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Autor: Frank Kabodt | 08.01.2010 - 09:49 | (6)

Handy Laufzeit: EU-Parlament stärkt Verbraucherrechte

Die Handy Laufzeit wurde vom EU-Parlament auf maximal zwei Jahre beschränkt. Darüber hinaus können Verbraucher eine kürzere Handy Laufzeit vom Anbieter verlangen, wenn sie sich nicht so lange an einen Vertrag binden möchten. Allerdings hat die neue Gesetzgebung einen Haken.

Handy Laufzeit: EU-Parlament stärkt Verbraucherrechte

Bei der Handy Laufzeit hat das EU-Parlament die Rechte der Verbraucher gegenüber den Anbietern gestärkt. Demnach darf die Handy Laufzeit in Zukunft nur noch maximal 24 Monate betragen. Darüber hinaus müssen die Mobilfunkunternehmen für Kunden, die eine kürzere Handy Laufzeit wünschen, alternativ einen Ein-Jahres-Vertrag anbieten. Unklar ist allerdings, ob eine kürze Handy Laufzeit gleichzeitig zu steigenen Preisen bei der Grundgebühr und bei den Nutzungskosten führen darf. Die neue Richtlinie gilt für alle Verbraucher innerhalb der Europäischen Union, allerdings müssen sich die Bürger noch ein wenig in Geduld üben. Die neue Verordnung tritt erst Mitte März 2011 in Kraft. Bis dahin haben die Anbieter Zeit, die Handy Laufzeit ihrer Tarife anzupassen.

Für die Vielzahl der Verbraucher ist eine kürzere Handy Laufzeit positiv, weil sie schneller auf Veränderungen des Mobilfunkmarktes reagieren können. Verbessern sich zum Beispiel bei einem Konkurrenzanbieter die Konditionen eines Tarifes, kann der Verbraucher dank der kürzeren Handy Laufzeit seinen bestehenden Vertrag schneller kündigen und den Anbieter wechseln.

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Kommentare
  1. 09.01.10 01:29 drexxtor (Gast)
    Gehüpft wie gesprungen!

    Das wird letztendlich dem Verbraucher wenig bringen, weil der Markt hier zu reagieren weiß. Für einjährige Verträge werden die Kosten sicher steigen, da sich die Planungssicherheit der Provider halbiert. Ebenso der bürokratische Aufwand. Die Mehrkosten werden wie immer die Kunden tragen müssen. Übrigens werden sich die Handyzuzahlungen für den Vertrag natürlich auch verdoppeln, womit der Finanazierungseffekt dahin wäre. Und einen Wechsel, nur weil die Konkurrenz ein, zwei Cent weniger die Minute verlangt, werden die Wenigsten durchführen.

  2. 08.01.10 22:01 EDoubleDWhy (Gast)

    Gilt die änderung auch für bestehende Verträge?
    Wohl eher nicht, oder?

  3. 08.01.10 15:40 Anonymous (Gast)
    Hat das niemand redigiert?

    Der Autor meint die Laufzeit von Mobilfunkverträgen. "Handy Laufzeit" hätte er durchgekoppelt mit Bindestrich schreiben müssen, davon mal abgesehen, dass ein Handy eben keine vertragliche Laufzeit hat.

  4. 08.01.10 14:53 Anonymous (Gast)

    Genau so sehe ich es auch.
    Wenn man so doof ist, und für ein Handy, welches bspw. bei MM 111€ kostet (aktuell Nokia 6300) einen teuren Tarif abschließt, aus dem über 24 Monate 240€ für die Subventionierung drauf gehen, ist man selber schuld.

    Manchmal frage ich mich, ob wir es eigentlich in dieser Welt mit voll geschäftsfähigen Menschen zu tun haben?!

  5. 08.01.10 12:13 Anonymous (Gast)

    Es gibt so viele Anbieter die Verträge ohne Laufzeit anbieten. Wer heutzutage als Normaltelefonierer einen Laufzeitvertrag nutzt ist selbst dran Schuld.
    Die "kostenlosen" Handys werden über die Grundgebühr bezahlt und sind , wenn man sie sich direkt beim Netzanbieter holt meistens überteuert und veraltet. Da kriegt man Handys angeboten die 60 Euro kosten bei einem Vertrag der in 2 Jahren 240 Euro nur an Grundgebühr kostet.

  6. 08.01.10 10:10 NaKrul (Gast) (Gast)

    wollt ihr "Handy Laufzeit" nicht vielleicht besser durch "Vertragslaufzeit" ersetzen? Beim Titel dachte ich zuerst an Akkuleistung, dann an Zeitraum bis EOL der Modelle und dann an Updatezyklen. An Handyverträge hab ich garnicht gedacht. Btw. bei O2 gibts garkeine Handyverträge mehr. Die anderen werden wohl auch irgendwann nachziehen.

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