Die Reform des europäischen Telekommunikationsrechts geht nur zögernd voran. Zwar hat das EU-Parlament dem Telekom-Paket zu großen Teilen zugestimmt, doch der Streit um Sanktionen bei Urheberrechtsverstößen verzögert die Einführung der Maßnahmen.
Das EU-Parlament hat einem neuen Telekom-Paket in großen Teilen zugestimmt. Es formuliert unter anderem neue Rechte für die Verbraucher, reformiert die Frequenzvergabe und stellt neue Regeln beim Datenschutz auf. Doch weil im Streit um die Verhängung von Strafen für Urheberrechstverstöße im Internet keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das gesamte Gesetzespaket an einen Vermittlungsausschuss weitergereicht.
An den bereits beschlossenen Punkten dürfte bei der Ausarbeitung eines Kompromisses durch den Ausschuss aber nicht mehr gerührt werden. Allerdings wird das Vermittlungsverfahren nach Aussage der Berichterstatterin nicht vor November beginnen und soll frühestens im Januar 2010 abgeschlossen sein. Erst danach tritt das Paket in Kraft. Welche Veränderungen kommen danach auf uns zu? Das Telekom-Paket enthält unter anderem die Vorgabe, dass Verbraucher innerhalb eines Arbeitstages ihren Telekom-Anbieter wechseln können, auch wenn sie ihre Rufnummer behalten wollen. Gegenwärtig dauert die Portierung der eigenen Rufnummer zum neuen Mobilfunkanbieter nach Erkenntnissen der EU-Kommissarin Vivianne Reding durchschnittlich 8,5 Tage.
Darüber hinaus sollen die Kunden besser informiert werden. So muss der Anbieter in Zukunft etwa die minimale Servicequalität definieren, etwa die im ungünstigsten Fall zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit. Die Vertragslaufzeiten sollen auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Außerdem sollen Frequenzen zukünftig technologieneutral vergeben werden. Das betrifft sowohl neue Frequenzbänder, die durch die Abschaltung des analogen Fernsehens freigeworden sind (digitale Dividende) als auch die Frequenzen, die noch exklusiv für den Mobilfunkstandard GSM reserviert sind. Die Nutzung der Funkfrequenzen soll innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. So könne man sicherstellen, dass drahtlose Dienste in Zukunft EU-weit kompatibel sind. In der Richtlinie steht auch, dass marktbeherrschende Betreiber dazu verpflichtet werden können, den Zugang zu ihren Netzen für Konkurrenten zu öffnen. Persönliche Daten werden in Zukunft besser vor gesetzeswidriger oder nicht autorisierter Speicherung geschützt. Nutzer müssen auf jeden Fall vom Diensteanbieter vollständig über mögliche Einschränkungen und Grenzen bei der Nutzung der elektronischen Kommunikationsdienste informiert werden.
mhm - 90 min und noch kein Kommentar - scheint wohl keinen zu interessieren...
Nö nix von Interesse, wenn die mal was vernünftiges machen ist das kein Grund se
zu loben weil se mal nicht die Bürger für dumm verkaufen.
EU Beamte sind wie
Wanzen keiner weiß wofür die gut sind.