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Autor: Rene Melzer | 01.09.2009 - 12:32 | (3)

Namensstreit: Smartbook AG klagt gegen Qualcomm

Der Chiphersteller Qualcomm darf die Bezeichnung Smartbook nicht länger für seine Hybriden aus Handy- und Notebook-Technik verwenden. Der Kölner Computeranbieter Smartbook AG hat sich diesen Ausdruck als Marke für seine Notebooks gesichert und eine einstweilige Verfügung gegen den US-Hersteller erwirkt.

Namensstreit: Smartbook AG klagt gegen Qualcomm

Die in Köln ansässige Firma Smartbook AG hat jetzt am Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erstritten. Der US-amerikanische Chiphersteller darf in Deutschland den Begriff Smartbook nicht länger im Zusammenhang mit tragbaren Computern verwenden. Für jede Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – oder ersatzweise Ordnungshaft.

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Sharp Netwalker: Mini-Laptop mit Smartphone-Chip | Foto: akihabaranews.com

"Internetseiten der Qualcomm Inc. wie unter anderem www.hellosmartbook.com und Internetseiten der deutschen Niederlassung Qualcomm CDMA GmbH, die auf US-amerikanische Seiten der Qualcomm Inc. verweisen, wurden bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt", so Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG in einer Mitteilung. Den Ausdruck hat sich der Kölner Computeranbieter 2004 als Marke sichern lassen und verwendet ihn als Bezeichnung für seine Notebooks. Qualcomm plant, unter diesem Namen eine neue Netebook-Kategorie einzuführen. Der Chip-Riese hatte bereits erste Prototypen auf der Computex im Juni 2009 vorgestellt.

Die vorgestellten Modelle haben den Formfaktor von Netbooks, also ein etwa 10 Zoll großes Display, Touchpad und Notebook-Tastatur. Im Innern soll jedoch Smartphone-Technik zum Einsatz kommen. Sie ist mittlerweile fast genauso leistungsfähig wie die einfachen Intel-Chips, mit denen die Netbooks ausgestattet sind. Mit den Handy-Chips sind aber deutlich längere Laufzeiten und noch kompaktere Bauformen möglich, wie der NetWalker von Sharp zeigt.

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Kommentare
  1. 01.09.09 20:06 Anonymous (Gast)

    Sonst bin ich ja von der Herumklagerei nicht so begeistert, vor allem wenn es um
    zwei Sachen geht die nichts miteinander zu tun haben oder wo der Kläger die
    Marke gar nicht nutzt...

    Aber hier ist es ja wirklich ein und dasselbe. Da
    find ichs eigentlich auch gerechtfertigt.

  2. 01.09.09 12:56 Frankfurter knackar (Gast)

    Das ist bloß Pille palle, qualcomm hat wesentlich mehr dreck am schuh als dieser
    kindergartenkram.
    Die wurden anfang des jahres zu einer saftigen strafe von
    über 200 mio. Dollar von der koreanischen wettbewerbsaufsicht verdonnert, weil
    die ihr Patentmonopol für UMTS technik scharmlos ausnutzten und so ihre
    chipsätze los werden konnten, nicht aus überzeugung sind in nahezu allen HTCs
    die qualcomms zu finden

  3. 01.09.09 12:38 Buchstabensuppe

    Ganz klar gerechtfertigt.

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