Google sieht den Weg frei, für seinen Dienst Street View. Ein neues Gutachten, das vom Suchmaschinenbetreiber heute in Berlin vorgestellt wurde, bescheinigt dem Unternehmen datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit. Die Straßenansicht von Google Maps könnte noch dieses Jahr starten. Den genauen Startzeitpunkt ließ Google aber noch offen.
Google sieht den Weg frei, für seinen Dienst Street View. Ein neues Gutachten, das vom Suchmaschinenbetreiber heute in Berlin vorgestellt wurde, bescheinigt dem Unternehmen datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit. "Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden", erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller. Die Straßenansicht von Google Maps könnte noch dieses Jahr starten. Den genauen Startzeitpunkt ließ Google noch offen, da "man noch sehr mit den selbst auferlegten Zusagen beschäftigt ist."
Nach massiven Protesten von Datenschützern ließ Google ein 23.000 Euro teures Rechtsgutachten vom Institut für Rechtsinformatik der Leibnitz Universität Hannover anfertigen. Der leitende Gutachter Nikolaus Forgó kam zu dem Schluss, dass Street View nicht gegen den persönlichen Datenschutz verstößt. Er bezweifelt sogar, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen überhaupt personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Seiner Meinung nach bezieht sich die automatisierte Verarbeitung lediglich auf die abgebildete Landschaft. Personen und ihr Besitz seien lediglich Beiwerk.
Selbst wenn das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) greife, überwiegt nicht das informationelle Selbstbestimmungrecht, da sich die Personen im öffentlichen Raum befinden. Außerdem macht das Unternehmen vor der Veröffentlichung der Bilder alle Gesichter, Autokennzeichen und Firmenschilder unkenntlich. Forgó räumt jedoch ein, dass in Einzelfällen das Interesse von einer Person oder einer Gruppe höher sein kann. Hierfür bietet Google Informationen zum Widerspruch auf seiner Datenschutzseite an.
Bilder von Häuserfassaden sind dem Gutachten zufolge reine Sachdaten, die nicht dem Recht auf informelle Selbstbestimmung unterliegen. Allerdings kann auch hier jeder Hausbesitzer oder Mieter die Entfernung des eigenen Hauses fordern. Außerdem entwickelt Google eine Funktion, mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann. Der Suchmaschinenbetreiber löscht dann auch die Rohdaten. Einmal entfernte Häuser können dann aber nicht wieder eingespielt werden.
Böses Areamobile veröffentlich einen Google-Streetview Screenshot von eine Iphone..... böse böse wo bleibt das gemecker?
In anderen Ländern funktioniert es schon und hat mir oft schon sehr weitergeholfen. Wird Zeit, dass Deutschland auch mal zu den fortschrittlichen Ländern gehört und nicht immer über seine eigenen datenschutzrechtlichen Füße stolpert....
Wir kriegen euch alle! Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.
Google in da hood.
Jo freili
Gibt es heute keine iNews? tehehe
entsprechende Video dazu; http://www.youtube.com/watch?v=MLeH1y93Hog