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Autor: Andreas Seeger | 12.02.2010 - 14:21 | (3)

Namensstreit: Smartbook AG zieht gegen Lenovo vor Gericht

Die in Köln ansässige Smartbook AG hat eine einstweilige Verfügung gegen den Lenovo erwirkt, berichtet das IT-Portal heise.de. Sie soll dem chinesischen PC-Hersteller den Gebrauch des Wortes Smartbook in Deutschland untersagen.

Namensstreit: Smartbook AG zieht gegen Lenovo vor Gericht

Die in Köln ansässige Smartbook AG hat eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo erwirkt, berichtet das IT-Portal heise.de. Sie soll dem chinesischen PC-Hersteller den Gebrauch des Wortes Smartbook verbieten. In der Verfügung wird Lenovo untersagt, "im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge 'Smartbook' in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – in der Werbung zu benutzen ...".

Anlass ist eine Pressemitteilung, die von Lenovo veröffentlicht wurde. Darin war der Begriff Smartbook in Verbindung mit Notebooks verwendet worden. Vor allem im englischsprachigen Raum benutzen viele Medien und Unternehmen das Wort, um einen neuen Gerätetyp zu kennzeichnen. Er hat den Formfaktor von Netbooks, also ein etwa 10 Zoll großes Display, Touchpad und Notebook-Tastatur. Im Innern kommt jedoch Smartphone-Technik zum Einsatz. Sie ist mittlerweile fast genauso leistungsfähig wie die einfachen Intel-Chips, mit denen die Netbooks ausgestattet sind. Mit den Handy-Chips sind aber deutlich längere Laufzeiten und noch kompaktere Bauformen möglich, wie der NetWalker von Sharp zeigt.

Website der Smartbook AG: Namensstreit mit Branchengrößen wie Qualcomm und Lenovo | Screenshot: areamobile

Website der Smartbook AG: Namensstreit mit Branchengrößen wie Qualcomm und Lenovo | Screenshot: areamobile

Die kleine Kölner Firma versucht mit allen Mitteln, gegen eine derartige Verwendung dieses Begriffes vorzugehen und ihre Namensrechte durchzusetzen. Sie gelten allerdings nur für Deutschland. Auf ihrer Website schreibt sie: "Smartbook und smartbook for smart people sind eingetragene Marken in der Bundesrepublik Deutschland". Bereits im September hatte die Smartbook AG eine ähnliche Verfügung gegen den US-Chiphersteller Qualcomm erwirkt, der plant, unter diesem Namen eine neue Notebook-Kategorie einzuführen.

Qualcomm will die Namensrechte nicht anerkennen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass es sich um einen allgemeinen Begriff handelt, der niemandem gehören kann.

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  1. 17.02.10 06:59 BenZion (Gast)
    Lenovo: Der JacobsWeg (Quälcom) als Irrweg

    Leider hat sich Lenovo leichtfertig dem Weg eines US-Chipgiganten angeschlossen, den Markennamen Smartbook für eigene Produkte einzusetzen und damit ProduktPiraterie zu betreiben. Qualcomm erst versuchte den Namen global zu besetzen, obwohl dieser seit etlichen Jahren ein geschütztes Markenzeichen der gleichnamigen Unternehmung ist. Und Quälcomm versucht, diesen Namen für sich zu besetzen - nicht nur kommunikativ um eine Gattung zu beschreiben. Es ist ebenso arrogant wie heimtückisch in bester US-Cowboys Manier allein aufgrund einer weltweiten Marktpräsenz das Existenzrecht eines wesentlich kleineres deutschen Unternehmens zu ignorieren und damit bewusst der Fledderei sowie dem Verderb preiszugeben. Hätten die das in den USA gemacht, wäre wohl eine dreistellige Millionenstrafe längst fällig. Qualcom präsentiert sich so als Marke mit dem Antipathie-Malus und überlässt es Intel, als "Good Guy" dazustehen. Ergänzend zum Arikel sei gesagt, das Lenovo die Marke nicht nur in Deutschland respektieren muss - auch in der untenstehenden Länderliste ist die Smartbook AG m.W. laut smartbook.info rechtlich geschützt:
    Germany, Antigua, Austria, Australia, Benelux, Switzerland, Czech Republic, Denmark, Spain, Finland, France, United Kingdom, Italy, Democratic People's Republic of Korea, Republic of Korea, Monaco, Norway, Poland, Portugal, Russian Federation, Sweden, Singapore, Turkey and Ukraine.
    Es drängt sich die Frage auf, weshalb bedeutende Industrieunternehmen nicht "eine Handvoll Dollar" in die Hand nehmen und eigene Namen erfinden (lassen). Oder zumindest Markenrechte anderer ankaufen (wenn das geht) statt sie in Conquestador-Manie zu stehlen. Allein wegen dieser Verhaltensweise sollten Geräte Käufer Alternativen mit grösstem Wohlwollen prüfen.

  2. 12.02.10 15:08 Sreaper (Gast)

    Ich halte davon genauso viel wie Qualcomm.

    Erstens entwickelt sich der Name "Smartbook" zu einem allgemeinen Begriff und zweitens hat die Smartbook AG bestimmt nicht das nötige Kapital um gegen jede Firma zu klagen, welche den Begriff Smartbook in D verwenden wollen.

    Aber trotzdem interessant ;)

  3. 12.02.10 14:28 Darkyy (Advanced Member)
    Sollen die doch ruhig streiten

    jaja...

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