Ein Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet wurde fristlos gekündigt, weil er sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Der Arbeitgeber sah das als Diebstahl an. Das Arbeitsgericht in Oberhausen wollte ursprünglich eine einvernehmliche Einigung erreichen, das scheiterte jedoch.
Einem Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet wurde unlängst die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil er sein Handy am Arbeitsplatz geladen hatte. Was Handynutzern wegen der teils viel zu kurzen Laufzeiten ihrer Mobiltelefone als völlig normal und unproblematisch erscheinen dürfte, sah der Arbeitgeber als Diebstahl an und kündigte den 52-jährigen Mitarbeiter fristlos. Der Mann klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht Oberhausen.
Der Arbeitgeber argumentierte, der Beschäftigte habe sein Handy regelmäßig an einer versteckten Steckdose des Arbeitgebers aufgeladen. Das sei Stromdiebstahl. Zusätzlich habe der Angestellte trotz eines bestehenden Verbotes Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht. Das schien den Richtern des Arbeitsgericht als Kündigungsgrund nicht zu reichen, denn sie hatten zuerst eine Einigung vorgeschlagen. So hätte der Arbeitnehmer unter zukünftiger Einhaltung der Regeln seinen Job weiter ausführen können.
Der Arbeitgeber lehnte das jedoch ab. Die Gerichtsverhandlung hätte am 29. Oktober stattfinden sollen, inzwischen hat es sich der Arbeitgeber aus unbekannten Gründen anders überlegt. Wie das Arbeitsgericht mitteilte, wurde die Klage gegen den Arbeitgeber inzwischen fallen gelassen und der Arbeitnehmer wird seine Tätigkeit ab heute wieder aufnehmen. Vielleicht erschien der Firma für Industriedichtungen eine fristlose Kündigung wegen Stromkosten von 0,014 Cent pro Akkuladung im Nachhinein doch etwas übertrieben. Jetzt muss sie die entstandenen Gerichtskosten tragen. Diese dürften deutlich höher liegen.
Da muss aber jemand ganz schön nach einem Strohhalm gesucht haben, um den zu feuern. Sowas ist einfach nur LÄCHERLICH. Das gleiche gilt fürs Serven. Wenn der MA seine Arbeit macht, dann kann er gerne mal privat ins I-Net. Alles andere ist neben krank auch altmodischer biederer Gedankenmüll.
Irgendwie wird die Welt immer konfuser...
Manager vernichten
Millionen/Milliarden und bestehen auf und bekommen Bonuszahlungen in Höhe von
mehreren Hundert Tausend/Millionen und kleine Arbeitnehmer werden gekündigt
wegen 0,014 Cent Stormkosten, 1,30 Bonpfand oder einem Kinderbett vom
Speermüll....
Wenn der Kündigungsgrund Bilder mit dem Handy waren, dann
sollte man das aufführenund nicht auch noch die Stromkosten von 0,014 Cent. Da
hat der ganze Aufwand die Kosten um das millionenfache überstiegen... alleine
schon die Breifmarke...
Man man, was einige hier für ein Bull***** von sich geben ...
Ohne vorherige
Abmahnungen kann der AN bei diesen beiden Verstößen eh nicht gekündigt werden!
Ich denke der "Stromklau" ist eigentlich keine Erwähnung wert, eine Kündigung
wäre auch mit Abmahnungen völlig unverhältnismäßig! Wer das auch noch gut findet
... ist nicht mal ein Kommentar wert.
@ Kollau
In diversen TV-Berichten war zu sehen, dass der AN ein Sony Ericsson
verwendet. Aus diesem Grund wurde wohl auch dieses Modell hier
abgebildet.
Zum Thema muss ich sagen, dass ich mich dem AG angeschlossen
hätte, da er unerlaubter Weise die Maschine fotografiert hat. Der AN meinte
zwar, er habe es für seinen Sohn gemacht, da mit er sehen kann, wo "Papa"
arbeitet, aber ist es sicher, dass die Bilder der Maschine nicht für Geld bei
der Konkurrenz landen? Wenn ein Fotoverbot in der Firma gilt, dann für alle.
was einige hier habn
is doch absolut ned schlimm das handy am arbeitsplatz
aufzuladen
hab ich auch schon gemacht
und jemand deswegen fristlos zu kündigen
ist auch etwas hart
aber naja, jedem wie ers will und mag
moment privates surfen muss genehmigtwerden oder in die pausen verlagert werden