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Autor: Rene Melzer | 30.03.2011 - 17:14 | (51)

Polizei ermittelt wegen Horror-Rechnung: Kunde sollte 24.972,54 Euro bezahlen

Ein Mobilfunkanbieter in Österreich hat einem Kunden eine Horror-Rechnung zugeschickt. Er sollte knapp 25.000 Euro für 7 Gigabyte Daten bezahlen. Im Paket kostet das Volumen aber nur 10 Euro. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei wegen Sachwucher.

Polizei ermittelt wegen Horror-Rechnung: Kunde sollte 24.972,54 Euro bezahlen

Ein paar Apps, ein bißchen Internet: Mit dem falschen Tarif kann das sehr teuer werden | Foto: Dell

Schon mehrfach gab es Berichte über Horror-Rechnungen von Mobilfunkanbietern. Jetzt hat es wieder einen Kunden getroffen, wie der ORF berichtet. Ein Skilehrer aus Vorarlberg in Österreich sollte 24.972,54 Euro für sieben Gigabyte Daten bezahlen. Die Summe erregte Aufsehen in den Medien und der Netzbetreiber A1 erließ seinem Kunden "ausnahmsweise" die Rechnung. Doch nun hat sich die österreichische Kriminalpolizei eingeschaltet.

Die Behörden ermitteln jetzt gegen den Netzbetreiber wegen Sachwucher, ein Straftatbestand, der selbst vielen Österreichern unbekannt ist. Er liegt vor, wenn jemand "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn [oder] die Unerfahrenheit ... eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich … für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht" (Paragraph 155, StGB). Die Strafe beträgt bis zu fünf Jahre Haft. Außerdem kann eine Geldstrafe von maximal 360 Tagessätzen erhoben werden.

In dem konkreten Fall besteht der Verdacht auf Sachwucher, weil A1 dem Kunden für 7 Gigabyte Daten knapp 25.000 Euro in Rechnung gestellt hat, anderen ähnlich große Datenpakete jedoch für 10 Euro verkauft. Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat weitere Fälle gesammelt und Strafanzeige gegen insgesamt 3 Netzbetreiber eingereicht. Der Verein, der unter anderem auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, hat auch die Politik aufgefordert, endlich tätig zu werden. Die kündigte erste Schutzmaßnahmen bereits an. So ist ein Gesetz in Planung, nach dem die Kunden in Zukunft eine Warn-SMS bei Kostenüberschreitung erhalten sollen.

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Quelle: ORF (1), (2) via vol.at
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Kommentare
  1. 01.04.11 11:45 quovadis (Gast)

    Freunde, das gute in Deutschland ist ja, dass wir Gesteze und nicht wie die bekloppten Amis Entscheidungssammlungen haben.

    Leste mal die §§ 305 ff BGB
    http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

    stet alles drinne.


    @Vivo
    Klar entscheiden die Kunden selbst, aber wenn Du ihnen dazu rätst und sie dir vertrauen wie man das von Grund auf tut, dann missbraucshr du dieses vertrauen. Ich mache grundsätzlich alles über telefon ...

    Kulanz ist im schlimmsten Fall nicht einklagbar und oft von der Einzelperson abhängig.

    Stillscheigend (konkludent) stimmst Du keinen AGB zu, musst ja wissen was drinnen steht...

  2. 01.04.11 10:39 vivo (Youngster)

    Hausrecht und AGB sind nicht das gleiche :p
    Ich darf mir ja auch aussuchen, mit wem ich einen Vertrag abschließen möchte oder nicht.

    @quovadis
    "Dass Du Deinen Kunden rätst in den Shop zu kommen, zeigt natürlich was Du für ein abgebrühter Kerl bist, da sie im Shop als einziges kein 14 tägiges Widerrufsrecht haben... (wie Internet, Telefon oder Haustürgeschäft)"

    Die Kunden entscheiden ja selber, ob sie es dann wollen oder nicht, das hat ja nichts mit Abgebrühtheit zu tun. Leider wissen das viele nicht, dass das mit den 14 Tagen nur im Internet,Telefon oder als Haustürgeschäft gilt.(Kulanz ist wieder eine andere Geschichte)

    @
    ullumulu

    Wenn ich nichts von AGB weiß, dann gelten die auch nicht. Das stillschweigend heißt nur, das ich für diese AGB nichts unterschreiben muss, damit die gelten.

