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Autor: Frank Kabodt | 10.01.2010 - 11:57 | (4)

Online-Rechnung: Gericht entscheidet für Mobilfunkunternehmen

Die Online-Rechnung darf laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes die einzige Variante der Rechnungsstellung sein, die ein Mobilfunkunternehmen seinen Kunden anbieten muss. Allerdings gibt es für eine Online-Rechnung bestimmte Voraussetzungen.

Online-Rechnung: Gericht entscheidet für Mobilfunkunternehmen

Die Online-Rechnung darf auch weiterhin das einzige Abrechnungsmodell sein, das ein Mobilfunkunternehmen seinen Kunden anbieten muss. Der Provider muss keine Alternative zur Online-Rechnung anbieten, beispielsweise eine Rechnung per Post, wenn es sich um einen speziellen Online-Tarif handelt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil entschieden und damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters für rechtens erklärt. Demnach muss ein Mobilfunkanbieter einem Kunden keine Rechnung per Post schicken, wenn dieser sich für einen Online-Tarif entschieden hat und die Online-Rechnung ausschließlich per Internet abrufen, herunterladen und ausdrucken kann. Der Bundesgerichtshof sieht darin keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, insofern dieser auch einen Standardtarif mit Rechnungsstellung per Post hätte wählen können.

Nach Meinung des Klägers, ein Kunde des Mobilfunkanbieters, sei die Online-Rechnung eine unangemessene Benachteiligung. Der Bundesgerichtshof war anderer Meinung und gab dem Provider Recht. Demnach würde zur Wahrung der Schriftform auch die Möglichkeit genügen, eine Online-Rechnung auszudrucken. Mündliche oder telefonische Mitteilungen seien dagegen nicht zulässig. Seit der Einführung von sogenannten Online-Tarifen haben die Mobilfunkunternehmen begonnen, ihren Kunden eine Online-Rechnung zu schicken und auf die Rechnungsstellung per Post zu verzichten. Dadurch spart der Anbieter Zeit und Geld.

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Kommentare
  1. 11.01.10 14:22 zwerge198 (Member)
    Digitale Signatur

    Dem Finanzamt reicht auch eine Digital Signierte Rechnung. Das MUSS angeboten werden.

    Und schon ist wieder alles git ;-)

  2. 10.01.10 16:05 Anonymous (Gast)

    @mstrl

    Mann, der Richter hat entschieden und nun isses so.
    Wenn das Finanzamt meckert (wovon ich ausgehe) verweist Du die eben an den Richter... stell Dich mal nicht so an ;-)

  3. 10.01.10 14:31 mstrl (Gast)

    Was aber leider übersehen wird, für das Finanzamt, sofern man es steuerlich geltend machen kann, benötigt der Steuerpflichtige eine Original Version und darf keine ausgedruckte verwenden.

  4. 10.01.10 12:34 Anonymous (Gast)

    Seit wann veröffentlicht ihr am Wochenende News?... Sehr interessant... :P

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