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Autor: Rene Melzer | 20.10.2010 - 11:50 | (18)

Polizei gegen Handy-Hacker: Ist das Entfernen von SIM- und Net-Lock strafbar?

Die Entfernung von SIM- oder Net-Lock am eigenen Handy durch gewerbliche Anbieter ist schnell gemacht und billig. Diese Sperre verhindert, dass das Telefon mit einer anderen SIM-Karte oder in einem anderem Mobilfunknetz verwendet werden kann. Allerdings könnte man danach Besuch von der Polizei bekommen, wie deutsche Medien berichten.

Polizei gegen Handy-Hacker: Ist das Entfernen von SIM- und Net-Lock strafbar?

Zwei Sekunden Zeit und Kosten von 10 bis 20 Euro. Die Entfernung von SIM- oder Net-Lock am Handy durch gewerbliche Anbieter ist schnell und billig. Diese Sperre verhindert, dass das Telefon mit einer anderen SIM-Karte oder in einem anderem Mobilfunknetz verwendet werden kann. Allerdings macht man sich damit strafbar, wie die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine Zeitung auf ihrem Online-Portal berichtet.

Die Polizei ermittelt derzeit bundesweit gegen knapp 500 Personen, die gewerbsmäßig die Handy-Sperren entfernt haben. Außerdem sind deren Kunden im Visier der Ermittler. Es sei allerdings noch nicht ganz klar, um welche Straftat es sich handelt, so die Zeitung weiter. Ermittelt werde unter anderem wegen Geheimnishehlerei, Computerbetrug, gewerblicher Urheberrechtsverletzung, unlauterem Wettbewerb und Datenveränderung. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien bis zu 10 Jahre Haft möglich.

Vor allem Prepaid-Modelle werden häufig mit einem SIM- oder Net-Lock ausgestattet

Die Polizei Göttingen hat bereits eine Sonderkommission gebildet. Acht Beamte sind in der Ermittlungsgruppe SIM zusammengezogen und untersuchen seit Juni die Vorwürfe gegen drei gewerbliche Handy-Knacker und derzeit 600 Endkunden. Sie prüfen einen "Blumenstrauß von potentiell im Einzelfall erfüllten Straftatbeständen", wie der Leiter dem Spiegel erklärt. Es ist also noch völlig unklar, gegen welche Gesetze die Handybesitzer verstoßen haben.

Einige Juristen sehen die angestrengten Verfahren dementsprechend skeptisch. Ihrer Meinung nach können Privatpersonen, die ihr Handy entsperren, nicht dafür bestraft werden. Eine Entscheidung in Bayern gibt den Ermittlern aber vielleicht trotzdem Auftrieb. Die Staatsanwaltschaft Augsburg erwirkte einen Strafbefehl gegen eine Privatperson, die ihr Handy entsperren ließ. Das Urteil: 600 Euro Bußgeld.

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Quelle: hna via SPON
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Kommentare
  1. 21.10.10 14:41 pixelflicker (Handy Master)

    > Du betrügst die Telekom und unterschlägst ihr Geld, indem du mit
    > deinem entsperrten iPhone mit Discounter-SIMs oder einem anderen
    > Anbieter billiger telefonieren kannst.

    Das sehe ich nicht so, im Gegenteil. Falls ich den Vertrag wirklich nicht mehr - vielleicht auch mit einem anderen Handy - nutze (was dämlich wär, weil er sauteuer is) spare ich der Telekom sogar Geld, weil sie keine Leistungen für die bezahlten Inklusivminuten erbringen muss. Die Meisten werden schon versuchen den Vertrag zu wählen, bei dem die Inklusivleistungen reichen, also würden sie eh kaum mehr dazuverdienen.

  2. 21.10.10 14:34 inte (Handy Profi)
    Das ist genauso wenig stafbar wie das Jailbreaken...

    ...zumindest, solange man das nicht gewerblich betreibt.
    Es geht ja um Geräte, die man bereits bezahlt hat, im Privatbesitz.
    Schade dass der Fall in Augsburg nicht näher geschildert wird.
    Im Übrigen führt ein Jailbreak auch nicht zu einem Garantieverlust. Das weiß Apple auch, und daher ist noch keinem gejailbreaktem iphone die Garantie versagt worden!

  3. 20.10.10 15:54 jif92f4 (Member)

    "Aber beim iPhone düfte die Lage eine andere sein, denn da wird das Gerät ja durch die Grundgebühr subventioniert, die man ja sowieso zahlt, also dürfte es sich hier nicht um einen Vertragsbruch handeln."

    Du betrügst die Telekom und unterschlägst ihr Geld, indem du mit deinem entsperrten iPhone mit Discounter-SIMs oder einem anderen Anbieter billiger telefonieren kannst.

    Deswegen sollte die Polizei Handykontrollen durchführen um illegal entsperrte Handys aufzuspüren. Dabei könnte gleichzeitig nach Raubkopien (Filme, Musik,...) auf den Telefonen gesucht werden.

    Strafe muss sein!

  4. 20.10.10 14:47 pixelflicker (Handy Master)

    Am Besten gleich jeden Verhaften der ein Hady hat - nur vorsorglich.

    Spaß beiseite, ich denke bei den Prepaid-Handys wird man wirklich gegen einen Vertrag verstoßen, das steht bestimmt drin, sonst wären die ja dumm. Ob 600 Euro da angemessen sind bei Handys, die meist neu keine 100 Euro kosten ist eine andere Frage. Aber beim iPhone düfte die Lage eine andere sein, denn da wird das Gerät ja durch die Grundgebühr subventioniert, die man ja sowieso zahlt, also dürfte es sich hier nicht um einen Vertragsbruch handeln. Diese Geräte sollten IMHO sowieso Simlockfrei verkauft werden wie andere Vertragshandys auch, das ist nur Gängelung.

  5. 20.10.10 13:32 jif92f4 (Member)

    600EUR Strafe geht in Ordnung. Diese Gangster-Kunden müssen hart bestraft werden. 4 Wochen Knast wären zwar lehrreicher, aber Knast kostet den Steuerzahler Geld, 600EUR Strafe bringen sogar noch Geld in die Leeren Kassen.

    ALLE VERHAFTEN!!

  6. 20.10.10 13:30 Ronk (Advanced Member)

    Was ihr hier meint ist ein möglicher Vertragsbruch. Da wäre es aber ersteinmal interessant zu wissen wie die Verträge in der Hinsicht überhaut aussehen und was für Maßnahmen bei Missachtung des Vertrags vollführt werden. Aber das scheint hier ja nicht die Rechtsgrundlage aufgrund welcher ermittelt wird.

    Würde es nur um die Verträge gehen, würde der Entsprerrer ja lediglich eine legale Dienstleistung erbringen. Mit den Verträgen der Kunden hat der ja nichts am Hut...

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