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Autor: Rene Melzer | 12.04.2011 - 17:54 | (5)

Gericht kippt Gebühren für Erstattung von Prepaid-Guthaben

Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Diese und weitere Klauseln in den Bedingungen für Prepaid-Verträge sind unwirksam. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Anbieter klarmobil entschieden.

Gericht kippt Gebühren für Erstattung von Prepaid-Guthaben

Klarmobil SIM-Karte | (c) Anbieter

Der Bundesverband hatte vor allem die Gebühren des Mobilfunkdienstleisters kritisiert. Kunden, die sich nach einer Vertragskündigung das Restguthaben auszahlen lassen wollen, sollten dafür sechs Euro extra bezahlen. Aber auch bei anderen Dienstleistungen kassierte das Unternehmen kräftig ab. Für jede Mahnung verlangte klarmobil 9,95 Euro, die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos sollten Kunden mit 19,95 Euro büßen.

Das Landgericht Kiel erklärte alle drei Gebührenklauseln für unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Mobilfunkunternehmen seien zur Erstattung eines Restguthabens gesetzlich verpflichtet. Daher sei es unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf den Kunden abzuwälzen. Die hohe Mahngebühr sei nach Meinung der Richter deshalb unzulässig, weil Kunden sie bereits für die erste Mahnung zahlen sollten. Und die saftige Pauschale für eine nicht eingelöste Lastschrift wurde vom Gericht gestrichen, weil klarmobil auch allgemeine Personalkosten einkalkulierte. Das ist nicht zulässig.

Darüber hinaus hat das Landgericht Kiel die Preisänderungsklausel des Anbieters für unwirksam erklärt. Klarmobil hatte sich vorbehalten, die Preise im Prepaid-Tarif nachträglich durch eine Mitteilung an den Kunden zu ändern. Das gebe dem Unternehmen die Möglichkeit zu einer einseitigen und unbegrenzten Preiserhöhung, monierten die Richter. In der Klausel sei weder ein Grund für mögliche Preisänderungen genannt, noch sei der Umfang der zulässigen Preiserhöhungen begrenzt. Das sei für den Kunden nicht zumutbar. Das Urteil vom Landgericht Kiel ist aber noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: vzbv
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Kommentare
  1. 13.04.11 10:29 Der C (Youngster)
    Klarmobil ist auch einer der miesesten Anbieter

    Vorhandene Kunde mehrfach benachteiligen und denen günstigere Tarife nur mit Kündigung und Rufnummernverlust zu ermöglichen ist bei denen ja normal.

    Tarifklauseln, welche Wenig-Nutzer rauswerfen in alten Tarifen und in neuen Gebühren zahlen sind bei denen auch nicht unbekannt.

    Die Kombination dieser 0-Euro-Portpaid-Verträge zusammen mit nun auch bestätigt nicht legalen und sozialen Klauseln in den AGBs sind so wohl nur bei Klarmobil zu finden.

  2. 13.04.11 10:24 Jupiter Jones (Gast)

    Gehört Maxxim nicht zu Drillisch? ... ;)

  3. 13.04.11 08:11 depudee (Youngster)
    Maxxim

    Wenn wir es schon von nicht erstattetem Restguthaben habe...Maxxim ist auch so ein Fall. Mit denen kämpfe ich auch gerade rum. Zunächst haben sie die Portierung meiner Rufnummer blockiert. Nach Androhung, dass ich die Bundesnetzagentur einschalte, ging es dann plötzlich. Und nun erstatten sie mir mein Restguthaben nicht.

  4. 12.04.11 21:27 Jupiter Jones (Gast)

    Und manchmal kriegste vorhandenes Guthaben sogar abgezogen:

    http://www.teltarif.de/simyo-blau-aldi-talk-guthaben-0-euro/news/38794.html

  5. 12.04.11 17:58 Bosancero (Advanced Member)

    Simyo sag ich nur ^^ Da bekommst du net mal mit Gebühr dein Geld zurück!

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