Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Es verstößt gegen das Grundgesetz. Alle bisher gesammelten Daten seien "unverzüglich zu löschen" so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Allerdings haben die Richter die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich als verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Es verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Alle bisher gesammelten Daten seien "unverzüglich zu löschen" so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Allerdings haben die Richter die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht grundsätzlich als verfassungswidrig erklärt.
Das Gesetz muss nun von der Bundesregierung überarbeitet werden. Bis das geschehen ist, sind die vom Bundesverfassungsgericht monierten Absätze ungültig. Die Karlsruher Richter fordern massive Einschränkungen. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein massiver Eingriff in die Intimspäre der Bürger. So seien etwa die Bedingungen für solch einen Eingriff nicht streng genug definiert.
Insbesondere Datenschutz, Datensicherheit, Transparenz und Zugriffsrechte müssen anspruchsvoll und normenklar geregelt werden, fordert das Gericht von der Regierung. Der Gesetzgeber muss Schutzvorkehrungen bestimmen, die ein besonders hohes Maß an Sicherheit vorgeben. Als Beispiele nannten die Richter eine anspruchsvolle Verschlüsselung und eine getrennte Speicherung der Verkehrsdaten.
Es müsse außerdem eine transparente Kontrolle der Verwendung von Daten geben, Eine heimliche Verwendung ist nur in Einzelfällen und für Polizei und Staatsanwaltschaft generell nach richterlicher Anordnung erlaubt. Das Verfassungsgericht betonte nochmals, dass sie nur bei "schwerwiegenden Straftaten das Recht darauf haben. Wann eine Straftat schwerwiegend ist, muss der Gesetzgeber festlegen. Besonders geschützte Kommunikationsstellen wie kirchliche Beratungsstellen sollen von der Datenübermittlung ausgeschlossen werden.
Das seit 2008 geltende Telekommunikationsgesetz sieht eine sechsmonatige, anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten aller Bürger aus Telefon-, Mail- und Internetnutzung vor. Inhalte werden nicht erfasst, nur wer mit wem, wann, wie lange und von wo aus kommunizierte. Diese Daten werden von den Telekommunikationsanbietern aufgezeichnet und können von der Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Geheimdiensten unter bestimmten Umständen abgerufen werden.
@chris.nx ... ja das hat mir das Radio heute moin auch schon gesteckt... wohl ein kleiner Informationsstau hier ;)
Naja b2t... wenn man 100% wüsste das die Daten nicht missbraucht werden wäre mir das sogar noch egal ob ein halbes Jahr gespeichert wird welche Seiten ich angesurft habe!
Nur ab wann ist es Missbrauch? HM... darum vllt echt besser so, dass der Speicher gelöscht wird!
Ich würde jetzt auch gerne den Absatz gebracu machen. Alle bisher gesammelten Daten seien "unverzüglich zu löschen".
Besser ist trotzdem mit VPN nach Bokina Faso oder Bahamas. Da ist die Freiheit groß.
An die IP-Adresse kann man auch weiterhin ran: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Jeder Strafverfolger kann die Daten beim Provider nachfragen. Und auch bei Beleidigungen oder Verleumdungen ist es weiterhin easy an die IP zu kommen.
Mensch die Nachricht ist aber spät erschienen, tagesschau.de weiß es schon um halb 11 ;-)
Das-Korn,
tja das ist halt immer die Grätchenfrage. Da ist viel Fingerspitzengefühl gefragt, und außerdem eine wirklich gute Firewall!