Die von der EU festgelegten Preisobergrenzen für Handy-Telefonate im europäischen Ausland sind rechtmäßig. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Miguel Poiares Maduro, hat jetzt empfohlen, eine Klage der großen Netzbetreiber gegen die Roaming-Grenzen abzuweisen.
Nach Einschätzung des Generalanwaltes des europäischen Gerichtshofes (EuGH), Miguel Poiares Maduro, ist die Preisregulierung von Auslandstelefonaten in den EU-Mitgliedsstaaten rechtens. Die Netzbetreiber Vodafone, Telefonica o2, Orange und T-Mobile haben dagegen geklagt. Maduro hat jetzt empfohlen, die Klage abzuweisen. Damit sind die Erfolgschancen der Mobilfunkanbieter auf einen Erfolg gegen Null gesunken.
Die EU sah sich zur Regulierung der Preise gezwungen, weil sie die extrem hohen Kosten für die Weiterleitung von Handygesprächen, SMS und Datenverbindungen in ausländische Netze, das sogenannte Roaming, nicht gerechtfertigt hielt. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding bezeichnete die hohen Preise für Telefonate im Ausland mehrfach als "Roaming-Abzocke". Die Preisobergrenzen für Telefonminuten traten im Juli 2007 in Kraft, seit dem 1. Juli 2009 sind auch die Preise für SMS und Daten gedeckelt.
In seiner Begründung bezeichnet Maduro das Vorgehen der EU als "zweckmäßig und angemessen", weil die Netzbetreiber zu Lasten der Verbraucher ungerechtfertigt hohe Gewinne bei Auslandsgesprächen gemacht hätten. Die Gewinnspannen beliefen sich auf bis zu 400 Prozent, so die EU-Kommission. "Angesichts dieser überhöhten Entgelte ... war die Entscheidung, die Endkundenentgelte zu regulieren, eine Option, die der Gemeinschaft billigerweise offenstand", so der Generalanwalt weiter.
Preisobergrenzen der EU
Die EU-Vorschriften für Roamingdienste, die von der Kommission im September 2008 vorgeschlagen wurden, traten am 1. Juli 2009 in Kraft. Seitdem dürfen für Anrufe von Handys aus dem Ausland nicht mehr als 0,43 Euro netto pro Minute berechnet werden, bis Juli 2011 sinken die Preise weiter auf 0,35 Euro pro Minute. Die Grenze für eingehende Gespräche liegt bei 0,19 Euro ohne Mehrwertsteuer. Sie sinkt bis 2011 auf 0,11 Euro. Die Datenroamingentgelte wurden ebenfalls deutlich gesenkt. Der Großhandelspreis wird auf einen Euro pro Megabyte begrenzt, gegenüber derzeit 1,68 Euro. Diese Preisgrenze fällt 2010 weiter auf 80 Cent und dann 2011 auf 50 Cent.
Bin ich ja mal gespannt ob man dann auch innerhalb deutschland eine solche regelung bringt, da sind in vielen tarifen ja auch noch abzockpreise drin von mehreren €/10kb
@ Anonymous 16:39
"Der Großhandelspreis wird auf einen Euro pro Megabyte begrenzt, gegenüber derzeit 1,68 Euro."
Das hat doch damit nichts zu tun!! Der Preis sinkt doch, wie der oben zitierte Satz zeigt.
Demnach wären die 5GB 8400€!! Also :-)
richtig so!
Datenroaming Obergrenze: 1€ pro Megabyte
5Gb kosten damit 5000€! Im Vergleich zu üblichen Flatrate Preisen (20€ pro 5Gb) verstehe nicht wie man diese Regelung als Regulierung bezeichnen kann?
Wie passt der Text mit der Überschrift zusammen? Das Gericht hat doch noch gar nicht entschieden!
Die sollten lieber mal eine Regulierung finden, für die dämlichen Handy Zeit Verträge. Immer diese bekloppten 24 Monatsverträge und wenn dann danach 8 mal der Preis gesenkt wird in deinem Tarif bezahlst immer noch den alten Preis und kommst nicht raus. Das ist Abzocke!!! Die sollten für Kunden die sich im Voraus so lange binden wollen lieber mal günstiger sein, als für die Laufkundschaft!