  3. 01.04.11 07:06 ullumulu (Expert Handy Profi)

    Aber es gibt doch AGB die stillschweigend vom Kunde hingenommen werden und er damit einverstanden ist, wenn er sich von allein für was entscheidet...zB ins Restaurant gehen. Oder ins Kino. Oder ist das wieder was anderes?^^

  4. 31.03.11 23:41 quovadis (Gast)

    @ Vivo

    Du redest ziemlich viel .... komische Sachen.
    - Massenklage gibts in Deutschland nicht, nur in den USA (in Deutschland wird grad evaluiert, wie und ob sowas möglich ist)
    - Lass mal Deine Willenserklärungen stecken.
    - Dass Du Deinen Kunden rätst in den Shop zu kommen, zeigt natürlich was Du für ein abgebrühter Kerl bist, da sie im Shop als einziges kein 14 tägiges Widerrufsrecht haben... (wie Internet, Telefon oder Haustürgeschäft)
    -Es gehören immer zwei dazu? Wie hier schon gesagt, ich geb Dir paar aufs Maul, dann sehen wir weiter (ja komm mir mit Deinen Willenserklärungen, durch Deine provokanten Blicke hast Du mir ne konkludente Willenserklärung gegeben geschlagen werden zu wollen, dann ist es nicht mal strafbar, verstanden?)
    - Im Recht sein, aber keinen Prozess haben wollen, weißt Du wieviel Kraft und Kosten die du nicht erstattet bekommst es kostet einen Prozess zu führen?
    - Die Verbaucherverbände können Dir auch nur begrenzt helfen und für die Sachen nach denen die klagen können, kannst du nicht klagen (§ 8 UWG)

    @ Jupiter
    "Ich bezweifle, dass Du jemals zB im Mediamarkt an die Info gegangen bist, um die AGB zu lesen."
    Wird er bestimmt nicht, aber brauchst Du auch nicht, weil AGB nur gelten, wenn Du für unterschrieben hast ;)
    Ne Reinigung hat auch mal nen Hemd von mir kaputt gemacht (kleine Bläschen im Kragen) bin dann hin hab es reklamiert und sie hielt mir ne silberne Tafel unter die Nase "Lesen se mal unsere AJBe" "Sind die wirksam in den Vertrag miteinbezogen worden? Ich wüsste nicht, dass ich gesagt habe 'Einverstanden'".
    AGB werden also nur bestandteil des Vertrags wenn du ausdrücklich zustimmst, außer bei Massengeschäften wie U-Bahn....

  5. 31.03.11 18:58 Jupiter Jones (Gast)

    "Ich sehe gerade überhaupt keine Verbindung zu Vertragsabschlüssen und Vergewaltigungen!"

    Also wenn das alles ist, was Du da grad rausgezogen hast, dann seh ich mich bestätigt. Es macht keinen Sinn mit Dir.

  6. 31.03.11 15:36 cookieman (Moderator)

    Immer schön sachlich bleiben, sonst wird abgemahnt. Klar soweit?

    Ich will dir doch ncihts böses aber ich persönlich würde nichts am Telefon abschließen, weil ich schon genung gehört habe, was da schief läuft da braucht man sich meiner Meinung nach nicht zu wundern.

    Soweit ich weiß geht das nicht mehr.... Außerdem wer am Telefon etwas abschließt ist selbst schuld.

    was die Abofallen angeht, hatte selbst das Vergnügen..... einfach links liegen lassen, Spamfilter setzen, fertig. Die Briefe des Inkassobüros kannst Du getrost in dem Müll werfen. Aber da diesem Zeitpunkt haben die Leute Angst und zahlen. Es wird erst interessant vom vom Amtsgericht ein Schreiben kommt. Dann musst Du reagieren, aber soweit kommt es nicht, das wissen auch die Trickbetrüger.

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