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Autor: Stefan Schomberg | 24.04.2009 - 09:21 | 0

VATM begrüßt EU-Entscheidung über Preisgrenzen beim Daten-Roaming

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unterstützt die Entscheidung des EU-Parlaments, für Vorleistungspreise im Daten-Roaming eine Obergrenze festzulegen. Gleichzeitig kritisiert er die Vorgehensweise, mit der die Abgeordneten SMS-und Sprach-Roaming-Gebühren deckeln wollen.

VATM begrüßt EU-Entscheidung über Preisgrenzen beim Daten-Roaming

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) unterstützt die Entscheidung des EU-Parlaments, für Vorleistungspreise im Daten-Roaming eine Obergrenze festzulegen. Gleichzeitig kritisiert er die Vorgehensweise, mit der die Abgeordneten SMS-und Sprach-Roaming-Gebühren deckeln wollen. Im Gegensatz zum Daten-Roaming legt der Parlamentsbeschluss hier die Höchstgrenzen für Endkundenpreise fest.

VATM Geschäftsführer 2004

VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner

"Beim grenzüberschreitenden Datenverkehr sind die hohen Einkaufspreise das eigentliche Problem", erläutert der VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Diese werden von den großen internationalen Mobilfunk-Netzbetreibern bestimmt und liegen immer noch auf viel zu hohem Niveau. Daher sehen wir den Eingriff der EU auf dieser Vorleistungsebene durchaus positiv. Wir hätten ihn uns sogar noch ambitionierter mit einer Obergrenze von 25 Cent pro MB ab 2011 vorstellen können", sagte der VATM-Geschäftsführer weiter. "Wenn kleinere Netzbetreiber pro MB Datenvolumen einen Einkaufspreis von mehreren Euro an große Player zahlen müssen, können dabei für den Verbraucher nur unerfreulich hohe Preise herauskommen."

Aber der VATM sieht auch Verbesserungsbedarf. "Niedrige, faire Vorleistungspreise sind die richtige Ausgangsbasis für funktionierenden Preiswettbewerb und nicht die Regulierung der Endkundenpreise", kritisiert Jürgen Grützner die Regulierungsentscheidung beim SMS-Roaming. Das sofortige Durchgreifen auf die Endkundenpreise widerspräche den Regulierungsregeln, die sich die EU-Kommission selbst gesetzt habe, so Grützner weiter.

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