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Autor: AreaMobile Redaktion | 04.09.2009 - 16:47 | (8)

Mehr Transparenz im AGB-Dschungel: Mobilfunkanbieter müssen Klauseln streichen

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat zahlreiche Mobilfunkanbieter abgemahnt. Eine Prüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen von 19 Anbietern hatte zu fast 200 Beanstandungen geführt. Nun müssen die Anbieter nachbessern und vieles transparenter gestalten.

Mehr Transparenz im AGB-Dschungel: Mobilfunkanbieter müssen Klauseln streichen

Eine durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) durchgeführte Abmahnaktion könnte bald zu besseren Bedingungen für Vertragskunden führen. Vorausgegangen war eine rechtliche Bewertung der Vertragsklauseln von 19 Mobilfunkanbietern. Diese führte zu fast 200 Beanstandungen, viele davon aus dem Bereich des Datenschutzes und der Kündigungsfristen. "Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert", so Bundesverband-Vorstand Gerd Billen.

Billen, Verbrauchschutz Bundeverband, Vorstand, News 380

vzbv-Vorstand Gerd Billen ermahnt Anbieter zu fairen Umgang mit den Kunden

Die Forderungen trafen die Anbieter wohl nicht überraschend. Für einen Teil der Abmahnungen gaben sie vorsorglich Unterlassungserklärungen ab. Weitere Klauseln ließ der Verband gerichtlich überprüfen und war damit in vielen Fällen in erster Instanz erfolgreich. Die Gerichte orientierten sich dabei an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Betroffen waren unter anderem Congstar, Vodafone, E-Plus und T-Mobile.

Besonders bei einseitigen Vertragsänderungen müssen die Mobilfunkanbieter ihre Kunden besser informieren und auf wichtige Änderungen hinweisen. Bei Widerspruch durch die Kunden dürfe auch nicht mehr einseitig gekündigt werden, so urteilten die Richter. Auch die Fristen bei Zahlungsverzug und Klauseln zu missbräuchlicher Nutzung standen auf dem Prüfstand. Wann diese Entwicklung jedoch zu schlankeren und verständlicheren Verträgen führt, bleibt jedoch unklar, die gesprochenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare
  1. 07.09.09 09:24 Der C (Gast)

    Jep, der Zwegat-Witz passt scho ^_^ aber mal im ernst: Was sich die Leute da
    einfallen lassen ist doch nicht mehr schön. Vor allem im Reseller-Bereich werden
    Sternchen ohne ende verteilt. Tarife werden auf das geschickteste mit
    Mindestumsätzen für eine bestimmte Nutzungsart belegt oder gar eine
    Mindestnutzung pro Tag verlangt. Wenn man bei eBay schau wird man sehr schnell
    fündig. Die Gauner verdienen an den Leuten denen das Kleingedruckte egal ist und
    die nicht *24 rechnen können.

  2. 06.09.09 12:40 Deine Mutter (Gast)

    Ich wusste, dass es nicht Peter Zwegat ist, meinte ich ja auch nicht ernst^^

  3. 06.09.09 11:21 iLooker (Gast)

    Peter Zwegat???? oÔ
    Leute, egal was ihr nehmt, nehmt weniger davon :D

  4. 05.09.09 16:57 Anonymous (Gast)

    Also das sieht man doch auf den ersten blick

  5. 05.09.09 09:37 Anonymous (Gast)

    Lol, ich habe im ersten Moment gedacht das es Peter Zwegat ist, is er aber nicht

  6. 04.09.09 22:42 Deine Mutter (Gast)

    Ist das da Peter Zwegat auf dem Bild?

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