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Autor: Björn Brodersen | 15.10.2011 - 11:00 | (54)

Urteil: Samsungs 3G-Patente stoppen nicht das iPhone

Weitere Schlappe für Samsung vor Gericht: Ein niederländisches Gericht hat Samsungs Antrag auf ein Verkaufsverbot für UMTS-fähige Apple-Geräte im Nachbarland abgelehnt. Das Gericht in Den Haag forderte die beiden Hersteller auf, eine Vereinbarung über die jeweiligen Patente auszuhandeln. Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere laufende Verfahren in Europa haben.

Urteil: Samsungs 3G-Patente stoppen nicht das iPhone

Samsaung Galaxy Tab 10.1 | (c) Hersteller

Das niederländische Gericht erkannte in seinem Urteil durchaus an, dass Samsung im Besitz der 3G-Technologie-Patente sei. Doch es vertrat auch die Ansicht, dass solche Patente über Schlüssel-Technologien auf "faire, vernünftige und nicht-diskriminierende Grundlage" (FRAND) genutzt werden sollten und Samsung anderen Anbietern entsprechende Lizenzen anbieten sollte. Das Gericht in Den Haag forderte daher beide Parteien auf, eine Lizenz-Vereinbarung zu treffen. Samsung muss demnach fairen Zugang gewährleisten, Apple dürfe die Besitzrechte von Samsung an den entsprechenden Patenten nicht negieren.

Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere Patentrechtstreits von Samsung und Apple in Europa haben. Samsung hat Berichten zufolge in den Niederlanden vier Patentklagen gegen Apple angestrengt und klagt auch in Frankreich und Italien gegen die Kalifornier, um den Verkauf des iPhone 4S verbieten zu lassen. Am kommenden Donnerstag gibt es zu einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen den iPhone-4S-Verkauf in Frankreich eine Anhörung vor einem Gericht in Paris. Auch hier basiert der Antrag von Samsung auf angeblich verletzten Patenten über 3G-Technologien.

In den USA dauert ein anderes Verfahren noch an. Wie gestern berichtet droht Samsung hier ein Importverbot für Galaxy-Produkte. Nach Ansicht der Richterin verstoßen das Smartphone Galaxy S 4G und das Tablet Galaxy Tab 10.1 gegen gewisse Patente. Allerdings muss Apple erst noch beweisen, dass das Unternehmen tatsächlich im Besitz der verletzten Patente ist.

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Quelle: Foss Patents
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Kommentare
  1. 04.11.11 16:31 DesmondHume (Advanced Member)

    Zitat: "oder unangenehm in der Hand liegt, wird er bei den Kunden "durchfallen." Da kann die Technik dahinter noch so gut sein."

    Denke ich jetzt nicht. Bestes Beispiel: iPhone 4 und 4S

  2. 18.10.11 16:39 Der Kewle (Advanced Member)

    "Och, sei nicht traurig. Wie überall, kommt es auch hier auf die Feinheiten an. Apples Patente und Geschmacksmuster unterliegen anscheinend keiner RAND-Lizensierung, da sie keine essentiellen Techniken beschreiben, die man beim Bau eines Smartphones ZWINGEND benötigt. Bestimmte Funk/Antennen-Technik z.B. wird zwingend benötigt, um ein Handy zu bauen – daher sind sie zwangsläufig FRAND/RAND zu lizensieren. Screenausschnitte skalieren kann man auch anders als mit Pinch-to-Zoom (z.B. mit Plus/Minus-Tasten), Scrollen kann man auch mit Rollbalken, Bilder weiterblättern kann man mit Vor-/Zurück-Buttons (wurde früher alles so gemacht) und Tablets kann man z.B. auch mit einem silbernen, grauen, beigefarbenen oder geriffelten Rand aus Metall oder Kunststoff bauen (wurde auch früher so gemacht)."

    Apple kann auch auf 2G zurückgreifen, oder? 3G ist jetzt auch nicht zwingend notwendig für Smartphones.
    Also mir bleiben die Entscheidungen der Gerichte ein Rätsel.

