Beschluss der Bundesregierung: 0180-Telefonnummern bekommen eine Preisobergrenze, die heimliche Handy-Ortung wird erschwert und die Widerrufs-Regelung erweitert
 

Das neue Telekommunikationsgesetz stuft jetzt Standortdaten als besonders sensible Daten ein und hat die Anforderungen an die Einwilligung in Dienste, die solche Daten weitergeben, deutlich erhöht. Zur Freigabe benötigt der Anbieter eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Zusage der Person. Bislang reichte schon eine einmalige Zustimmung per SMS. Dadurch ergaben sich erhebliche Missbrauchspotenziale. Nichtberechtigte Dritte, etwa der eifersüchtige Ehemann, konnten sich die Einwilligung erschleichen und das Handy als privates Spionageinstrument zweckentfremden. Außerdem muss der Anbieter spätestens nach fünfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes eine Kurznachricht an das überwachte Endgerät schicken, die den Nutzer über den Vorgang informiert. Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Bei Werbeanrufen muss der Anrufer seine Rufnummer übermitteln. Verstößt er gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Außerdem wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die über das Telefon abgeschlossen wurden, deutlich erweitert. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. Bislang gab es hier kein Widerrufsrecht.

Wurde der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig auch dann widerrufen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Widerruft der Kunde einen solchen Vertrag, muss er die erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen wurde und ihr zugestimmt hat. So soll der Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu gehören vermeintlich kostenlose Horoskope oder IQ-Tests, die nur im Kleingedruckten auf ein Jahres-Abonnement mit monatlichen Beträgen hinweisen.

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Kommentare
  1. 28.03.09 11:40 Anonymous (Gast)

    ich bin der echte!!! zorn

  2. 27.03.09 19:40 kollau

    Wieso schreibt da jemand unter meinem Namen (Gast)? :s

  3. 27.03.09 18:43 Nur so (Gast)

    "Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber
    Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft
    werden. Bei Werbeanrufen muss der Anrufer seine Rufnummer
    übermitteln."

    Werben ist also verboten, wenn man aber doch wirbt darf die
    Nummer nicht unterdrückt werden. Ist das für den Werber dann nicht eigentlich
    egal?

  4. 27.03.09 18:10 Anonymous (Gast)

    Danke für die Info Rene.

    Im deutschen Bundestag scheinen echt nur
    Flachpfeifen rum zusitzen, natürlich gut bezahlte.

  5. 27.03.09 17:32 Rene Melzer (Member)

    @tztztz

    Die Preisobergrenze für 0180er-Anrufe mit dem Handy liegt (nach
    massiven Protesten der Mobilfunkanbieter) bei 42 Cent pro Minute und 60 Cent pro
    Anruf. In dem vom Bundestag verlinkten Gesetzesentwurf war noch von 28 Cent und
    42 Cent die Rede. Diese Zahlen wurden auch durch verschiedene
    Nachrichtenagenturen verbreitet.

    Gruß Rene

  6. 27.03.09 17:09 tztztz (Gast)

    bei heise.de und n-tv.de steht aber was anderes was die kosten aus dem
    mobilfunknetz für 0180er nummern betrifft..

    da heißt es z.b. auf heise.de "
    Anrufe mit dem Handy bei 0180-Nummern werden preiswerter. Der Bundestag
    beschloss am Donnerstagabend, dass künftig maximal 42 Cent pro Minute verlangt
    werden dürfen sowie höchstens 60 Cent je Anruf. Ursprünglich waren sogar 28 Cent
    pro Minute und 40 Cent je Anruf vorgesehen. Diese Obergrenzen wurden nach
    Protesten von Mobilfunkanbietern aber noch einmal angehoben."

    Quelle:
    heise.de

    [url]http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-deckelt-Handy-Gebuehren-fuer-0180-Num[/url]
    mern/meldung/135315

    hat areamobile wohl mal wieder nicht richtig die
    pressemitteilung gelesen.. peinlich peinlich..

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