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Autor: Stefan Schomberg | 15.11.2010 - 10:50 | (13)

SIM-Karten-Pfand: Anbieter verlangen bis zu 30 Euro für die SIM-Karte

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einem Pfand, das einige deutsche Mobilfunkanbieter von ihren Kunden verlangen, wenn diese nach Ablauf ihres Vertrages ihre SIM-Karte nicht zurückgeben.

SIM-Karten-Pfand: Anbieter verlangen bis zu 30 Euro für die SIM-Karte

Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einem Pfand, das einige deutsche Mobilfunkanbieter von ihren Kunden verlangen, wenn diese nach Ablauf ihres Vertrages ihre SIM-Karte nicht zurückgeben. Nur 10 von 25 Anbietern überlassen die Entsorgung der Karte dem Kunden, acht fordern in ihren Geschäftsbedingungen die Rückgabe der SIM-Karte ohne Erhebung einer Gebühr. Sieben Provider verlangen Geld, wenn die Karte nicht zurückgeschickt wird.

Die Höhe des Pfands variiert. Talkline verlangt 9,97 Euro, sechs Tochterunternehmen der Drillisch AG berechnen sogar 29,65 Euro. Eine besondere Falle für Kunden sieht die Verbraucherzentrale darin, dass die Beträge meist mit der letzten Rechnung abgebucht werden. Wer das übersieht und die Karte nicht innerhalb von 14 Tagen (Talkline) oder drei Wochen (Drillisch Gruppe) zurückgibt, erhält das Pfand nicht mehr zurück.

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Manche Mobilfunkanbieter verlangen bis zu 29,65 Euro, wenn die SIM-Karte nach Vertragsende nicht zurückgeschickt wird | Foto: Anbieter

Die Begründung für die zwingende Rückgabe der Karte variiert von Provider zu Provider. Die Drillisch AG führt den Datenschutz an, da eine SIM-Karte kundenunabhängige Informationen von Dritten beinhalte. Talkline behauptet, das "Eigentum an den SIM-Karten für den jeweiligen Netzbetreiber zu bewahren", o2 und Vodafone war diese Verpflichtung auf Anfrage der Verbraucherzentrale aber nicht bekannt. Base, Blau und Medion Mobile berufen sich auf den Umweltschutz, bestrafen ihre ehemaligen Kunden aber nicht, wenn diese die Karte behalten.

Nutzer diverser Internet-Foren vermuten allerdings einen ganz anderen Grund, so die Verbraucherzentrale. Dort heißt es, das Karten-Pfand sei nur der Ersatz für die von deutschen Gerichten verbotene Deaktivierungsgebühr.

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Quelle: Pressemitteilung
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Kommentare
  1. 16.11.10 09:57 Jupiter Jones (Gast)

    @ Neumann:

    :D Und woher kennst Du Dich in Sachen Preis/Leistung aus, wenn Du die AGBs nicht liest?

    Über andere spotten, aber selbst das gleiche tun. Das überzeugt nicht wirklich. :)

    Und übrigens, nur weil früher etwas ging, muss es nicht auch heute noch so sein. Oder willst Du behaupten, dass Du heuer ohne Internet auskommst, weil es vor 15 Jahren auch ging? ;)

  2. 15.11.10 16:27 AlfredENeumann (Advanced Member)

    @Jupiter Jones
    Das brauche ich nicht, da ich nicht bei solch Kindergartenanbietern Karten hole, egal was die für einen Preis machen.
    Ich suche meinen Anbieter nach einem Gesamtpaket aus (Preis/Leistung), und Service sollte sehr sehr groß geschrieben werden dort.

  3. 15.11.10 15:22 Jupiter Jones (Gast)

    @ Neumann, Sven und co.:

    Na, dann erzählt doch mal: Wer von Euch hat die kompletten AGBs seines Handyvertrages vor der Unterzeichnung gelesen? Oder die Lizenzvereinbarung von Windows / OSX? Oder iTunes, WMP ... ?

    Ich bin gespannt! :)

  4. 15.11.10 14:27 Noticed (Moderator)

    "Drillisch + United Internet (1&1/web.de/gmx)"

    Das erklärt, warum ich bei den bisherigen kommentaren unweigerlich an 1&1 denken musste...

  5. 15.11.10 14:23 Macianer (Gast)

    @ mat76: >>Wer oder was ist denn die Drillisch Gruppe? <<

    Drillisch AG = u.a. hello / maxxim / Mcsim / simply / discotel
    Drillisch + United Internet (1&1/web.de/gmx) = Mehrheitsgesellschfter bei / Eigentümer von freenet > mobilcom / debitel / klarmobil / callmobile

    Sorry, aber unter diesen Namen ist nicht ein einziger, der einen guten Klang bzw. ein seriöses Image bei mir hat....

  6. 15.11.10 13:37 Quirky. (Handy Profi)
    Richtig so alle abzocken.

    Um so dümmer um so mehr zahlt man. That's life.

    Kartenpfand, ich doch nicht. Betrifft wohl nur Analphabeten oder Leute mit einer Lesehemmung (AGB usw.).

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