  3. 17.10.11 16:55 NewPhone (Expert Handy Profi)

    > Super Urteil! Das Gericht hat quasi untersagt Patente als Verbote durchzusetzen. Man muss seine Technologie teilen und darf nicht auf seinen Patenten hocken. Absolut richtig. (Birk)

    Ich glaube, du hast das nicht gänzlich erfasst. Man kann keine Patente zur Abwehr verwenden, die einer FRAND/RAND-Lizensierung unterliegen oder unterliegen müssten. Das Gericht hat gesagt, dass die Samsung Patente FRAND-lizensiert werden müssen (was Samsung bestimmt nicht besonders gefällt und schwerer wiegt, als die abgewiesenen Klage an sich) und Apple sie dann gegen eine feste Gebühr lizensieren darf.

    Nutzt Apple die RAND-Patente, ohne zu zahlen, weil sie z.B. die Gebühren zu hoch finden (das hat Apple bei Nokia mal getan), kann Samsung noch einmal klagen, um die geforderten Gebühren von einem Gericht prüfen zu lassen und gegebenenfalls die Summe einzufordern. Einstweilige Verfügungen hat, wegen solch rein finanzieller Scharmützel, soweit ich mich erinnere, aber noch keiner durchsetzen können.


    > Und...Apple muss seine Patente nicht teilen? Sehr faire Welt.. (ullu)

    Och, sei nicht traurig. Wie überall, kommt es auch hier auf die Feinheiten an. Apples Patente und Geschmacksmuster unterliegen anscheinend keiner RAND-Lizensierung, da sie keine essentiellen Techniken beschreiben, die man beim Bau eines Smartphones ZWINGEND benötigt. Bestimmte Funk/Antennen-Technik z.B. wird zwingend benötigt, um ein Handy zu bauen – daher sind sie zwangsläufig FRAND/RAND zu lizensieren. Screenausschnitte skalieren kann man auch anders als mit Pinch-to-Zoom (z.B. mit Plus/Minus-Tasten), Scrollen kann man auch mit Rollbalken, Bilder weiterblättern kann man mit Vor-/Zurück-Buttons (wurde früher alles so gemacht) und Tablets kann man z.B. auch mit einem silbernen, grauen, beigefarbenen oder geriffelten Rand aus Metall oder Kunststoff bauen (wurde auch früher so gemacht).

  4. 17.10.11 08:54 ichwarsnicht (Member)
    krasser schwachsinn

    samsung hat schlüsseltechnologien ohne die apple keine geräte bauen kann, daher muss samsung sie zur nutzung hergeben. Apple hat ein schwachsinniges geschmacksmuster (jeder mensch hätte an etwa so ein gerät gedacht wenn es um ein tablet geht) welches viel schwieriger zu umgehen ist als samsungs funktechniken.
    so ein witz. jedes kind würde so ein tablet malen, aber die patente von samsung bedurften wohl etwas mehr forschung.
    aber naja, wird sich letztendlich doch noch für samsung in wohlgefallen auflösen.

  5. 16.10.11 18:13 ullumulu (Expert Handy Profi)

    Ja..das glaub ich dir..du würdest dir auch ein Iphone kaufen, wo keine Technik drin steckt *feix*

  6. 16.10.11 18:13 Macianer (Gast)

    >>Ich gehe mal davon aus weil Design keine wirkliche Funktion hat, sondern in erster Linie ein Markenerkennungsmerkmal ist. …<<

    —> …… und Wiedererkennung / Corporate Identity ist doch schon mal eine ganz wichtige Funktion. Aber auch sonst übernimmt das Design ganz entscheidende Funktionen. Ist bspw. ein Gegenstand so unvorteilhaft gestaltet oder geformt, daß er unästhetisch wirkt oder unangenehm in der Hand liegt, wird er bei den Kunden "durchfallen." Da kann die Technik dahinter noch so gut sein.
    Ich denke da gerade z.B. an frühere HiFi-Verstärker der Marke Quad. Technisch waren sie ein echter Leckerbissen aber mit ihrem grauen Gehäuse und orangefarbener Frontblende einfach grottenhäßlich. So blieb ihnen ein breiter Markterfolg verwehrt.…

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