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Autor: Rene Melzer | 26.10.2011 - 10:27 | (76)

Apple-Patent: Slide-to-Unlock-Geste jetzt offiziell Erfindung von Apple

Apple hat jetzt das Patent auf “Slide to Unlock” zugesprochen bekommen, den Entsperr-Mechanismus für iPhone und iPad. Das Unternehmen hatte den Antrag dazu im Dezember 2005 eingereicht, etwas über ein Jahr vor der Präsentation des ersten iPhone. Jetzt hat das US-Patentamt dem Antrag stattgegeben und Apple hat das exklusive Recht, diese Funktion zu verwenden.

Apple-Patent: Slide-to-Unlock-Geste jetzt offiziell Erfindung von Apple

Slide to Unlock jetzt ein Apple-Patent | (c) Hersteller

Die Konkurrenz wird mit Sicherheit bereits ihre Anwälte beauftragt haben. Denn Apple hat versucht, das Patent so allgemeingültig wie möglich zu gestalten. Der Antrag enthält folgende Beschreibungen: Ein Gerät mit Hilfe einer Geste über ein touch-sensitives Display entsperren; eine Grafik anzeigen, auf der die Entsperren-Geste durchgeführt wird; eine Hilfe anzeigen, wie das Entsperren möglich ist.

In den beigelegten Skizzen wird zwar nur schematisch die Apple-Geste “Slide to Unlock” dargestellt, doch die Beschreibung trifft auch auf andere Entsperrmöglichkeiten zu, etwa den Ring bei Android-Smartphones von HTC oder jedes Modell mit Windows Phone 7.

Allerdings gilt das Patent nur in den USA. Auch in Europa hat Apple versucht, sich den Entsperrmechanismus patentieren zu lassen. Doch ein niederländisches Gericht hat das Patent für ungültig erklärt. Grund ist ebend diese sehr umfassende Beschreibung. Denn Apple ist nicht das erste Unternehmen, dass eine Geste mit dem Finger auf einem Touchscreen verwendete, um ein Gerät zu entsperren, so das Gericht. Das war bereits 2004 auf dem Modell N1m der schwedischen Firma Neonode möglich.

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Quelle: USPTO, The Register via 9to5mac
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Kommentare
  1. 27.10.11 14:21 pixelflicker (Handy Master)

    > "Für kleinere Unternehmen sind solche Softwarepatente ein unkalkulierbares Risiko." [Birk]
    Ja, das sehe ich genauso. Dabei sind Patente eigentlich genau dafür da, diesen kleineren Firmen Investitionssicherheit zu gewähren.

  2. 27.10.11 11:04 eichyl (Handy Profi)

    @Mac

    Das Problem an der Aussage ist nicht, das sie Falsch ist, sondern dass die Wirkung des Begriffs Sperrung nicht Ähnlich ist. Der Begriff Sperrung wird durch die gleichzeitige Verwendung für GM und SW-Patent zu stark verwaschen. Die Aussage ist also zu unpräzise. Sperrung Gm != Sperrung SW-patent.

    Geschmacksmuster sperren ein BESTIMMTES Design.

    SW-Patente sperren einen allgemeingültigen Prozess, wobei die konkrete Ausgestaltung des Prozesses unberücksichtigt bleibt. Somit swird die Zukunft sozusagen "vorpatentiert".

    Die Relevanz bzw. Tragweite der Sperrung ist in beiden Fällen vollkommen unterschiedlich. Die Aussage verkürzt somit die Sachlage und verfälscht sie.

    Egal ob Apple, Google oder Tante Emma, so sollten Patente nicht verwendet werden dürfen.

  3. 27.10.11 10:55 Macianer (Gast)

    @ Eichyl:
    Nun hast Du sehr schön erklärt, WAS ein Geschmacksmuster IST und wie umfassend dessen Schutz ist. Meine Frage hast auch Du jedoch nicht beantwortet.
    Zur Erinnerung: meine Frage lautete:
    "Und was ändert das an der Richtigkeit von arminators Aussage, welche da lautete:
    >>aber cih wollte damit eigentlich nur sagen dass geschmacksmuster ähnlich den patenten sind in ihrer wirkung, mit beiden kann man sperren<< ?

  4. 27.10.11 10:04 Gorki (Expert Handy Profi)

    @ Eichyl, genauso schätze ich das auch ein. Mit diesem Patent sind alle aktuellen Entsperrmethoden für Touchphones usw. anfechtbar...

  5. 27.10.11 09:25 eichyl (Handy Profi)

    "—> Und was ändert das an der Richtigkeit von arminators Aussage, welche da lautete: "

    So ziemlich...alles. Geschmacksmuster sperren das Aussehen, was bei S2U vollkommen richtig ist. Das SW-Patent betrifft alle möglichen Gesten, welche zur entsperrung eines Touchscreens möglich sind. Dementsprechend deckt das SW-Patent auch zukünftige nicht mal annähernd von Apple erahnte gestengesteuerte Entsperrungen ab. Beispielsweise ist das Sperrmuster von android eine komplett andere Idee, technik und Funktion dennoch ist diese von dem Patent betroffen.

  6. 26.10.11 23:25 Arminator (Handy Profi)

    @birk
    "Genau da sind wir unterschiedlicher Meinung. "
    Vielleicht bin ich da auch etwas zu arg fanboy, eventuell bin ich da aber auch einfach nur zu naiv. Ich glaube halt dass es in diesem speziellen fall keine auswirkungen auf künftige innovationen hat, weil ich glaube dass jenes patent nur als weiteres argument in zukünftigen auseinandersetzungen benutzt wird, im schlimmsten falle werden ein paar lizenzgebühren fällig welche google und microsoft aber verschmerzen können.
    Was schlimmeres kann ich mir nicht vorstellen, dafür sind selbst die amis zu vernünftig.
    Und in dem Fall gönn ich apple das Geld schon, weil ich SJ schon irgendwo recht gebe. Apple hat dem smartphone markt umgekrempelt, und die anderen haben mächtig von apples innovationen profitiert, aber niemals lizenzgebühren dafür zahlen müssen. Und auch wenn ich das schon einsehe dass apple laut patentrecht usw. nichts erfunden hat, weils den touchscreen usw. schon alles vorher gab, aber ich halte das iphone schon irgendwie als innovation für deren nachahmung die anderen etwas zahlen hätten sollen.

    Dass das mittlerweile in die andere richtung geht, und apple von den andern kopiert steht dabei natürlich wieder auf einem anderen blatt ;)

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