Ein Telefonanbieter darf seinem Kunden nicht einfach den Anschluss sperren, wenn dieser einen Teil der Telefonrechnung nicht bezahlt. Das hat jetzt das Landgericht München I per Einstweiliger Verfügung gegen den Anbieter Telefónica Germany (O2, Alice) entschieden.
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Anlass für den Gerichtsbeschluss des Münchner Landgerichts (Beschluss vom 6. Oktober 2011, Az.: 37 O 21210/11) war der Fall einer Hamburger Verbraucherin. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg, die vor Gericht gezogen war, hatte Telefónica Germany seiner Kundin den Telefonanschluss gesperrt, weil diese sich weigerte, einen Teil ihrer Telefonrechnung zu bezahlen. Dabei ging es um rund 160 Euro die angeblich für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten angefallen sein sollen. Die Entgelte waren aus Sicht der Kundin nicht nachvollziehbar gewesen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg beantragte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen den Anbieter. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherschützer: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden nicht einfach dem Anschluss sperren. "Es muss vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen", erklärte die Verbraucherzentrale.
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Du bist nicht dabei?
Richtig. Hoffentlich gilt dies auch für andere Anbieter und nicht nur für O2. Hatte selbst sowas ähnliches bei Vodafone erlebt. Kurz darauf habe ich dann das mobile Bezahlen über das Internet in meinem Vertrag deaktivieren lassen, da sonst das mobile Surfen unter umständen sehr teuer werden kann. Nur mit dem Netzbetreiber lies sich nicht reden, dass ich den Abodienst gar nicht abgeschlossen habe für den ich dann auf einmal bezahlen sollte.
Viele Grüße, Marcel Stach