Ein neues Apple-Patent ist entdeckt worden, das sich mit dem Tausch und der Weitergabe von Apps beschäftigt. Es beschreibt, wie die Besitzer zweier iPhones gegenseitig Apps tauschen können, wenn diese eine Direktverbindung eingehen. Die Entwickler haben ebenfalls Einfluss auf die Art der Weitergabe und können so aus einer geborgten Vollversion eine zeitlich begrenzte Demo machen.
Zuerst wird eine Verbindung zwischen den iPhones aufgebaut. Soll die App dann freigeschaltet werden, findet auch eine Verbindung zum App Store statt. | Abbildung: Patently Apple
Ein neues Apple-Patent soll es iPhone-Besitzern möglich machen, auf einfache Art und Weise eigene Apps an Freunde und Bekannte weiter zu geben. Um die Apps zu tauschen, müssen die iPhones eine Direktverbindung eingehen, danach kann der App-Besitzer die gewünschte Applikation an das zweite Gerät ausleihen. Das neue Patent ermöglicht damit zum Beispiel das zeitlich begrenzte Ausprobieren einer App, was Impulskäufen unter Umständen vorbeugt.
Technisch soll das Verborgen von Apps über eine sogenannte Peer-to-Peer-Verbindung realisiert werden. Dabei verbinden sich die iPhones, die Apps austauschen möchten, direkt miteinander. Dies funktioniert über ein Kabel, über Wlan und in einem Beispiel des Patents auch über eine Infrarotschnittstelle. Ist die Verbindung hergestellt, wird die App, die weitergegeben werden soll, vom einen iPhone aufs andere übertragen und steht danach auf beiden Geräten zur Verfügung.
Bei besonders teuren Apps soll es möglich sein, die Weitergabefunktion komplett zu unterbinden. Über als Share Flags bezeichnete Einstellmechanismen sollen den Entwicklern große Entscheidungsspielräume in Bezug auf die Weitergabe der eigenen Anwendung gegeben werden. So könnte beispielsweise ein Spiele-Entwickler in der weitergegebenen Version seiner App nur einige Level freischalten und aus der Vollversion eine Light-Version machen.
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Du bist nicht dabei?@sven:
> stell dir einfach mal vor jemand würde server von google hacken
Ja klar, aber das gleiche kann mit deinen Daten bei Apple auch passieren, die sicherlich auch nicht gerade wenig sind. Oder noch schlimmer: Die Server deiner Bank.
Daher ist das Argument jetzt auch nicht wirklich Stichhaltig, zumindest nicht wenn man Google alleine betrachtet.
> nunja, vilt ist es ja auch nur eine zeitlich begrenzte version
So wie ich das hier verstehe kann der Programmierer bestimmen was weitergegeben wird. Bei kostenpflichtigen Apps wird der wohl nicht so blöd sein und die App unbegrenzt tauschen lassen. Daher wird es wohl eh so kommen das es nur Abgespeckte Versionen sind.
@MrTobi:
> sowas, liebe technikfreunde, ist innovation!
Ein Patent anzumelden ist noch lange keine Innovation. Wenn dann ist es erstmal eine Idee. Eine Innovation wird es erst, wenn etwas dabei raus kommt.
Wikipedia sagt:
> Im engeren Sinne resultieren Innovationen erst dann aus Ideen, wenn diese in
> neue Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren umgesetzt werden
@eichyl
An sich schon, jedoch wurde die rückgabezeit von24 Std auf 15 min zurück gestuft...damit hat google einem die Zeit genommen die App vollständig testen zu können!
Beim Leitsystem hätte man dagegen aber vilt unbegrenzt Zeit ;)
Brauchen tu ich es auch nicht unbedingt. Aber alles wieder als Quatsch bezeichnen ist auch nicht Richtig. Das nächste ist das es nur ein Patent ist und gar nicht gesagt ist das sowas kommt.
für die entwickler ist das ne gute sache..
Also ich finde das Prinzip mit dem Rückgaberecht bei Android auch deutlich besser.
Aber mal was anderes... seit wann hat das iPhone ne "Infrarotschnittstelle" oder wird das iPhone5 eine haben und dann auch endlich das als Fernbedienung einsetzbar sein?
Fände ich klasse wenn Apple das wieder Marktreif machen würde und andere Hersteller dann auch wieder Infrarotschnittstellen verbauen würden ;-)
Na ja, ist doch 'ne gute Sache wenn man eine App nur mal ausprobieren möchte.