Nutzer von echten Prepaid-Verträgen müssen Minusbeträge auf dem Guthabenkonto nicht begleichen, wenn der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde eine Vorauszahlung zum Zwecke der besseren Kostenkontrolle vorsieht. Diese Ansicht vertritt das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil (Az: 38 O 350/10). Ein Handynutzer muss daher die vom Mobilfunkanbieter geforderten über 14.000 Euro für mobile Datenverbindungen nicht zahlen.
Der Handynutzer hatte sich für einen Prepaid-Tarif eines Mobilfunk-Discounters entschieden, der eine einmalige Neuaufladung des Prepaid-Kontos des Nutzers um jeweils 10 Euro vorsieht, sobald der Guthabenbetrag aufgebraucht ist. So legte das Gericht auch den geschlossenen Vertrag aus und sieht die darüber hinausgehenden Forderungen als unberechtigt an. Der Kunde bestritt zwar vor Gericht, sich per Handy ins Internet eingewählt zu haben, nicht jedoch, nach Aufbrauchen des Prepaid-Guthabens weiter telefoniert zu haben. Die Prepaid-Version des Tarifs, den es wahlweise auch als Postpaid-Variante gab, hatte der Provider mit Aussagen wie "einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben.
"Die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergibt, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig (vor erneuter Wiederaufladung) in Höhe von 10 € abgerechnet werden dürfen", heißt es in dem Urteilstext des Landgerichts Berlin. "Die Wahl der Option 'Webshop-Wiederaufladung 10' (Euro) […] war nach dem für die Klägerin erkennbaren objektiven Empfängerhorizont nicht dahin zu verstehen, dass eine mehr als einmalige automatische Wiederaufladung in Höhe von 10,00 € vor erneutem aktiven Wiederaufladen gewünscht war."
Der Mobilfunkanbieter habe eine "erhöhte Kostenkontrolle" als Merkmal des Prepaid-Tarifs herausgestellt, und die Kunden wählten diesen Prepaid-Tarif aus dem Grund, ihre Handykosten besser als mit einem Postpaid-Tarif kontrollieren zu können. "Ein Tarif, bei dem sich das Guthabenkonto aber unbegrenzt automatisch – um welchen Betrag auch immer – während der Verbindungen wieder auflädt, bietet keine Vorteile bei der Kostenkontrolle gegenüber einem Postpaid-Konto", so das Gericht weiter. Der Kunde hätte nach der einmaligen 10-Euro-Aufladung und dem Verbrauchen dieses Betrags selbst entscheiden müssen, ob der Guthabenbetrag auf seinem Prepaid-Konto weiter aufgestockt werden sollte oder nicht.
Die Forderung des Mobilfunkanbieters sei nicht vereinbar mit den eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen zufolge die Entgelte "grundsätzlich" im Voraus zu zahlen seien: Mit der betreffenden Rechnung aus dem Jahr 2009 wären lediglich 20 Euro im Voraus und die übrigen knapp 14.000 Euro erst im Nachhinein zu zahlen. Im Streitfall wurde nicht geklärt, wie damals die hohen Verbindungskosten zustande kamen.
Sie haben Fragen zu Prepaid-Tarifen oder anderen Mobilfunkthemen? Schauen Sie doch mal in unsere Ratgeber rund um das Thema Handytarife hinein.
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Du bist nicht dabei?Naja, auch wenn man eben viele hunderte von Minuten telefoniert.
Es sollte dann eine Zwangstrennung geben, da das Guthaben aufgebraucht ist und wenn man das automatische Laden bewilligt hat, sollte es dann auch eine SMS mit einer Aufladebestätigung geben.
Ist das nicht der Fall, wird vorsätzlich vom Anbieter falsch gespielt und dem Verbraucher so vorgegaukelt, dass das Guthaben evtl. garnicht aufgeladen wurde.
Bei einem mal kann ich das noch verstehen, aber doch noch nicht zig Tausend mal.
Da hätte man auf jeden fall hunderte von SMS bekommen müssen, die als Quittung dienen sollen. Ansonsten ist die Zahlung nicht belegt, obwohl Geld aufgeladen wurde.
