Die Telekom muss in ihrer Handywerbung neben dem Gerätepreis auch die Kosten für den dazugehörigen Handytarif nennen. Das hat das Landgericht Bonn in einem aktuellen Urteil entschieden (vom 5.8.2011, Az.: 11 O 35/11). Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg.
Telekomzentrale | (c) Unternehmen
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte nach eigenen Angaben die Telekom Shop Vertriebsgesellschaft, eine Tochter der Telekom Deutschland, abgemahnt, weil das Unternehmen in einer Anzeige in einer Tageszeitung mit einem Preis von 49,95 Euro für ein Smartphone-Modell eines bekannten Herstellers warb. Die Preisangabe für den Mobilfunktarif, den der Käufer abschließen musste, um das Handy zu diesem Preis zu bekommen, war im Kleingedruckten der Anzeige versteckt – allerdings in dunkler Schrift vor dunklem Hintergrund und in so kleiner Schriftgröße, dass sie nicht mehr zu entziffern war. Die Verbraucherschützer bewerten eine solche Werbung als "Preisverschleierung".
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg blieb die Telekom zunächst uneinsichtig, so dass die Verbraucherschützer vor Gericht zogen. Das Urteil bezieht sich auf die Preisangaben in Handy-Tarif-Paketen von Mobilfunkanbietern, für die die Kunden zunächst einen vergleichsweise niedrigen Einmalpreis zahlen, die eigentlichen Gerätekosten aber über eine längere Vertragslaufzeit durch eine höhere Tarifgrundgebühr begleichen.
Die Option eines solchen Finanzierungskaufs gibt es bei allen vier deutschen Netzbetreibern und auch bei anderen Mobilfunkanbietern. Der Vorteil: Der Kunde muss nicht den vollen Kaufpreis für ein unter Umständen teures Smartphone auf einmal entrichten. Nachteil: Die Gesamtkosten für das Handy sind nicht auf einen Blick zu erkennen und der Kunde ist in der Regel 24 Monate lang an einen Vertrag gebunden.
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Du bist nicht dabei?Ja klar Privatinsolvenzen werden genau dadurch verhindert. Das ich nicht lache. Jeder normale Mensch soll sich auch voher nochmal beraten lassen haben, habe ich gehört.
> allerdings in dunkler Schrift vor dunklem Hintergrund und in so kleiner
> Schriftgröße, dass sie nicht mehr zu entziffern war.
Und das ist doch zuwieso schon unlauter. Da muss ich gerade an Ottos Friesenfahne denken: Weißer Adler auf weißem Grund...
Finde ich sehr gut und schon lange überfällig. Besonders die Telekom treibt es ja ganz schön bunt mit ihrem "300 Euro sparen*"-Werbeversprechen.
"*= 50 Euro Anschlussgebühr entfällt, 300 Euro statt 500 für das Billig-Handy, 50 Euro Gutschrift, bei 20ct pro SMS und 3 Euro/Min"
Wird auch mal Zeit.Teilweise haben "Mobilfunkfachseiten" im Internet ja schon geschrieben "Handy xy für 5€ bei der Telekom" ohne den dazugehörigen 90€Kacktarif zu nenne.Beschämend für die Seiten,sowie die Leute die ein iPhone für 5 € kaufen wollen.
Und meinem Vorredner angeschlossen: 1&1 und ein Smartphone dazu... Ha, jeder sollte es wissen, spätestens jedoch bei der Unterschrift feststellen, das alles 5-15€ mehr kostet, oder?
Vivo:"Ja klar Privatinsolvenzen werden genau dadurch verhindert. Das ich nicht lache. Jeder normale Mensch soll sich auch voher nochmal beraten lassen haben, habe ich gehört."
Zum Glück lebst du auf dem Planeten der Glückseeligen. Die Relität sieht aber leider anders aus. Ein Handyvertrag hat noch keine Privatinsolvenz zur Folge. In Kombination mit Miete, Versicherungen, Auto, Versandhausbestellungen,... führt dies aber häfig genau dahin. Warum glaubst du, dass die Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom abmahnt? Doch nicht, weil sich deren Kunden so gut beraten lassen. Transparenz ist bei vielen dieser Angebote längst nicht mehr gegeben, auch wenn man sich die Mühe macht und das Kleingedruckte mit der Lupe liest.