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Autor: Rene Melzer | 13.10.2010 - 10:02 | (2)

Richter kippen Klausel: Kleingedrucktes bei Handy-Tarifen ist zu klein

Bereits in zweiter Instanz hat ein Gericht in Österreich das Layout der kleingedruckten Tarifinformatinen bei einem Mobilfunkanbieter bemängelt. Dieser hatte seine Sternchen-Texte in einer extrem kleinen Schrift verfasst, außerdem mit engen Schriftzeichen,die auch noch sehr nahe beieinanderstehen. Die Richter befanden, dass die Gestaltung gegen das Kundenschutzgesetz verstoße und erklärten die Klausel für unwirksam.

Richter kippen Klausel: Kleingedrucktes bei Handy-Tarifen ist zu klein

Das Kleingedruckte ist mittlerweile ein Synonym für Vertragsfallen geworden. Nicht ohne Grund: Viele Anbieter sind äußerst kreativ, um unangenehme Tarifdetails in schwer lesbaren Sternchen-Texten zu verstecken. In einem Gerichtsverfahren gegen den österreichischen Netzbetreiber 3 urteilten die Richter nun, das sei unzumutbar, berichtet Computerwelt.

Nach Meinung des Oberlandesgericht Wien sei eine "nicht einwandfrei lesbare Klausel" unwirksam, weil sie "gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoße." Konkret ging es um eine Klausel über die Aktivierungsgebühr bei Buchung eines Tarifs. Der Netzbetreiber hat sie in einer Schriftgröße verfasst, die weniger als 1 Millimeter (Schriftgrad 5.5 Punkt) beträgt.

Das sei zu klein, befanden die Richter und legten die Mindestgröße auf 6 Punkt fest Die Richter bemängelten außerdem das enge Schriftbild und den geringen Zeichen- sowie Zeilenabstand. Diese Gestaltung des Kleingedruckten führe dazu, dass die Klausel nicht "ohne äußerste Mühe und Konzentration" lesbar sei. Der Kunde habe dadurch ein Informationsdefizit.

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien hat der Kläger, der Verein für Konsumenteninformation (KVI) bereits in zweiter Instanz Recht bekommen. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Netzbetreiber 3 überlege nun in Revision zu gehen, so Computerwelt.

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Quelle: Computerwelt
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Kommentare
  1. 13.10.10 12:32 radschlaeger (Newcomer)

    Nanana, wer wird denn da wieder Äpfel mit Birnen vergleichen ohne selber den Hintern zu heben und sich entsprechend zu engagieren...?!?
    Aber interessant wäre es für mich zu wissen, ob man nun auch vorgibt, welche Schrift verwendung finden muss. Eine 6pt-Times hat eine andere Größe als eine 6pt-Arial...

  2. 13.10.10 10:29 Quirky. (Handy Profi)
    Richter sind auch kreuzdämlich.

    Wenn eine Schrift mit Schriftgrad 5.5 > 1mm zu klein ist dann ist Schriftgrad 6 was eine Verbesserung da sag ich nein das ist ein Witz und zwar ein schlechter.

    Dieses ganze Richterpack verhöhnt auch noch die Geschädigten reicht ja schon das zwar Strafen verhangen werden die aber natürlich nicht zur Entschädigung der Betroffenen verwendet werden. Da macht sich der Staat mit dem Verbrecher gemein.

    Man schaue sich mal die ganzen Strompreis und Gaspreis Betrüger an, Millionenstrafen nur die Kunden gehen leer aus.

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