Ich meinen Augen hat der Provider dafür sorge zu Tragen, dass eben der Verbraucher von vornherein darüber informiert wird, dass Geld aufgeladen wurde. Ist dem nicht so, dann hat der Verbraucher keine Schuld.
Für 14.000 Euro muss man schon wirklich viel geleistet haben, da sollte in jedem Falle für alle Prepaid User ein Kostenstop diese Kosten deckeln. Ansonsten macht das wirklich kein sinn, sich solche Prepaid Karten zu kaufen.
" "Ich bin verpflichtet niemanden schaden bewusst zuzufügen."
Richtig, nur kann hier das "bewusst" nicht nachgewiesen werden. Es kann aber nachgewiesen werden, dass das Vertragsangebot irreführend war und nicht der Definition von prepaid folgt!"
das ist mal sachlichausgedrückt ...aber ich glaube ulumulu is so stark in seinem unternehem verwurzelt das er es nicht einsehen möchte,... da kannst mit noch abermal die deutschen gesetze u.s.w erläutern , is gibt menschen die glauben können und welche die nicht wollen ;o)
"Da jedem bekannt sein sollte das man nicht für 10€ hunderte von stunden telen kann...wird eben dieser Tatbestand erfüllt."
Aha, wird er das...na zum Glück kennt sich wenigstens der ullumulu mit der Rechtssprechung aus und nicht etwa die Leute die das studieren...
"Doch bin ich"
Zeig mir den Paragraphen dazu!
"Den der Preis ist mir bekannt."
Ja und weiter? Verpflichtet mich zu gar nichts.
"Das ist erschleichung einer nicht bezahlten leistung."
Wieso? Ich habe doch vorher bezahlt, ich handle in dem glauben nur solange den Dienst nutzen zu können bis mein Guthaben leer ist. Solange der Dienst funktioniert ist mein Guthaben nicht aufgebraucht, dass ist der Sinn hinter Prepaid!
"Ich bin verpflichtet niemanden schaden bewusst zuzufügen."
Richtig, nur kann hier das "bewusst" nicht nachgewiesen werden. Es kann aber nachgewiesen werden, dass das Vertragsangebot irreführend war und nicht der Definition von prepaid folgt!
der kunde geht davon aus bei prepaid auch prepaid zu bekommen und nich latepaid, da liegt der vorsatz eindeutig beim anbieter, oder halt das technische probelm... und wenn mein handy ein technisches problem hat oder ein virus der 0900 nummern anruft is das dann die schuld des anbieters, NEIN! und wieso nich weil das mein technisches probelm ist... genauso is es nich mein probelm wenn der anbiter ein technisches problem hat
Doch bin ich.
Den der Preis ist mir bekannt.
Das ist erschleichung einer nicht bezahlten leistung.
Ich bin verpflichtet niemanden schaden bewusst zuzufügen.
Da jedem bekannt sein sollte das man nicht für 10€ hunderte von stunden telen kann...wird eben dieser Tatbestand erfüllt.
Wir reden aneinander vorbei.
Ihr redet von der rechtlichen Seite...wo ihr recht habt.
Ich rede davon, das der Kunde dies offensichtlich (steht auch oben im Text) bewusst ausgenutzt hat.
Wir reden hier ncith von das der Kudne 10€ zahlte und für 50€ telefoniert hat. was leicht hätte passieren können.
Nein wir reden davon das der Kunde für 14000€ Dienste genutzt hat.
bei 50€ hätte jeder gesagt, das das nciht auffällig gewsen wäre..bei 200€ hätte man langsam drauf kommen können, das man irgendwie zuviel nutzt ..für die 10 €.
Aber wer nach 10.000 nicht merkt, das was nicht stimmt..und nochmal für 4000 weitertelegfoniert..muss echt dreist sein und jemanden bewusst betrügen.
Nochmal: Rechtlich ist der Fall geklärt....aber trotzdem ghätte man der Kundin bewusstes erschleichen von Leistung vorwerfen müssen.
weil wie gesagt..nicht nu 100€ überzogen...14.000!!!
soviel haben viele in ihren ganzen leben noch nicht mit privaten Handy telefoniert