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Autor: Björn Brodersen | 16.11.2011 - 16:28 | (28)

Memory-Effekt: Ravensburger geht gegen Apple iTunes vor

Wenn es um den Schutz des eigenen geistigen Eigentums geht, ist der iPhone-Hersteller schnell mit einer Klage vor Gericht. Jetzt ist Apple selbst abgemahnt worden, weil der Spieleverlag Ravensburger Spiele von der Download-Plattform iTunes verbannen möchte, die die geschützte Bezeichnung "Memory" benutzen.

Memory-Effekt: Ravensburger geht gegen Apple iTunes vor

Memory-Wolke im Ravensburger-Museum | (c) Ravensburger

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat Ravensburger den Apple-Content-Shop iTunes wegen der Wortmarke "Memory" schon vor längerem abgemahnt, um Spiele für das iPhone oder das iPad, die die Bezeichnung "Memory" im Namen führen, von der Plattform entfernen zu lassen. Jetzt haben sich Ravensburger und Apple vor dem Landgericht München I getroffen, weil Apple offenbar zu träge reagiert - dabei soll eine außergerichtliche Einigung schon in greifbarer Nähe gewesen sein. Das Landgericht München I setzte den Termin für die Urteilsverkündung für den 31. Januar 2012 fest.

Dem Spieleverlag wäre eine Einigung außerhalb des Gerichtssaals lieber gewesen, doch die Klage sei nötig geworden, damit "iTunes endlich mal auf Trab kommt", wird ein Anwalt von Ravensburger in dem Bericht der Süddeutschen Zeitung zitiert. Apple selbst habe in der Vergangenheit innerhalb kürzester Zeit Apps gesperrt, wenn die eigenen Markenrechte durch die Programme verletzt wurden. Ein Apple-Anwalt räumte ein, dass der iTunes-Betreiber nicht gleich richtig auf die "legitimen Vorwürfe" reagiert habe und begründete dies damit, dass die Plattform in kurzer Zeit so erfolgreich geworden sei und im englischsprachigen Raum der Begriff "Memory" nicht geschützt sei.

Erst kürzlich musste Apple in einem Patentrechtsstreit vor dem Landgericht Mannheim ein Versäumnisurteil hinehmen, da der hersteller nicht rechtzeitig auf die Vorwürfe von Motorola reagiert hatte. Das Gericht sprach in diesem Fall ein Verbot für den Verkauf des iPhone durch Apple Inc. in Deutschland aus.

Quelle: Sueddeutsche.de
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Kommentare
  1. 17.11.11 16:01 Macianer (Gast)

    Unstimmigkeiten? — Hmm. Ist es nicht fester Bestandteil und sogar charakteristisches Merkmal einer **jeden** Diskussion, daß man sich gegenseitig ergänzt bzw. korrigiert? "Unstimmigkeiten" sind demnach geradezu die Grundlage für jede Diskussion.…

    Wenn ein Teilnehmer die anderen, so wie hier geschehen, als mutmaßlich doof und/oder (intellektuelle) Sau darstellt, ist damit allerdings ein "Niveau" erreicht, das ein Einschreiten eines Moderators erforderlich macht, ja.

  2. 17.11.11 15:45 cookieman (Moderator)

    Nicht häh..... wenn es zwischen euch beiden Unstimmigkeiten gibt dann klärt das bitte außerhalb des Threads, denn der muss nicht unnötig aufgebläht werden, oder?

  3. 17.11.11 15:23 Macianer (Gast)

    Häh? Was soll das denn? Zumindest ich diskutiere hier strikt ON Topic. Warum sollte ich diese Diskussion per PN führen, wenn es doch -mir- genau um das Thema dieses Threads geht??

    Im Übrigen kann sich der geneigte Leser dieses Threads eigentlich nur heinzl666 bereits zitierten Worten anschließen, auch wenn deren Ursache mittlerweile durch Frank gelöscht wurde.

  4. 17.11.11 15:01 cookieman (Moderator)
    @quo + mac

    Klärt das bitte per PN, sollte es nicht klappen gibt es Verwarnungen.

  5. 17.11.11 14:45 quovadis (Gast)

    @ macci

    "… wobei angesichts der Posts begründete Zweifel an der Weisheit bestehen. Denn jeder mit auch nur juristischen Grundkenntnissen weiß, wie sehr es in der Juristerei auf präzise Ausdrucksweise ankommt. "

    Ganz genau, lies mal ein 20 seitiges Gutachten von mir das sieht die Welt gleich ganz anders aus... sagt Dir der Spruch "Perlen vor die Säue" was?

    Genau aus dieser Motivation werde ich Dir auch nicht weiter die Klassen Problematik erläutern, denn offensichtlich bist Du auch nicht in der Lage meine vorherigen Posts zu begreifen...

  6. 17.11.11 12:14 Macianer (Gast)

    Ach, quo, heinzl666 hat es ja bereits gesagt: "schön, dass du in deiner unendlichen weisheit gleich persönlich wirst."
    … wobei angesichts der Posts begründete Zweifel an der Weisheit bestehen. Denn jeder mit auch nur juristischen Grundkenntnissen weiß, wie sehr es in der Juristerei auf präzise Ausdrucksweise ankommt.

    So hat Ravensburger sich das Wort "memory" keinesfalls pauschal, d.h. in allen Nizza-Klassen, schützen lassen, sondern eben nur in N-K 28. Folglich besteht, anders als von Dir behauptet, auch keine zwangsläufige Verwechselungsgefahr, wenn jemand das Wort Memory im Namen oder Titel (s)eines Produktes verwendet. solange dieses nicht in die von Ravensburger geschützte Nizza-Klasse 28 fällt.
    Oder, um es mit Deinen Worten zu sagen: Man kann keinen auf die Verwechslungsgefahr lassen...

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